Glossar: Ermittlung

Ermittlung

Ermittlungen: Die Unterschiede

Ermittlungen bei Strafverfolgungsbehörden

Strafverfolgungsbehörden ermitteln ausscließlich im Rahmen des Strafrecht und niemals im Zivilrecht. Das Ermittlungsverfahren (EV) oder Vorverfahren ist nach deutschem Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht der Ausgangspunkt jedes Bußgeld- und Strafverfahrens. Gesetzlich geregelt ist das Ermittlungsverfahren im Zweiten Abschnitt des Zweiten Buches der Strafprozessordnung (§ 160 bis § 177 StPO) beziehungsweise im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).

Die ermittelnden Beamten müssen sich im Rahmen einer Ermittlung nicht zwingend als Angehörde der Strafverfolgungsbehörde zu erkennen geben; nur bei direkter Befragung von Zeugen / Verdächtigen, muss dies zwingend geschehen und ein Verdächtiger muss auch über sein Aussage-/ Zeugnisverweigungsrecht belehrt werden.

Ermittlungen bei Detektiven

Privatdetektive können zum Strafrecht, z.B. Suche nach Zeugen einer Verkehrsunfallflucht, einer Sachbeschädigung o.ä., Ermittlungen im Auftrag ihres Mandanten anstellen; häufiger sind jedoch Ermittlungen im Bereich des Zivilrecht, z.B. bei Untreue in der Ehe, Ermittlungen im Zusammenhang mit verschobenen Vermögenswerten von Schuldnern etc.

Legendierte Ermittlungen bei Detektiven

Detektive müssen – im Gegensatz zu den Angehörden der Strafverfolgungsbehörden – bei einer Ermittlung nicht sagen, dass Sie Detektibve sind. Sie dürfen unter einem legendierten Vorwand ermitteln; dieser Vorwand darf jedoch nicht gegen das Gesetz verstoßen. So dürfen Detektive sich bei der Durchführung ihrer Ermittlungen niemals als Angehöriger einer Berufsgruppe mit hoheheitlichen Rechten, also z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichtsvollzieher, oder als Angehöriger einer Berufsgruppe mit Standesrechtlichen Verschwiegenheitsrechten, also z.B. Geistliche, Pfarrer, Journalisten, Ärzte etc. – also einem Berufsgeheimnisträger – ausgeben. Dies wäre eine Straftat, die im §53 StPO. geregelt ist.

Bei einer Ermittlung werden Informationen zu Personen und/oder Sachverhalten zusammengetragen. Dabei kann es sich sowohl um belastende als auch um entlastende Informationen handeln. Eine Observation findet zunächst nicht statt; kann sich aber aus den Ermittlungsergebnissen heraus als notwendig und sinnvoll ergeben.

Mögliche Ermittlungsarten & Ermittlungsmethoden bei Detekteien / Detektiven

  • Schuldnerermittlungen.
  • Firmenrecherchen.
  • Anschriftenermittlungen.
  • Wohnsitzermittlungen
  • Auswertung von Informationen aus Dokumenten
  • Personenermittlungen / Personensuche.
  • Ermittlungen zu den leiblichen Eltern.

um hier nur einige zu nennen. So unterschiedlich die Motivation eines Mandanten für eine Ermittlung auch sein mögen; jede Ermittlung benötigt zur Realisierung ihres Ermittlungszeils angepasste Ermittlungsmethoden und Ermittlungsarten.

Offene Ermittlungsmethoden sind z.B. das Nutzen öffentlicher Register (Handelsregister, Einwohnermeldeämter, IHK, von Auskunfteien etc. Bei verdeckten Ermittlungen wird der Ermittler eine legale, rechtlich zuzlässige Legende nutzen, um durch Befragungen von Personen an die benötigten Informationen zu erlangen.

Dies zu erlernen ist Bestandteil der Ausbildung bei der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe in Berlin. Denn nur legal durchgeführte Ermittlungen nutzen dem Mandanten schlussendlich vor Gericht.



Über die Autorin: Luise Schäfer

Luise Schäfer

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeVon Anfang bis Ende sehr gute, kompetente und auch menschlich integre Behandlung und Unterstützung.
M. Grammig, 21337 Lüneburg
KundenstimmeWir haben professionelle Hilfe bekommen und den Eindruck gewonnen, dass hier nicht nur der Verdienst für die Detektei im Vordergrund steht, sondern in erster Linie das Ergebnis für den Mandanten. Kommunikation, Transparenz und Ehrlichkeit sind sehr gut. Von Beginn an sehr angenehme und klare Kommunikation.
Harald K., A-5300 Hallwang
KundenstimmeDie Lentz Detektei ist sehr kompetent und arbeitet effizient. Das Detektivbüro ist sehr zu empfehlen.
Jesko Luciano, 60329 Frankfurt am Main
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Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.