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Glossar: Justiziar | Justiziare

Justiziar | Justiziare

Als Jurstiziar wird ein für alle Rechtsangelegenheiten zuständiger, festangestellter Mitarbeiter eines Unternehmens, einer Behörde, eines Verbandes o.ä. bezeichnet; umgangssprachlich ist auch die Bezeichnung ‚Hausjurist‘ häufig vertreten.

Ein Justiziar benötigt eine fundierte, juristische Ausbildung. Daher wird der Nachweis über ein erfolgreich bestandenes Erstes Staatsexamen in Jura vorausgesetzt.

Justiziar vs. Syndikusanwalt

Im Gegensatz zum Syndikusanwalt / Syndikus, bei dem das zweite juristische Staatsexamen, d.h. die Befähigung für das Richteramt vorausgesetzt wird, ist dies bei einem Justiziar nicht unbedingt notwendig.

Ein Justiziar darf aber, genau wie ein Syndikusanwalt auch, das eigene Unternehmen nicht vor Gericht vertreten, da er aufgrund seiner Weisungsgebundenheit gegenüber seinem Arbeitgeber hier nicht unbefangen agieren könnte.

Justiziare verhandeln mit Geschäftspartnern ihres Arbeitgebers Verträge aus, haben einen versierten Blick auf die Verträge mit Mitarbeitern, externen Dienstleistern und vertreten das Unternehmen gegenüber Behörden, entwerfen u.U. Arbeitsverträge für das festangestellte Personal des Unternehmens. Außerdem betreuen Sie das interne Qualitätsmanagement aus juristischer Sicht.

Unternehmensjurist – eine andere Welt

Entscheidet man sich direkt nach dem Studium, als Jurist in einem Unternehmen anzufangen und hat man sich im Referendariat nicht schon einmal in Rechtsabteilungen umgesehen, betritt man eine Welt, auf die man im juristischen Studium nicht wirklich vorbereitet wird. Gutachten, Urteil, Schriftsätze, hin und wieder ein Mandantenbrief – jahrelang durfte man sich damit auseinandersetzen.

Aber: Verhandlungen mit Vertragspartnern, Verträge formulieren? Diplomatisch ein Rechtsproblem anreißen, ohne alle Türen in einer Geschäftsbeziehung zuzuwerfen? Verträge mit Mitarbeitern aushandeln, oder Beschwerden von Kunden des Unternehemens so einfühlsam bearbeiten, dass die Geschäftsbeziehung nicht zerbricht.

Nie gehört – nie geübt?!

Wohl dem, der in der Rechtsabteilung einen geduldigen Vorgesetzten hat, der einem all diese wundersamen Dinge in den ersten Monaten beibringt. Wohl dem, der nicht plötzlich alleine „die Rechtsabteilung“ ist – denn auch das kommt vor.

Natürlich kommt es auch und gerade in der Rechtsabteilung eines Unternehmens auf solide Rechtskenntnisse an. Aber anders, als man in der reinen Rechtslehre gelernt hat, geht es hier meist nicht um schwarz oder weiß, nicht nur um Recht haben oder nicht. Es geht um Wirtschaftlichkeit, um Machbarkeit und darum, langjährige Geschäftsbeziehungen nicht mit einer E-Mail oder einem gewagten Vertragsentwurf aufs Spiel zu setzen, weil man auf seinem theoretischen Recht, so wie man es an der Uni gelernt hat, beharrt.

Die Detektei Lentz & Co. GmbH hat zwei Justiziare festangestellt. Neben der täglichen Rechtsprüfung der Detektiv-Tätigkeitsberichte – und zwar jedes Einzelnen – gehören interne Schulungen zum Thema ‚Verschwiegenheit‘ mit allen Mitarbeitern, das Bearbeiten von Reklamationen, das begleiten neuer Vertragsentwürfe und Angebotsentwürfe aus juristischer Sicht und auch die Überprüfung der unternehmenseigenen Internetseite der Lentz Gruppe® zu ihren Aufgaben.

Justiziar vs. Rechtsanwalt

Wer jahrelang als Justiziar gearbeitet und kaum praktische Erfahrung im Bereich der Anwaltschaft gesammelt hat, – ja, dies ist trotz diverser Ausbildungsordnungen mit Durchschlängeln durchausmöglich! – der tut sich beim Wechsel in den klassischen Anwaltsberuf schwer.

Robe kaufen, überwerfen und „Anwalt sein“ funktioniert nicht so einfach. Zu unterschiedlich sind die Anforderungen, man muss sich plötzlich mit Prozessrecht und Prozesstaktik auseinandersetzen und sich an beruf- und standessrechtliche Vorgaben gewöhnen.

Darüberhinaus sind die Verdienstmöglichkeiten häufig nicht besser; die Arbeitszeiten aber deutlich länger.

 

 



Über den Autor: Robin Schellberg

Robin Schellberg

Robin Schellberg ist seit vier Jahren, nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung als Fachinformatiker als Detektiv-Sachbearbeiter tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa

Herr Schellberg spricht neben deutsch auch englisch fließend und ist in ihrer Freizeit begeisterter Motorradfahrer.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Beobachtung bei Unterhalts­streitigkeiten: Bin sehr zufrieden, mit der sehr kompetenten Beratung und Bedienung von Anfang an bis zum Schluß. Sehr zu empfehlen. Ins­be­sondere die stichhaltigen und auf den Punkt gebrachten Berichte lobten auch meine Anwälte.
Wolf-Peter H., Köln
Kundenstimme
Neben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
Kundenstimme
Leider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
Joachim S., Köln
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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