Glossar: Nachtsichtgerät / Nachtsichtfotografie

Nachtsichtgerät / Nachtsichtfotografie

Nachtsichtgeräte – das ist doch nur etwas für Jäger und den Grenzschutz, oder?

Weit gefehlt. Auch für Detekteien und Detektiven gehören Nachtsichtgeräte mit integrierten Restlichtverstärkern zum üblichen Ausrüstungsgegenstand.

Denn nicht selten finden Observationen nachts statt. Da bei Dunkelheit die üblichen Ferngläser und auch der interne Blitz von Spiegelreflexkameras nicht immer ausreichen, sind Nachsichtgeräte und spezielle Kameras für Nachtsichtfotografie für professionell arbeitende Detekteien und Detektive absolut unerlässlich. Diese speziellen Nachtsichtgeräte arbeiten schon bei 0,01 Lux und funktionieren somit selbst bei fast völliger Finsternis. Ein Nachtsichtgerät ist also eine Art Fernglas, welche es dem Privatdetektiv ermöglicht, trotz völliger Dunkelheit oder Dämmerlicht noch etwas visuell zu erkennen.

Wie funktioniert ein Nachtsichtgerät?


Der Restlichtverstärker kann auch bei sehr schwachem Licht noch funktionieren. Möglich ist dies durch einen Bildverstärker, der das vorhandene schwache Licht verstärkt. Ebenso gibt es Wandler, welche die unsichtbare Infrarotstrahlung in sichtbares Licht umwandeln. Möglich wäre es, mit einem Infrarotscheinwerfer diese visuelle Art zu verstärken. Als dritte Möglichkeit kann bei völliger Dunkelheit auch die Wärmeabstrahlung des Menschen durch Infrarotstrahlung sichtbar gemacht werden. Das geht, so lange die Temperatur des Menschen von der Umgebung abweicht. Diese Methode kann man sehr gut bei Menschen und bewegten Fahrzeugen einsetzen.

Die von uns in unserer Detektei verwendeten Nachtsichtgeräte sind darüberhinaus in der Lage das aufgenommene Bild auch auf einer Speicherkarte zu speichern – spricht ein Foto davon zu erstellen – um dies ggf. als Beweismittel dem Tätigkeitsbericht der Detektive beifügen zu können.

Gibt es verschiedene Qualitäten von Nachtsichtgeräten?


Ja, die Detektei Lentz® und Ihre Detektive setzen nur Nachtsichtgeräte der dritten Generation ein. Bei Geräten der ersten und zweiten Generation handelt es sich um preiswerte Nachtsichtgeräte für den Hausgebrauch, welche das Restlicht etwas aufhellen. Einige verfügen auch noch über einen Infrarot Aufheller. Der IR Aufheller kommt dann zum Einsatz, wenn es sehr dunkel ist (z.B. mondlose, bewölkte Nächte). Die Geräte der ersten Kategorie haben eine hohe Empfindlichkeit für äußere Störeinflüsse und schlechte Randschärfe und sind daher kaum für den professionellen Einsatz geeignet. Gerade dann nicht, wenn unter schwierigen Bedingungen und auch über etwas größere Entfernung noch brauchbare Ergebnisse benötigt werden.

Nachtsichtgeräte der 3. Generation


Nachtsichtgeräte der Generation 3+, wie diese von der Detektei Lentz® verwendet werden, haben allerneueste Bildverstärkerröhren und lassen eine Person bis zu 20.000 mal heller erscheinen. Ein elektronischer Lichtverstärker garantiert, dass detailgetreue Bilder erstellt werden können. So können die Detektive unserer Detektei verwertungssichere Bilder erstellen, welche auch vor Gericht Bestand haben. Die Nachtsichtgeräte der zweiten Generation haben eine 20.000-fache Lichtverstärkung und fast keine Randabschattung.

Ebenfalls sind in unseren Nachtsichtgeräten integrierte Infrarot LED eingebaut, die für helle Bilder sorgen. Zusätzlich verfügt die Detektei Lentz® auch über Nachtsichtgeräte, die an einen Camcorder für bewegte Aufnahmen in der Nacht montiert werden. Die Geräte erfüllen die gleiche Leistungsanforderung, wie die, die Mandanten von der Arbeit einer professionellen Detektei erwarten.

Für die beobachtete Zielperson selbst, ist es nicht möglich, zu erkennen, dass sie gerade mit Hilfe eines Nachtsichtgerätes observiert (beobachtet) wird.

Preislich liegen die von uns eingesetzten Nachtsichtgeräte bei rund 3.500€/Stück.



Über die Autorin: Luise Schäfer

Luise Schäfer

Luise Schäfer ist seit sechs Jahren, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung zur Examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerin in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als zwischenzeitlich ausgebildete ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa und ist auch in der Mandantenbetreuung aktiv tätig.

Frau Schäfer spricht neben deutsch und englisch fließend auch polnisch und ist in ihrer Freizeit begeisterte Motorradfahrerin.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIn einer komplexen arbeits­rechtlichen Aus­ein­ander­setzung mit einem von der Arbeit frei­gestellten Mit­arbeiter der zweiten Führungs­ebene haben wir die Detektei Lentz eingeschaltet. Die Detektive arbeiteten sehr rasch und ergebnis­orientiert, so dass die Angelegenheit letztlich sehr erfolgreich für uns abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen dieses Unter­nehmen gerne weiter!
Dr. Daniel T., München
KundenstimmeDie Lentz Detektei ist mir fachlich sehr gut zur Seite gestanden, sie hat mich auch mit viel Einfühlungsvermögen bedient. Ich empfehle sie jederzeit weiter.
Oliver P., Leipzig
KundenstimmeMitarbeiter­beobachtung wurde ohne Ein­schränkung zu unserer vollsten Zu­frieden­heit an vier Be­obachtungs­tagen durchgeführt. Aus der schriftlichen und der Bild­doku­men­tation wird deutlich, dass hier echte Profis tätig sind.
S. Mesner, Herne
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.