Glossar: Person of Interest

Person of Interest

Eine Person of Interest (deutsch: Person von besonderem Interesse) ist eine Person, die aufgrund ihrer Handlungen und Aktivitäten unter besonderer Beobachtung steht. Der Begriff „Person of Interest“ wird sowohl im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungs- und Fahndungsaktivitäten verwendet als auch zur Beschreibung der Zielperson eines Detektives. Bei polizeilichen Ermittlungen wird von der Polizei eine personenorientierte Akte zur jeweiligen Person of Interest (genauer: der Person von besonderem polizeilichem Interesse) angelegt. Die Kriminalakte dient dabei vor allem zur Abwehr möglicher Gefahren, z. B. bei einer Zwangseinweisung in die geschlossene Abteilung einer Psychiatrie oder eine Entzugsklinik. Auch in Strafverfahren oder zur Eigensicherung werden solche Kriminalakten angelegt. Die Inhalte dieser Akten sind per Erlass geregelt. Jede Akte kann, sofern das erforderlich ist, umfangreiche polizeiliche Ergebnisse und Erkenntnisse, Beweise, Gutachten, Stellungnahmen und Auswertungen enthalten. Die Anlage, Nutzung und Archivierung der Kriminalakte zu einer Person of Interest muss den jeweiligen gesetzlichen Rahmenbestimmungen entsprechen. Das bedeutet auch, dass die Notwendigkeit zur fortgesetzten Führung der Akte in festgelegten Fristen geprüft werden muss. Sollte diese Prüfung ergeben, dass nicht länger eine Notwendigkeit zur Aufbewahrung der Kriminalakte einer bisherigen Person of Interest besteht, muss die Akte vernichtet werden. Dies ist auch deswegen von besonderer Bedeutung, weil Polizei und Vollzugsbehörden im Vergleich zu Detekteien deutlich weitreichendere Befugnisse haben.

 

Person of Interest – Die Zielperson einer Detektei


Im Rahmen der Arbeit eines Detektives wird eine Person of Interest oftmals auch als Zielperson (englisch: Target Person oder Subject) bezeichnet. Konkret handelt es sich hierbei um einen Menschen, der im Fokus einer Beobachtung steht oder über den Auskünfte eingeholt werden. Das kann sich beispielsweise aus einer nichtpolizeilichen Fahndung ergeben, mit der die Detektei Lentz beauftragt wird, um z. B. strittige Fragen in Bezug auf Unterhaltsforderungen zu klären oder gerichtsfeste Beweise zu erbringen, wenn Einkommen oder Vermögen verschwiegen werden. Oft wird auch eine Fahndung zur Ermittlung des aktuellen Aufenthaltsorts einer Person durchgeführt, oder es sollen im Umfeld der Person of Interest be- oder entlastende Beweise gefunden und gesichert werden. Da es sich hierbei stets um eine nichtpolizeiliche Fahndung und Ermittlung handelt, gelten deutlich strengere Rechtsvorschriften und gesetzliche Bestimmungen als beim Einsatz der Polizei. Sämtliche Ermittlungen zu einer Person of Interest oder Zielperson werden von der Detektei Lentz grundsätzlich und ohne Ausnahme im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Das betrifft alle relevanten gesetzlichen Vorgaben, zum Beispiel aus den Bereichen Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und dem Grundgesetz. Aus diesem Grund wird unter anderem bei Observationen oder in Protokollen häufig nicht der Klarname der beobachteten Person genutzt, sondern die Abkürzungen PoS (für Person of Interest) oder ZP (für Zielperson). Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte jederzeit und dauerhaft gewährleistet ist. Denn die Einhaltung des Datenschutzes und aller anderen rechtlichen Vorschriften ist oberste Maxime bei allen Aktivitäten der Detektei Lentz.



Über den Autor: Alexander Malien

Alexander Malien

Der 33jährige ehemalige Bundeswehrsoldat Alexander Malien ist seit 2009 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als Privatermittler tätig, absolvierte von 2010 – 2012 die Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler – IHK und ist überwiegend in der Mandantenbetreuung und im taktischen Observationsdienst im In- und Ausland tätig und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven.

In seiner Freizeit fährt er gern Motorrad, spielt Fußball in seinem Verein.

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Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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