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Glossar: Quellenschutz

Der Quellenschutz ist gesetzlich verankert. Er gewährleistet Informanten und anderen am Ermittlungsprozess beteiligten Personen absolute Anonymität. Ihre Identität bleibt also für Außenstehende anonym.

Ein Informant im journalistischen Bereich ist für einen Journalisten eine Quelle von Informationen in einem Bereich, in dem der Journalist selbst nur schwer recherchieren kann. Gem. § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO steht „Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben“ ein Zeugnisverweigerungsrecht zu als Informantenschutz oder Quellenschutz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betrachtet den Schutz journalistischer Quellen als Grundvoraussetzung der Pressefreiheit.

Da dem Journalisten im Gegensatz zum Politiker Informanten nicht zur persönlichen Machterweiterung, sondern (idealerweise) zur Aufklärung der Öffentlichkeit dienen, haben sie kein negatives Image.

Quellenschutz in einer Detektei

Auch Detektive und Detekteien könnten viele Informationen ohne Nutzung der richtigen Quellen nicht erlangen. Somit genießen die Informationsquellen in Detekteien höchsten Schutz und sind nur einem ausgesuchten Personenkreis – dem sog. ‚inneren Kreis‘ – innerhalb der Detektei überhaupt bekannt.

Detektive wird kein gesetzlicher Quellenschutz zugesprochen. Daher regeln die meisten Detekteien in ihren Geschäftsbedingungen mit ihren Mandanten klar, dass der Mandant keinen Anspruch auf Auskunft zu den Informanten / Vertrauenspersonen der Detektei hat.

Durch diesen Quellenschutz ist gewährleistet, dass die Quelle – also der Informant – keine Befürchtungen haben muss, dass seine identität nach außen dringen könnte. Gibt er also Informationen zu Sachverhalten oder der Zielperson an die ermittelnde Detektei, ist durch diesen Quellenschutz gewährleistet, dass der Informant keinen Repressalien ausgesetzt werden kann.



Über den Autor: Daniel Martin Ortega

Daniel Martin Ortega

Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit elf Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.

In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Im Bereich Wirtschafts­kriminalität sicher eine der besten Detekteien deutschlandweit.
H.V., Frankfurt am Main
Kundenstimme
Etwas Wartezeit. Sonst perfekt. Danke an meine immer für uns erreichbare Ansprech­partnerin Frau S., und das Team
Lieselotte M., Wien
Kundenstimme
Das Team wirkte auf mich schon am Telefon sehr kompetent und erfahren. Dieser Eindruck bestätigte sich in der anschließenden Auftragsbearbeitung.
Sylvia M., 40479 Düsseldorf
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!