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Glossar: Rechtsberatung durch Detekteien

Rechtsberatung durch Detekteien

Darf ein Detektiv Rechtsberatung durchführen?

Seit der Liberalisierung des Rechtsberatungsmarktes dürfen auch andere Berufsgruppen in sehr beschränktem Umfang Rechtsdienstleistungen erbringen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Insbesondere erlaubt § 5 RDG, dass Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erbracht werden, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Hierauf berufen sich vereinzelt auch Detektive und Detekteien.

Rechtsberatung durch Detektive / Detekteien nicht empfehlenswert!

In der Frage ob eine Detektei im Rahmen eines Auftragsmandates, in rechtlichen Belangen ihren Mandanten zur Seite stehen dürfen – sind insbesondere § 2 und § 5 I RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) von Bedeutung.

  • Nach § 2 RDG liegt eine Rechtsdienstleistung vor, wenn in konkreten fremden Rechtsangelegenheiten eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erforderlich ist; das wird bei allen Detektivverträgen der Fall sein, in denen die Zulässigkeit der konkret beauftragten Maßnahme zu prüfen ist, indem die Belange von Auftraggeber und Zielperson abgewogen werden müssen, also einer überwiegenden Vielzahl von Detektivverträgen.
  • Nach § 5 I RDG sind solche Rechtsdienstleistungen für Dritte erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Beruf- oder Tätigkeitsbild gehören. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist nach Inhalt, Umfang und sachlichem Zusammenhang mit der Haupttätigkeit unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu beurteilen, die für die Haupttätigkeit von Bedeutung sind.

Eingeschränkte Rechtsberatung nur durch Syndikusanwälte / Justiziare – wenn überhaupt!

Im Zweifel sollten nicht Detektive, sondern geeignete und versierte Juristen oder – wie es zum Beispiel in unserer Detektei möglich wäre– eigene fachlich kompetente Syndikusanwälte / Justiziare (Symbolbild) solche speziellen Beratungen durchführen; aber selbst dies nur in sehr engem Zusammenhang mit einem erteilten Auftragsmandat und niemals darüberhinaus.

Nicht zuletzt aus Haftungsgründen; viel mehr aber aus Gründen der Qualitätssicherung der Auskünfte. Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen und Justiziare sind die berufenen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Sie sind in ihrer Berufsausübung an die gesetzlich geregelten Berufspflichten gebunden, die dem Schutz des Mandanten und der Rechtspflege dienen.

Anwälte sind im Gegensatz zu Detektiven Berufsgeheimnisträger

Zusätzlich genießen sie bestimmte Privilegien, durch die es ihnen möglich ist, die Rechte ihrer Mandanten effektiv und auf vertraulicher Basis durchzusetzen. Beispielsweise unterliegen sie bezüglich der Informationen aus dem Mandatsverhältnis der Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Korrespondierend hierzu steht ihnen gemäß § 53 StPO als Berufsgeheimnisträger ein Zeugnisverweigerungsrecht über alle Angelegenheiten zu, die ihnen im Mandat anvertraut worden sind. 



Über den Autor: Robin Schellberg

Robin Schellberg

Robin Schellberg ist seit vier Jahren, nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung als Fachinformatiker als Detektiv-Sachbearbeiter tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa

Herr Schellberg spricht neben deutsch auch englisch fließend und ist in ihrer Freizeit begeisterter Motorradfahrer.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Neben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
Kundenstimme
Leider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
Joachim S., Köln
Kundenstimme
Prädikat besonders wertvoll. Ein ausgewogenes Detektiv-Team stand uns kurzfristig zur Verfügung. Alles recht Patent und exklusiv gesteuert. Ein Team. Ein Ziel. Ein Erfolg.
Dr. Robert F., Basel
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!