Glossar: Röntgengerät – X-Ray

Röntgengerät - X-Ray

Die nach dem Physiker Wilhelm Conrad Röntgen benannten Röntgenstrahlen (englisch: X-Ray) sind elektromagnetische Wellen mit einer Wellenlänge von rund 10 nm. Sie können in einer speziellen Elektronenröhre mit einem sogenannten Röntgengerät erzeugt werden und sind in der Lage, einen Festkörper zu durchdringen. Eine solche Durchleuchtung lässt sich auf dem fluoreszierenden Schirm von einem Röntgengerät darstellen. Alternativ kann auch spezielles Filmmaterial genutzt werden, um das Röntgenbild abzubilden. X-Ray oder Röntgenstrahlung kommt in der Medizin und Wissenschaft zur Anwendung, Röntgengeräte werden jedoch auch eingesetzt, um z. B. Koffer und Taschen, Pkw und andere nicht zerlegbare Gegenstände zu durchleuchten. Zudem können mit einem Röntgengerät verdeckt eingebaute GPS-Sender oder Abhörwanzen entdeckt werden, ohne dass die Gegenstände hierzu geöffnet, manipuliert oder gar zerstört werden müssen. Mit X-Ray lassen sich Abhörgeräte und andere technische Installationen zuverlässig aufspüren und orten, und das deutlich schneller als mit anderer Messtechnik oder durch eine rein visuelle Überprüfung. Entscheidend ist hierfür auch, dass mobile Röntgengeräte eingesetzt werden können. Denn nur so ist das Durchleuchten der entsprechenden Gegenstände direkt vor Ort möglich. Zudem erfordert der Umgang mit Röntgenstrahlung Erfahrung und eine entsprechende Qualifikation, um Gefährdungen für den Menschen oder Schäden an empfindlichen Materialien auszuschließen. Das ist jedoch durch einfache Sicherheitsmaßnahmen sowie den Einsatz von geprüfter und zugelassener Röntgentechnik sehr gut zu beherrschen. Die Röntgendiagnostik gilt als bewährtes und sicheres Verfahren, das von der Detektei Lentz über die hundertprozentige Unternehmenstochter Ultima Ratio GmbH angewendet wird. Diese beschäftigt sich ausschließlich mit dem Themenfeld Lauschabwehr.

 

Wie eine Detektei Röntgengeräte / X-Ray Strahlen einsetzt


Ein Röntgengerät hilft dem Technischen Abschirmdienst unserer Detektei dabei, im Auftrag eines Mandanten Abhörgeräte (Wanzen), versteckte Kameras und Aufnahmegeräte, GPS-Tracker und sogenannte GSM-Wanzen zu finden. Dabei kommt ein professionelles Röntgengerät zum Einsatz. Verdächtige Geräte und Gegenstände werden vor Ort beim Mandanten durch unser ausgebildetes Fachpersonal mit Röntgenstrahlung durchleuchtet. Auf dem zugehörigen Monitor wird dann ein Abbild des mit X-Ray durchleuchteten Gegenstandes angezeigt, das ein erfahrener Abhörschutztechniker unseres Technischen Abschirmdienstes interpretieren kann. Hierfür ist neben einer entsprechenden Unterweisung im Umgang mit Röntgenstrahlung auch viel Erfahrung mit der Röntgendiagnostik und Abhörtechnologie erforderlich. Denn auf dem Bildschirm sind z. B. Wanzen und andere miniaturisierte Abhörtechnik für den Laien oft gar nicht zu erkennen. Dazu kommt erschwerend, dass solche Abhörtechnik häufig professionell versteckt wird, um eine zufällige Entdeckung sicher zu verhindern. Ein erfahrener Abhörschutztechniker unerer Detektei kennt jedoch die gängigen Verstecke und weiß um die technischen Möglichkeiten und Voraussetzungen, so dass er sehr gezielt auf die Suche nach entsprechender Technik gehen und verdächtige Objekte auf dem Bildschirm richtig einschätzen kann. Wurde im Rahmen einer Röntgenuntersuchung potenzielle Abhörtechnik gefunden, teilt der Abhörschutztechniker unserer Detektei das dem Mandanten mit. Dieser entscheidet dann, ob das entsprechende Gerät bzw. der Gegenstand geöffnet werden soll (was ggf. nicht ohne Beschädigung möglich ist) oder welche sonstigen Maßnahmen zu ergreifen sind.

 

Welche Röntgengeräte sind beim ‚Technischen Abschirmdienst‘ der Detektei Lentz & Co. GmbH im Einsatz?

 

RayzorXPro

Röntgengerät der Detektei Lentz & Co. GmbH

Röntgengerät, X-Ray, Lauschabwehr, Abhörschutz

Das Bild zeigt das mobile Röntgengerät, samkt Transportkoffer, mit welchem der RayzorXPro völlig unauffällig transportiert werden kann und das bei unseren Einsätzen verwendete mobile Röntgengerät im einsatzbereiten Aufbau. Das Gerät ist eines der kleinsten, transportablen Röntgengeräte am Markt, dessen Hersteller über eine Zertifizierung nach IOS 9001:2015 verfügt und ist von der Vidisco Ltd., Israel und wird – bauglich – z.B. auch vom israelischen Geheimdienst eingesetzt, d.h. ist ein Gerät in echter Profiqualität.

Durch den Einsatz dieses tragbaren Röntensystems sind wir in der Lage auch Gegenstände zu untersuchen, die vor Ort nicht, oder nur schwer, bzw. mit Beschädigung zu öffnen sind, z.B. Telefonhörer, Tischuhren, elektronische Bilderrahmen etc. Genau innerhalb solcher Geräte befinden sich jedoch häufig verdeckte Abhörvorrichtungen. Das Röntgen findet erforderlichenfalls direkt bei Ihnen vor Ort statt.



Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeHier werden alle getroffenen Zusagen eingehalten und in jeglicher Hinsicht kompetent, transparent und seriös gearbeitet.
Walther K., Viernheim
KundenstimmeSehr kompetent, zuverlässig und zielorientiert. Positiv auch, dass der Ansprech­partner ständig online erreichbar und über den aktuellen Sach­stand informiert war.
Dorothee S., Waiblingen
KundenstimmeDie Lentz Detektei ist sehr kompetent und arbeitet effizient. Das Detektivbüro ist sehr zu empfehlen.
Jesko Luciano, 60329 Frankfurt am Main
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.