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Glossar: Zeuge | Sachverständiger Zeuge

Zeuge | Sachverständiger Zeuge

Was ist ein Zeuge?

Das Gesetz unterscheidet zwischen ‚Zeuge‘ und ’sachverständigem Zeugen‘.

Ein Zeuge sagt zu von ihm selbst beobachteten in der Vergangenheit liegenden Tatsachen und Zuständen aus. Er kann von niemandem vertreten werden und kann nicht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Ob der Glaubwürdigkeit des Zeugen zugestimmt werden kann, liegt im freien richterlichen Ermessen.

Zeugnisverweigerungsrecht

Nach §55 StPO. kann jeder Zeuge die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Aussage vor Beginn der Aussage zu belehren.

Im Strafrecht sind zur Verweigerung der Zeugenaussage berechtigt

 

1.

der Verlobte des Beschuldigten;

 

2.

der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;

 

2a.

der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;

 

3.

wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

Der sachverständige Zeuge

Ein sachverständiger Zeuge hingegen, ist jemand der auf Grund seiner erweiterten Sachkenntnis, oder als Zufallszeuge auf Grund seiner fachlichen Ausbildung zu Tatsachen aus, die über lediglich laienhafte Wahrnehmungen hinausgehen.

Anschauliche Beispiele hierfür, sind

  • ein Polizeibeamter, der zwar nicht im Dienst war, aber einen Verkehrsunfall als Zeuge beobachtet hat. Der Polizeibeamte außer Dienst wäre ein sachverständiger Zeuge. Dieser kann zum Beispiel beim Ortstermin für private Gutachten Beobachtungen machen, die später als Aussage von Bedeutung sind.
  • ein Arzt, der zwar nicht als Notarzt im Einsatz war, aber durch Zufall am Ereignisort Erste Hilfe leistet und später vor Gericht als sachverständiger Zeuge zum Zustand des Geschädigten befragt werden kann.

Der sachverständige Zeuge wird als Zeuge behandelt und wie ein Zeuge nach den Paragraphen des JVEG entschädigt.

Sachverständiger Zeuge / Sachverständiger

Nicht zu verwechseln sind der sachverständige Zeuge und der Sachverständige. Im Unterschied zum Sachverständigen soll der sachverständige Zeuge tatsächliche Bekundungen über eigene Wahrnehmungen (deshalb Zeuge) machen, die aufgrund seiner Sachkunde als besonders qualifiziert (deshalb Sachverständiger) angesehen werden können.

Dabei ist allerdings von dem Gericht wie von den Bevollmächtigten besonders streng darauf zu achten, dass allein tatsächliche Wahrnehmungen getroffen werden und nicht die allein dem Sachverständigen vorbehaltene Wertung der Beweisfrage vorgenommen wird.



Über den Autor: Nils Borsch

Nils Borsch

Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.

In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.

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