Schwarzarbeit in Hamburg aufdecken!

(Sonderseite Schwarzarbeit in Hamburg aufdecken ist langjähriges Einsatzgebiet unserer Detektei)

Schwarzarbeit in Hamburg aufdecken!
Sie suchen eine Detektei in Sonderseite Schwarzarbeit in Hamburg aufdecken? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.

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Wer darf Schwarzarbeiter in Hamburg mit GPS-Tracker überführen? Arbeitgeber brauchen rechtssichere Beweisermittlung durch professionelle Detektivarbeit

Seit 1995 geht die Detektei Lentz® in Hamburg und ganz Norddeutschland Verdachtsfällen jeglicher Art nach. Dabei zählen Lohnfortzahlungsbetrug, betriebliche Tätigkeiten neben dem Job und das Thema Schwarzarbeit zu den häufigsten Delikten im Wirtschaftsbereich in Hamburg. Nicht selten täuschen Mitarbeiter eine Krankheit vor, um nicht genehmigten Urlaub wahrzunehmen oder einer anderen Arbeit nachzugehen. Auch wenn den Tätern das oft nicht klar ist: Sie begehen damit eine Straftat und schädigen nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch der gesamten Belegschaft. Betroffene Unternehmen in Hamburg müssen daher handeln. Rechtfertigt ein  Verdacht auf Schwarzarbeit aber auch den Einsatz technischer Mittel, wie etwa eines billigen GPS-Trackers aus dem Internet? Am Dienstauto des Mitarbeiters angebracht, kontrolliert es doch im Handumdrehen, ob der vorgeblich Kranke tatsächlich daheim im Bett liegt oder es einen Hinweis gibt, dass er woanders arbeitet.

Ermittlungsprofis warnen Unternehmen in Hamburg: Chefs, die solche Mitteln nutzen, machen sich selbst strafbar! Zudem sind die mit einem GPS-Gerät heimlich gewonnenen Einsichten weder eindeutig noch vor Gericht verwertbar. Wer einem betrügerischen Mitarbeiter in Hamburg das Handwerk legen möchte, muss auf eine lückenlose und rechtssichere Beweisführung bauen können. Hierfür empfiehlt es sich in jedem Fall, professionelle Detektive in Hamburg zu beauftragen. Die Ermittler kennen den rechtlichen Rahmen und alle technischen Mittel, die zur Dokumentation erlaubt sind, um Schwarzarbeit in Hamburg aufzudecken.

Managementsystem zur professionellen, nachhaltigen Unternehmensführung einer Detektei und der Einhaltung aller Qualitäts- und Datenschutz­bestimmungen.

Zertifiziert für geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privat­ermittlungen unserer Detektive.

Wir sind angeschlossen an die Internationale Kommission der Detektivverbände (IKD) und verfügen hierdurch über weltweite Kontakte.

Wir sind, über die Mit­glied­schaft unserer beiden Geschäfts­führer, Mit­glied im Bundes­verband des Detektiv und Ermittlungs­gewerbe e.V.

Unser Sach­verständiger für das De­tek­tei-/­Be­wach­ungs­gewerbe ist Senior-Mit­glied im Bundes­verband Deutscher Sach­ver­ständiger und Fach­gut­achter e.V.

Die jährliche Zertifizierung unserer Managementsysteme findet an unserem Hauptsitz, sowie in unserer zentralen Verwaltung statt; wobei unsere Managementsysteme an allen Standorten angewandt werden.

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeArbeitnehmerbeobachtung, wegen vorgetäuschter Krankheit: Von der Terminvereinbarung, den Reaktionszeiten bis zum Ergebnis sind wir sehr zufrieden. Sehr professionelle und ergebnisorientierte Arbeit.
Bernd H., Konstanz
KundenstimmeKompetent, zielstrebig, verlässlich und vor allen Dingen vertragstreu.
Dr. Werner G., München
KundenstimmeLeider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
Joachim S., Köln
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Nebenbeschäftigung: Rechtlich zulässig?

Nach den gesetzlichen Richtlinien hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf freie Berufswahl.
Das bedeutet, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, darf jeder neben seiner Haupttätigkeit auch einen entgeltlichen Nebenjob ausführen. Auch gegen einen Aushilfsjob am Wochenende oder nach Feierabend ist nichts einzuwenden, solange dies vertragskonform geschieht. Lässt sich der Arbeitnehmer allerdings einen Krankenschein ausstellen, um seiner Nebentätigkeit nachzugehen und wirtschaftet womöglich noch bei einer illegalen Beschäftigung in die eigene Tasche ohne Steuern zu zahlen, handelt es sich bei der unerlaubten Nebentätigkeit schnell um eine Straftat. Bei Vorlage von aussagekräftigen Beweisen kann sich ein geschädigtes Unternehmen in der Regel umgehend von einem solchen Angestellten trennen – nach § 626 BGB ist häufig sogar eine fristlose Entlassung gerechtfertigt.  

Bei Verdacht auf Schwarzarbeit oder Leistungsmissbrauch: Finger weg von GPS-Trackern & Co.!

Immer wieder lassen sich Hamburger Arbeitgeber von billigen Internetangeboten, die scheinbar einfach und sicher sind, verführen: Sie investieren ein paar Euro in einen GPS-Tracker und befestigen diesen heimlich am Auto des Verdächtigen – in der Hoffnung, für wenig Geld zu stichhaltigen Beweisen zu kommen.
Was viele nicht wissen: Diese Maßnahme ist rechtswidrig, strafbar und das Risiko ertappt zu werden ist immens hoch. Bei einer Panne wäre beispielsweise die Autowerkstatt dazu verpflichtet, die Entdeckung eines GPS-Trackers der Polizei zu melden. Im Normalfall starten die Beamten eine Rückverfolgung zum Besitzer, welcher schnell gefunden ist, denn meist ist eine SIM-Karte im Tracker eingebaut. Kommt der Stein einmal ins Rollen, ist er nicht mehr aufzuhalten: Das bedeutet in der Regel neben massiven strafrechtlichen Konsequenzen auch einen verheerenden, langfristigen Imageschaden für den Arbeitgeber! Kommt es zu einer Verurteilung, ist mit hohen Geldstrafen und einen Strafregistereintrag zu rechnen.

Mit Hamburger Detektivarbeit zur rechtssicheren Beweisführung gegen Schwarzarbeit

Als verantwortungsvoller Unternehmer in Hamburg sollte man bei einem konkreten Verdachtsfall der Schwarzarbeit oder Verstoß gegen den Arbeitsvertrag daher lieber auf Nummer sicher gehen und nur ausgewiesenen Profis vertrauen: Unsere engagierten und ZAD-geprüften Wirtschaftsdetektive beobachten in Hamburg den verdächtigen Mitarbeiter mit Sorgfalt und stellen mit ausschließlich rechtssicheren Mitteln fest, ob unser Auftraggeber mit seinem Verdacht auf Schwarzarbeit richtig liegt. Dem Mandanten wird nach Einsatzende ein ausführlicher Bericht mit Foto- und Videomaterial vorgelegt, welcher ihm auch vor Gericht zu seinem guten Recht verhelfen kann. Die Detektei Lentz® bringt mehr als 20 Jahre Erfahrung bei Ermittlungen in Hamburg mit und genießt einen exzellenten Ruf als seriöser und zuverlässiger Ansprechpartner bei wirtschaftlichen und privaten Verdachtsfällen. Durch ihre diskrete und fachlich abgesicherte Vorgehensweise bringen unsere Ermittler bereits nach wenigen Tagen Licht ins Dunkel – mit Erfolg und ganz zur Zufriedenheit unserer Mandanten, wie aus zahlreichen Bewertungen mit 90-prozentiger Zufriedenheit auf unabhängigen Bewertungsportalen wie ekomi.de hervorgeht. Auch den TÜV konnten wir von unserem Leistungsversprechen überzeugen: Die Detektei Lentz® ist die einzige Detektei in Deutschland, die zugleich über ein vom TÜV zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen‘ und ein TÜV-Zertifikat über geprüfte Servicequalität vorweisen kann.

Professionelle Hilfe gesucht? Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem konkreten Schwarzarbeit Verdachtsfall in Hamburg! Unsere Mandantenberater sind unter der kostenlosen Rufnummer (0800) 88 333 11 von montags – samstags jeweils 09-17 Uhr für Sie zuständig.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.