Arbeitszeitbetrug: Gericht verschärft Regeln vor der Wahl

Ein Grundsatzurteil des Landesarbeitsgerichts Köln verpflichtet Arbeitnehmer bei Zeitbetrug zur Rückzahlung hoher Ermittlungskosten und trifft auf hitzige Debatten zur Arbeitszeitreform.
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln stellt klar: Wer Arbeitszeiten manipuliert, muss nicht nur mit fristloser Kündigung rechnen, sondern auch die Kosten der Ermittlungen zurückzahlen. Die Entscheidung fällt kurz vor der Bundestagswahl, in der die Zukunft des Arbeitszeitgesetzes heiß umkämpft ist.
Strengere Haftung bei Zeitbetrug
Das Gericht bestätigte diese Woche in einem Grundsatzurteil (Az. 7 Sa 635/23) die fristlose Kündigung eines Fahrdienstleiters, der während seiner bezahlten Arbeitszeit drei private Termine wahrgenommen hatte. Entscheidend ist jedoch ein zweiter Punkt: Der Mitarbeiter muss nun rund 21.600 Euro an Detektivkosten an seinen Arbeitgeber zurückzahlen.
„Das Urteil sendet eine klare Warnung an Arbeitnehmer“, analysieren Rechtsexperten von Anwalt.de. Gleichzeitig stärkt es die Position von Arbeitgebern bei der Überwachung – allerdings nur bei konkretem Anfangsverdacht. Die Richter begründeten die Kostenerstattung mit § 280 BGB: Bei vorsätzlicher Pflichtverletzung haftet der Arbeitnehmer für die entstandenen Aufwendungen.
Über die Autorin: Frances R. Lentz

Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur und einem juristischen Studium eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK). Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).
In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.
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