Günstige GPS Überwachung – Frankfurt am Main
(Sonderseite GPS – Überwachung ist langjähriges Einsatzgebiet unserer Detektei. Sonderseite GPS – Überwachung ist keine Betriebsstätte vor Ort! Kosten erst ab Einsatzort in Sonderseite GPS – Überwachung.)
Sie suchen eine Detektei in Sonderseite GPS – Überwachung? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Eine heimliche GPS Überwachung durch eine Detektei ist billig, zuverlässig – und in 98% aller Fälle verboten!
Der Unternehmer kann in dem vorgelegten Bewegungsprofil deutlich erkennen, wo sich die Lagermitarbeiter am Wochenende aufhielten. Es muss zudem kein Team aus ausgebildeten Detektiven einer Detektei in Frankfurt am Main einsetzen, sondern kann einen einzigen Detektiv mit der Beobachtung beauftragen. Der Fall kann schnell und kostengünstig abgeschlossen werden und die Lagermitarbeiter können des Diebstahls überführt werden.
Eine günstige GPS Überwachung einer Zielperson oder mehrerer Zielpersonen hat jedoch vor Gericht einen entscheidenden Nachteil. Der Unternehmer wird wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verurteilt und muss den überwachten Personen Schadenersatz leisten.
Die Angeklagten werden wegen nicht rechtssicherer Beweise freigesprochen und der Unternehmer in Frankfurt am Main wird zusätzlich von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Das Urteil lautet im Mittel auf 12 bis 18 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung. Die Mitarbeiter können nicht entlassen werden und der Ruf des Unternehmens ist ruiniert.
GPS Überwachung zur Observation in Frankfurt am Main
Bereits seit 1995 ermittelt die Detektei Lentz & Co. GmbH als Detektei in Frankfurt am Main für Kunden und führt inzwischen durch zahlreiche Niederlassungen auch bundesweit Beobachtungen und Observationen durch.
Während die Gründe für Observationen im privaten Bereich zumeist in der Vermutung von Untreue und Sorgerechtstreits zu suchen sind, verlagern sich die Probleme bei Unternehmen anderweitig.
Unsere Detektei in Frankfurt am Main wird von Unternehmen vor allem bei Lohnfortzahlungsbetrug, Betriebsspionage, Diebstahl, Straftaten, Unterschlagung und Wettbewerbsverboten in Anspruch genommen.
In den meisten Fällen liegt jedoch keine notwehrähnliche Situation vor. Und deshalb ist der Einsatz eines GPS Tracker auch strikt verboten. In maximal 3-5 % aller Fälle kann ein GPS Tracker nach den Richtlinien des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 04.06.2013 eingesetzt werden. Denn der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs legte im Urteil klar und deutlich fest, dass die Überwachung und Observation einer Zielperson mittels GPS Tracker das allerletzte Mittel sein muss. Und auch nur dann angewandt werden darf, wenn eine notwehrähnliche Situation vorliegt. Dies ist zumeist nur bei schweren Straftaten und Betriebsspionage der Fall.
Viele Detekteien werben noch immer mit GPS Einsatz, obschon dieser in weiten Teilen rechtswidrig und verboten ist.
„Der Einsatz von GPS-Technik und die Auswertung des Bewegungsprofils der von unserer Detektei zu überwachenden Objekte sind nur am persönlichen Eigentum des Auftraggebers bzw. des Mieters gestattet. Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Eigentümers stellt die Überwachung fremder Objekte durch GPS-Sender eine Straftat gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz dar.“
So, oder so ähnlich lauten die vollmundigen Werbesprüche. Die Wahrheit ist jedoch eine andere:
„Die Auswertung des Bewegungsprofils durch GPS Sender ist natürlich auch dann strafbar, wenn der Eigentümer des Fahrzeugs dies beauftragt und hierdurch den Fahrer, dem dieser Umstand nicht bekannt ist, überwachen lässt. Denn letztlich ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten strafbar, soweit der tatsächliche Nutzer des Fahrzeugs hierüber nicht im Vorfeld informiert wurde.“ so ein namhafter deutscher Fachanwalt für Datenschutzrecht.
Als seriöse Detektei verzichten wir daher auf die Vermietung und den Einsatz von GPS-Sendern, da auch Sie als unser Mandant sich unter Umständen bei unberechtigtem Einsatz dieser Technik strafbar machen.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema GPS oder zum GPS-Einsatz haben, steht Ihnen unser Team gern zur Verfügung.
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Dorothee S., Waiblingen
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
Christian E., Brüssel
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Höchste Qualität bei der Observation einer Zielperson durch Frankfurter Detektei
Damit später gerichtsverwertbare Beweise vorliegen, muss eine Detektei in Frankfurt am Main zumeist Beobachtungen mit einem Team aus Detektiven vornehmen.
Selbstverständlich ist der Einsatz von mehreren Detektiven aufwändiger, als die gesetzeswidrige Anbringung eines GPS Tracker.
Von einer Rechtssicherheit kann man aber nur dann sprechen, wenn die Rechtsordnung in einem Rechtssystem allgemein durchgesetzt wird und jeder einzelne darauf vertrauen kann, dass bestimmte getroffene Entscheidungen auch später vor Gericht Bestand haben. Zwar steht Rechtssicherheit immer in einem Spannungsverhältnis zur Gerechtigkeit. Der Bundesgerichtshof hat hier jedoch eine eindeutige Entscheidung getroffen und deshalb empfiehlt sich in den meisten Fällen der Weg über die Beobachtung – Observation durch ein Team aus ausgebildeten Detektiven in Frankfurt am Main. Aus diesem Grund setzt die 1995 gegründete Detektei Lentz & Co. GmbH auch nur ZAD ausgebildete Detektive (IHK) ein, die alle in Vollzeit bei der Frankfurter Detektei fest angestellt sind.