Ihre Angestellten auf der Gehaltsliste Ihrer Mitbewerber | Wir beweisen Wirtschaftsspionage als Detektei!

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Viele Wettbewerbsdelikte haben einen Ursprung: Die eigenen Mitarbeiter verstoßen gegen ihr Wettbewerbsverbot

Leider werden die Gefahren von Wettbewerbsbetrug gerade in kleineren Firmen oft unterschätzt. Dabei sind gerade handwerkliche und mittelständische Betriebe besonders anfällig für diese Form der Wirtschaftskriminalität, wie die Erfahrung unserer Detektei aus über zwei Jahrzehnten klar und deutlich zeigt. Ob Friseursalon, Pharmakonzern, Internetagentur oder Autowerkstatt – praktisch jedes Unternehmen kann ein Opfer von Wettbewerbsbetrügern werden. Größe und Branche spielen dabei so gut wie keine Rolle, denn Konkurrenzdruck herrscht überall.

Zu den häufigsten Delikten zählen Wirtschaftsspionage und das gezielte Abwerben von Kunden oder spezialisierten Mitarbeitern. Das Perfide daran: Die Täter sitzen häufig in den betroffenen Unternehmen selbst. Immer wieder sind es die eigenen Arbeitnehmer, die Konkurrenten einen Zugang zu sensiblen Informationen eröffnen und für die Weitergabe der Daten abkassieren. Andere Arbeitnehmer agieren auf eigene Rechnung, etwa indem sie die Aufträge ihres Arbeitgebers in Schwarzarbeit selbst erledigen.
 
Um Wettbewerbsbetrug zu begehen, benötigen die Täter umfangreiches Know-how über das als Opfer auserkorene Unternehmen. Bringen Betrüger beispielsweise Informationen wie Kundendaten, Angebote und Preiskalkulationen in Erfahrung, können Vertragspartner gezielt abgeworben oder Ausschreibungen manipuliert werden.

Beim Thema Wirtschaftskriminalität denken viele Unternehmer an chinesische Spione oder Hacker aus Osteuropa. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass die Kriminellen sehr viel öfter in den Reihen der eigenen Arbeitnehmer zu finden sind. Häufig bleiben die Machenschaften unlauterer Angestellter über lange Zeit unbemerkt, da sie das Vertrauen ihrer Arbeitgeber genießen.

Was bedeutet das Wettbewerbsverbot für den Arbeitnehmer?

Das gesetzliche Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer ist im §60 HGB geregelt. Hier heißt es wörtlich:

(1) Der Handlungsgehilfe darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in dem Handelszweige des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen.

(2) Die Einwilligung zum Betrieb eines Handelsgewerbes gilt als erteilt, wenn dem Prinzipal bei der Anstellung des Gehilfen bekannt ist, daß er das Gewerbe betreibt, und der Prinzipal die Aufgabe des Betriebs nicht ausdrücklich vereinbart.

Ist das Arbeitsverhältnis beendet, so endet das gesetzliche Wettbewerbsverbot i.d.R. Nur bei kurz bevorstehenden Vertragsabschlüssen ist es dem ehemaligen Arbeitnehmer nicht erlaubt, diesen Kunden abzuwerben.

Wurde jedoch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, müssen die festgelegten Vereinbarungen eingehalten werden, solange sie in direktem Zusammenhang mit dem geschäftlichen Interesse des früheren Arbeitgebers stehen. Dieses Wettbewerbsverbot gilt dann sowohl für fristlose, als auch ordentliche Kündigungen von beiden Seiten aus.

Muss ein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag festgehalten sein?

Ein Wettbewerbsverbot kann auch dann gelten, wenn es im Arbeitsvertrag nicht erwähnt wird. Dies aber nur, wenn die Tätigkeiten in Konkurrenz mit den Leistungen des Arbeitgebers stehen.

Verletzt der Arbeitnehmer das geltende Wettbewerbsverbot, kann es zur Abmahnung, Kündigung oder sogar zu Anspruch auf Entschädigung des Arbeitgebers kommen.

Grundsätzlich sollte eine Nebenbeschäftigung in einem anderen Betrieb und auch das Führen eines eigenen Handelsgewerbes mit dem Hauptarbeitgeber abgesprochen werden, auch wenn sich darüber keine Klausel im Arbeitsvertrag finden lässt.

Managementsystem zur professionellen, nachhaltigen Unternehmensführung einer Detektei und der Einhaltung aller Qualitäts- und Datenschutz­bestimmungen.

Zertifiziert für geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privat­ermittlungen unserer Detektive.

Wir sind angeschlossen an die Internationale Kommission der Detektivverbände (IKD) und verfügen hierdurch über weltweite Kontakte.

Wir sind, über die Mit­glied­schaft unserer beiden Geschäfts­führer, Mit­glied im Bundes­verband des Detektiv und Ermittlungs­gewerbe e.V.

Unser Sach­verständiger für das De­tek­tei-/­Be­wach­ungs­gewerbe ist Senior-Mit­glied im Bundes­verband Deutscher Sach­ver­ständiger und Fach­gut­achter e.V.

Die jährliche Zertifizierung unserer Managementsysteme findet an unserem Hauptsitz, sowie in unserer zentralen Verwaltung statt; wobei unsere Managementsysteme an allen Standorten angewandt werden.

Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:

Frances Lentz, Thorsten Bote und ihr Detektiv-Team

Telefon:(0800) 88 333 11
Telefon:Rückrufservice
Fax:(0800) 88 333 12
E-Mail: eMail
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Allgemeine UnternehmensvorstellungAllgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtIhre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
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Abhörschutz + LauschabwehrAbhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
 

Frances Lentz
Thorsten Bote

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeBeobachtung bei Unterhalts­streitigkeiten: Bin sehr zufrieden, mit der sehr kompetenten Beratung und Bedienung von Anfang an bis zum Schluß. Sehr zu empfehlen. Ins­be­sondere die stichhaltigen und auf den Punkt gebrachten Berichte lobten auch meine Anwälte.
Wolf-Peter H., Köln
KundenstimmeDas Team wirkte auf mich schon am Telefon sehr kompetent und erfahren. Dieser Eindruck bestätigte sich in der anschließenden Auftragsbearbeitung.
Sylvia M., 40479 Düsseldorf
KundenstimmeEtwas Wartezeit. Sonst perfekt. Danke an meine immer für uns erreichbare Ansprech­partnerin Frau S., und das Team
Lieselotte M., Wien
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Der eigene Mitarbeiter vermittelt Aufträge an die Konkurrenz

Bild: Detektei-Wettbewerbsbetrug

Kürzlich ermittelte unsere Detektei in einem Fall von Wettbewerbsspionage, wo erst Verdacht aufkam, als bereits ein erheblicher Schaden angerichtet war: Der Inhaber einer Druckerei stellte fest, dass die Umsätze seines Betriebs rückläufig waren. Die Aufträge waren massiv eingebrochen. Selbst langjährige Stammkunden meldeten sich nicht mehr. Auch eine eilig durchgeführte Mailingaktion brachte nichts.

Zwar schwankt die Menge der Anfragen in der Druckbranche häufiger, dass allerdings selbst treue Kunden reihenweise keine Aufträge mehr platzierten, machte den Unternehmer stutzig. Als Erklärung kam eigentlich nur die Abwerbung der Kunden in Frage. Bei Wettbewerbsbetrug drohen nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch immaterielle Schäden wie Reputationsverlust. Der Unternehmer steht vor einem Dilemma: Einerseits muss er dem unlauteren Treiben sofort Einhalt gebieten, weil das Überleben seiner Firma auf dem Spiel steht, andererseits hat er oft keine Ahnung, wer für die Vorgänge verantwortlich ist. Im Fall der Druckerei lag die Vermutung nahe, dass das „schwarze Schaf“ zur Belegschaft gehörte. Um den Täter zu entlarven, schleuste die Detektei Lentz einen Ermittler, getarnt als neuen Mitarbeiter, in den Betrieb ein.

Nach nur zwei Wochen hatte er die Ursache für den rätselhaften Umsatzeinbruch aufgedeckt: Einer der für die Angebotsabgabe zuständigen kaufmännischen Angestellten hatte gezielt Aufträge an die Druckerei seines Schwagers durchgeschleust. Wann immer bei seinem Arbeitgeber ein Angebot angefragt wurde, gab der Mitarbeiter die Daten des Interessenten, nebst den von ihm kalkulierten Preisen direkt auf einem USB-Stick an seinen Schwager weiter, der die Konditionen unterbot. Mit der Zeit hatte der Konkurrenzbetrieb mit dieser Methode einen großen Teil der Stammkundschaft abgeworben.

Eingeschleuste Detektive ermitteln undercover bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot durch Arbeitnehmer

In einem anderen Betrieb brachte ein dort ebenfalls eingeschleuster Ermittler ans Licht, dass ein Produktionsleiter zu Hause eine eigene Druckwerkstatt unterhielt. Dort produzierte er kleinere Aufträge, die er bei seinem Arbeitgeber abgefangen hatte – natürlich auf eigene Rechnung. Die Gewerbeanmeldung dazu lief auf seine verheiratete Tochter und unter deren Wohnanschrift. Ein klarer Fall von einem Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot des Angestellten und eine massive Schädigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber.

Unsere Detektive schützen den Auftraggeber auch vor falscher Verdächtigung

Bild: Detektei-Wettbewerbsspionage

Wir erleben es leider regelmäßig, dass Mitarbeiter auf Kosten ihrer Arbeitgeber in die eigene Tasche wirtschaften. Dabei handelt es sich hier nicht um Kavaliersdelikte, sondern um gravierende Straftaten. Diese aufzudecken und gerichtsfest zu dokumentieren, ist für Laien aber äußerst schwierig und auch riskant: Wird der Chef bei heimlichen Nachforschungen ertappt, ist nicht nur sein Ruf als Arbeitgeber dahin. Die Chance, dass der gewarnte Übeltäter dann noch überführt werden kann, ist gleich null. Firmenchefs, die eigene Mitarbeiter im Verdacht haben, sollten daher immer frühzeitig auf professionelle, externe Ermittler setzen, um wasserdichte Beweise zu beschaffen. Nur externe Ermittler betrachten die Situation neutral. Ein Firmenchef wird in seine Beurteilung meist Sympathien, oder Antipathien unbewusst mit einfließen lassen und der Angelegenheit nicht neutral begegnen. Durch externe, speziell geschulte und auch psychologisch ausgebildete Ermittler und Ermittlerinnen kann das kriminelle Treiben aber in der Regel rasch, diskret und wirksam abgestellt werden.

Soll das Ergebnis nicht an die Öffentlichkeit gelangen, bieten die Ermittlungsergebnisse auch die Grundlage für eine außergerichtliche, „geräuschlose“ Einigung: Das weitere Vorgehen liegt immer im Ermessen des Auftraggebers. Wir als Detektei unterliegen der absoluten Verschwiegenheit, die wir Ihnen auch schriftlich in unseren Verträgen zusichern und garantieren.

Der Auftraggeber kann im Übrigen bei eindeutiger Beweislage die Ermittlungskosten vom Schädiger zurückverlangen – sowie ohnehin jederzeit ergebnisoffen als Betriebskosten von der Steuer absetzen.

Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

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Kostenfrei, montags – samstags jeweils 09-17 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30

oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unser Kontaktformular.

Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)

Wirtschaftsdetektei-FAQ
Was tun gegen Wettbewerbsbetrug?

Viele mittelständische oder kleine Unternehmen werden irgendwann einmal Opfer von Wettbewerbsbetrug. Bei Wirtschaftsspionage oder Abwerben von Kunden und Mitarbeitern ermittelt die Detektei Lentz & Co. GmbH zuverlässig und erarbeitet vor Gericht verwertbare Beweise, so dass unsere Mandanten diese dann wahlweise gerichtlich belangen, oder außergerichtlich zum Schadensersatz und Unterlassung auffordern können.

Was genau fällt unter das Wettbewerbsrecht?

In Deutschland fällt unter das Wettbewerbsrecht sowohl das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) als auch das Kartellrecht (Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Was kann ich gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) tun?

Bei irreführenden oder manipulativen Geschäftspraktiken, also bei unlauterem Wettbewerb, sollte eine kompetente, im Wettbewerbsrecht erfahrene Detektei hinzugezogen werden. Die Detektei Lentz ermittelt im Verdachtsfall und klärt alle Sachverhalte gerichtsverwertbar auf.

Welche Detektei führt Risikoprüfungen (Due Diligence Ermittlungen) durch?

Die Detektei Lentz führt weltweit Risikoprüfungen (Due Diligence Ermittlungen) durch. Hierbei gehen die Ermittler besonders diskret und sorgsam vor, um möglichst viele standhafte Fakten über das zu prüfende Objekt (meist ein Unternehmen) zu sammeln.

Welche Detektei ermittelt bei Versicherungsbetrug?

Versicherungsbetrug hat viele Gesichter. Die Aufklärung sollte daher unbedingt in professionelle Hände gegeben werden. Die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz aus Frankfurt am Main ermittelt auch bei Versicherungsbetrug.

Was passiert bei einer Einschleusung?

Unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist das Einschleusen eines Detektivs in einen Betrieb zulässig. Der Ermittler dokumentiert das Verhalten der Mitarbeiter zuverlässig und schafft dadurch Klarheit in unterschiedlichen Fällen von Mobbing, Betrug, Warenschwund, Diebstahl oder Manipulation.

Expertenvorstellung: Alexander Malien

Alexander Malien

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Ihre Angestellten auf der Gehaltsliste Ihrer Mitbewerber | Wir beweisen Wirtschaftsspionage als Detektei!? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.

Der 33jährige ehemalige Bundeswehrsoldat Alexander Malien ist seit 2009 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als Privatermittler tätig, absolvierte von 2010 – 2012 die Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler – IHK und ist überwiegend in der Mandantenbetreuung und im taktischen Observationsdienst im In- und Ausland tätig und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven.

In seiner Freizeit fährt er gern Motorrad, spielt Fußball in seinem Verein.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.