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Glossar: Rechtsberatung durch Detekteien

Rechtsberatung durch Detekteien

Darf ein Detektiv Rechtsberatung durchführen?

Seit der Liberalisierung des Rechtsberatungsmarktes dürfen auch andere Berufsgruppen in sehr beschränktem Umfang Rechtsdienstleistungen erbringen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Insbesondere erlaubt § 5 RDG, dass Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erbracht werden, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Hierauf berufen sich vereinzelt auch Detektive und Detekteien.

Rechtsberatung durch Detektive / Detekteien nicht empfehlenswert!

In der Frage ob eine Detektei im Rahmen eines Auftragsmandates, in rechtlichen Belangen ihren Mandanten zur Seite stehen dürfen – sind insbesondere § 2 und § 5 I RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) von Bedeutung.

  • Nach § 2 RDG liegt eine Rechtsdienstleistung vor, wenn in konkreten fremden Rechtsangelegenheiten eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erforderlich ist; das wird bei allen Detektivverträgen der Fall sein, in denen die Zulässigkeit der konkret beauftragten Maßnahme zu prüfen ist, indem die Belange von Auftraggeber und Zielperson abgewogen werden müssen, also einer überwiegenden Vielzahl von Detektivverträgen.
  • Nach § 5 I RDG sind solche Rechtsdienstleistungen für Dritte erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Beruf- oder Tätigkeitsbild gehören. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist nach Inhalt, Umfang und sachlichem Zusammenhang mit der Haupttätigkeit unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu beurteilen, die für die Haupttätigkeit von Bedeutung sind.

Eingeschränkte Rechtsberatung nur durch Syndikusanwälte / Justiziare – wenn überhaupt!

Im Zweifel sollten nicht Detektive, sondern geeignete und versierte Juristen oder – wie es zum Beispiel in unserer Detektei möglich wäre– eigene fachlich kompetente Syndikusanwälte / Justiziare (Symbolbild) solche speziellen Beratungen durchführen; aber selbst dies nur in sehr engem Zusammenhang mit einem erteilten Auftragsmandat und niemals darüberhinaus.

Nicht zuletzt aus Haftungsgründen; viel mehr aber aus Gründen der Qualitätssicherung der Auskünfte. Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen und Justiziare sind die berufenen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Sie sind in ihrer Berufsausübung an die gesetzlich geregelten Berufspflichten gebunden, die dem Schutz des Mandanten und der Rechtspflege dienen.

Anwälte sind im Gegensatz zu Detektiven Berufsgeheimnisträger

Zusätzlich genießen sie bestimmte Privilegien, durch die es ihnen möglich ist, die Rechte ihrer Mandanten effektiv und auf vertraulicher Basis durchzusetzen. Beispielsweise unterliegen sie bezüglich der Informationen aus dem Mandatsverhältnis der Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Korrespondierend hierzu steht ihnen gemäß § 53 StPO als Berufsgeheimnisträger ein Zeugnisverweigerungsrecht über alle Angelegenheiten zu, die ihnen im Mandat anvertraut worden sind. 



Über den Autor: Robin Schellberg

Robin Schellberg

Robin Schellberg ist seit vier Jahren, nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung als Fachinformatiker als Detektiv-Sachbearbeiter tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa

Herr Schellberg spricht neben deutsch auch englisch fließend und ist in ihrer Freizeit begeisterter Motorradfahrer.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
In einer komplexen arbeits­rechtlichen Aus­ein­ander­setzung mit einem von der Arbeit frei­gestellten Mit­arbeiter der zweiten Führungs­ebene haben wir die Detektei Lentz eingeschaltet. Die Detektive arbeiteten sehr rasch und ergebnis­orientiert, so dass die Angelegenheit letztlich sehr erfolgreich für uns abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen dieses Unter­nehmen gerne weiter!
Dr. Daniel T., München
Kundenstimme
Das gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
Kundenstimme
In einer augen­scheinlich aussichts­losen Situation, konnten die vier Detektive ein schier unglaubliches Ergebnis erzielen. Das wäre auch sechs Sterne Wert!!!!
Wilhelm R., Leipzig
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!