Professionelle Mitarbeiterüberwachung in München: Rechtlich zulässige Möglichkeiten für Arbeitgeber!
(Sonderseite Mitarbeiterüberwachung in München ist langjähriges Einsatzgebiet unserer Detektei. Sonderseite Mitarbeiterüberwachung in München ist keine Betriebsstätte vor Ort! Kosten erst ab Einsatzort in Sonderseite Mitarbeiterüberwachung in München.)
Sie suchen eine Detektei in Sonderseite Mitarbeiterüberwachung in München? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Professionelle Mitarbeiterüberwachung in München: Rechtlich zulässige Möglichkeiten für Arbeitgeber sind vielfältig…
…mit Hilfe einer professionell und rechtskonform arbeitenden Detektei in München.
Verlässliche und loyale Mitarbeiter sind die Basis jedes erfolgreichen Unternehmens. Doch nicht selten nutzen Angestellte das Vertrauen auch schamlos aus, das ihr Arbeitgeber in sie setzt: Gefälschte Reisekosten-, Spesen- und Stundenabrechnungen, bezahlte Tipps für den Konkurrenten, zusätzliche Freizeit auf Krankenschein oder gar unerlaubte Nebenbeschäftigungen während der Arbeitszeit – die Liste möglicher Vergehen ist lang. Und überwiegend handelt es sich dabei auch im rechtlichen Sinne nicht um Kavaliersdelikte, sondern echte Straftaten. Aber: Wo keine Beweise, da kein Richter, der dem geprellten Arbeitgeber zu seinem Recht verhelfen könnte.
Das führt viele Betroffene in Versuchung, sich die nötigen Beweise auf dem scheinbar kürzesten und billigsten Weg zu beschaffen: Ihre Angestellten selbst oder mit einfachen technischen Mitteln aus dem Internethandel zu überwachen. Denn eine Mitarbeiterüberwachung durch den Chef, so meinen viele, ist doch grundsätzlich dessen gutes Recht. Oder etwa nicht?
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Merle W., Bergisch-Gladbach
Silke N., Hannover
Wilhelm R., Leipzig
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Mitarbeiterüberwachung legal? Das sagt der Experte
Die technische Überwachung eines Außendienstmitarbeiters, etwa durch einen GPS-Tracker an dessen Fahrzeug, ist ohne sein Wissen grundsätzlich verboten und stellt einen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte und das Bundesdatenschutzgesetz dar. Empfindliche Strafen, bis in den vorstrafenrelevanten Bereich hinein, drohen.
Die Zuwiderhandlung stellt einen schwerwiegender Verstoß gegen das Datenschutzgesetz dar und wird von deutschen Gerichten streng geahndet. Selbstredend sind auf diesem Wege illegal zustande gekommene Beweise auch nicht verwertbar. Ähnlich sieht es mit der Überwachung durch unsichtbare Kameras oder Software-Programme am Firmenrechner aus: Der Mitarbeiter sollte über die laufende Kontrollmaßnahme besser vorher informiert werden, was den gewünschten Effekt freilich hinfällig werden lässt.
Die heimliche oder verdeckte Überwachung ist jedoch im Zweifel immer unzulässig: So steht dem Chef grundsätzlich und ausdrücklich kein permanentes Überwachungsrecht zu. Das Mitlesen privater Mails wäre beispielsweise nicht einmal dann erlaubt, wenn die private Nutzung des Firmenrechners dem Mitarbeiter zuvor untersagt wurde. Auch eine verdeckte Videoüberwachung ist eine schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Angestellten und damit strafbar – für den Chef.
Die datenschutzrechtliche Integrität von Mitarbeitern wird vom Gesetzgeber sehr ernst genommen; teilweise stehen deshalb sogar Systeme zur Arbeitszeiterfassung oder die Aufnahme von Kundengesprächen zu Schulungszwecken rechtlich auf dem Prüfstand. Gleiches gilt, wenn der Chef den krank gemeldeten Angestellten auf eigene Faust beschattet, um ihm einen vermuteten Lohnfortzahlungsbetrug nachzuweisen.
Doch was ist eigentlich erlaubt, bei Mitarbeiterüberwachung?
Überwachung der Mitarbeiter bei Krankheit – grundsätzlich verboten?
Nein. Der Arbeitgeber hat das Recht bei begründetem Verdacht Mitarbeiter während ihrer Krankheit zu observieren, um den Verdacht eines Lohnfortzahlungsbetruges im Krankheitsfall belegen, oder entkräften zu können. Es sind aber einige Spielregeln zu beachten: Dennoch gibt es Mittel und Wege, betrügerisch vorgehenden Mitarbeitern auf rechtssicherem, seriösem und sicherem Weg das krumme Handwerk zu legen: Eine erfahrene, nach nachgewiesenen Qualitätsstandards operierende Detektei führt nicht nur die Überwachung und Observation verdächtigter Mitarbeiter so durch, dass die Nachforschungen garantiert diskret und unentdeckt bleiben. Sie kennt auch den rechtlichen Rahmen und alle erlaubten technischen Mittel, um festgestellte Tatbestände rechtssicher und gerichtstauglich zu dokumentieren. Die Detektei Lentz® verfügt in ganz Bayern bereits über mehr als zwei vollen Jahrzehnten ausgewiesene Erfahrung als Wirtschafts- und Privatdetektei in der rechtskonformen Mitarbeiterüberwachung und der Erarbeitung von rechtlich verwertbaren und zulässigen Beweisen.
Als einzige deutsche Detektei mit zweifach nach den Standards der DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen‘ und geprüfte Servicequalität vom TÜV zertifizierten Qualitätsstandards arbeiten wir ausschließlich mit top ausgebildeten, fest angestellten Detektiven in München und ganz Bayern, die alle fachlichen und menschlichen Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle Bearbeitung Ihres Mandats bereits langjährig unter Beweis gestellt haben. So können unsere Mandanten zu jeder Zeit sicher sein, dass sie ihr gutes Recht durchsetzen können, ohne sich irgendwelchen rechtlichen Risiken oder Gefahren für ihren tadellosen Ruf als Arbeitgeber auszusetzen.
Einsatzmöglichkeiten unserer Ermittler im Raum München
Unsere sorgfältig ausgebildeten und laufender Weiterbildung unterzogenen fest in unserer Detektei in München angestellten Detektive und Detektivinnen stehen Ihnen bei jedem Anliegen tatkräftig zur Seite.
Ob es darum geht, die Abrechnungspraktiken eines Außendienstmitarbeiters unter die Lupe zu nehmen, unauffällig zu überprüfen, ob eine Krankmeldung nur als Vorwand für eine lukrative Nebenbeschäftigung dient – oder Sie wiederholt Fehlbestände in Lager oder Kasse feststellen: Professionelle Observationen, diskrete Nachforschungen und Testkäufer bzw. als Mitarbeiter eingeschleuste Ermittler bringen rasch Klarheit in jeden noch so obskuren und scheinbar unerklärlichen Vorgang. Dabei halten wir unsere Mandanten tagesaktuell über unser gesichertes Online-Portal über den Ablauf unserer operativen Einsätze auf dem Laufenden – und liefern meist innerhalb weniger Tage eine umfangreiche Beweismappe, die alle weiteren rechtlichen Schritte ermöglicht. Sicher, zuverlässig und diskret, ohne Risiken für unsere Auftraggeber und zu transparenten, fairen Konditionen.
Haben auch Sie einen konkreten Verdachtsfall, bei dessen Aufklärung Sie Unterstützung benötigen? Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen für sämtliche Fragen rund um Ermittlungsansätze und Erfolgsaussichten im Rahmen einer Erstberatung kostenfrei und unverbindlich zur Verfügung.
Dabei können Sie unser Kontaktformular ausfüllen oder Sie rufen unter der kostenlosen Beraternummer (0800) 88 333 11 von montags – samstags jeweils 09-17 Uhr persönlich bei uns an.