Glossar: Mitarbeiterüberwachung

Mitarbeiterüberwachung

Was ist eine Mitarbeiterüberwachung?

Mitarbeiterüberwachung bezeichnet die Überwachung von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber. Damit werden mehrere Zwecke verfolgt: Zum einen sollen Geschäftsprozesse optimiert werden, zum anderen sollen Leistung und Verhalten der Mitarbeiter kontrolliert werden, um Fehlverhalten detailliert erfassen und es nachweisen zu können. Darüber hinaus sind jedoch Fälle bekannt geworden, in denen die Privatsphäre der Mitarbeiter und ihrer Angehörigen ausgespäht wurde.

Welche Rechtsnormen sind von einer Mitarbeiterüberwachung betroffen?

Mitarbeiterüberwachung betrifft sowohl die Privatsphäre und den persönlichen Datenschutz als auch das betriebliche Personalwesen.

Bei der Mitarbeiterüberwachung überprüfen Detekteien im Rahmen professioneller, Technik unterstützter Observationen und Ermittlungen Mitarbeiter bei denen der Verdacht besteht, dass es Ungereimtheiten gibt. Der aus der Mitarbeiterüberwachung entstandene Nachweis wird dokumentiert zusammengefasst und reicht aus, diese Mitarbeiter zu überführen, sie zu kündigen und den entstandenen Schaden inklusive der Detektivkosten zurück zu fordern.

Ist eine Mitarbeiterüberwachung rechtlich zulässig?

Eine Mitarbeiterüberwachung durch den Arbeitgeber ist immer dann zulässig, wenn der Arbeitgeber ein ‚berechtigtes Interesse‚ glaubhaft darlegen kann.

Kurz & knapp: Mitarbeiterüberwachung

Ist die Mitarbeiterüberwachung grundsätzlich erlaubt?

Mitarbeiter dürfen nur auf Basis der gesetzlichen Vorgaben wie z. B. dem Bundesdatenschutzgesetz überwacht werden. Eine heimliche Überwachung, ohne Zustimmung des Mitarbeiters z.B. durch Detektive, ist immer nur mit starkem ‚berechtigtem Interesse‘ und nur über einen im Vorfeld klar begrenzten, zwingend notwendigen Zeitraum, zulässig.

Welchen Zweck verfolgt die Mitarbeiterüberwachung?

Die häufigsten Gründe einen Mitarbeiter überwachen zu lassen, sind der Verdacht von Arbeitszeitbetrug, Vorgetäuschte Krankheit und Diebstahl

Was kommt auf Arbeitgeber zu, die sich nicht an die Vorschriften zur Mitarbeiterüberwachung halten?

Halten sich Arbeitgeber nicht an die Regeln des Gesetzgebers, müssen Sie schlimmstenfalls mit Freiheitsstrafen, in jedem Fall mit empfindlichen Geldbußen rechnen.



Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

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Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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