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Glossar: Mitarbeiterüberwachung

Mitarbeiterüberwachung

Was ist eine Mitarbeiterüberwachung?

Mitarbeiterüberwachung bezeichnet die Überwachung von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber. Damit werden mehrere Zwecke verfolgt: Zum einen sollen Geschäftsprozesse optimiert werden, zum anderen sollen Leistung und Verhalten der Mitarbeiter kontrolliert werden, um Fehlverhalten detailliert erfassen und es nachweisen zu können. Darüber hinaus sind jedoch Fälle bekannt geworden, in denen die Privatsphäre der Mitarbeiter und ihrer Angehörigen ausgespäht wurde.

Welche Rechtsnormen sind von einer Mitarbeiterüberwachung betroffen?

Mitarbeiterüberwachung betrifft sowohl die Privatsphäre und den persönlichen Datenschutz als auch das betriebliche Personalwesen.

Bei der Mitarbeiterüberwachung überprüfen Detekteien im Rahmen professioneller, Technik unterstützter Observationen und Ermittlungen Mitarbeiter bei denen der Verdacht besteht, dass es Ungereimtheiten gibt. Der aus der Mitarbeiterüberwachung entstandene Nachweis wird dokumentiert zusammengefasst und reicht aus, diese Mitarbeiter zu überführen, sie zu kündigen und den entstandenen Schaden inklusive der Detektivkosten zurück zu fordern.

Ist eine Mitarbeiterüberwachung rechtlich zulässig?

Eine Mitarbeiterüberwachung durch den Arbeitgeber ist immer dann zulässig, wenn der Arbeitgeber ein ‚berechtigtes Interesse‚ glaubhaft darlegen kann.

Kurz & knapp: Mitarbeiterüberwachung

Ist die Mitarbeiterüberwachung grundsätzlich erlaubt?

Mitarbeiter dürfen nur auf Basis der gesetzlichen Vorgaben wie z. B. dem Bundesdatenschutzgesetz überwacht werden. Eine heimliche Überwachung, ohne Zustimmung des Mitarbeiters z.B. durch Detektive, ist immer nur mit starkem ‚berechtigtem Interesse‘ und nur über einen im Vorfeld klar begrenzten, zwingend notwendigen Zeitraum, zulässig.

Welchen Zweck verfolgt die Mitarbeiterüberwachung?

Die häufigsten Gründe einen Mitarbeiter überwachen zu lassen, sind der Verdacht von Arbeitszeitbetrug, Vorgetäuschte Krankheit und Diebstahl

Was kommt auf Arbeitgeber zu, die sich nicht an die Vorschriften zur Mitarbeiterüberwachung halten?

Halten sich Arbeitgeber nicht an die Regeln des Gesetzgebers, müssen Sie schlimmstenfalls mit Freiheitsstrafen, in jedem Fall mit empfindlichen Geldbußen rechnen.



Über den Autor: Robin Schellberg

Robin Schellberg

Robin Schellberg ist seit vier Jahren, nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung als Fachinformatiker als Detektiv-Sachbearbeiter tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa

Herr Schellberg spricht neben deutsch auch englisch fließend und ist in ihrer Freizeit begeisterter Motorradfahrer.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Selten sieht man einen so derart guten Dienstleister, der sich mit Herz einsetzt. Sehr engagiert, professionell und mitfühlend und ist auch nach Abschluss für einen da. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen! Note 1*. Alles Gute
Jürgen Harms, Berlin
Kundenstimme
Mitarbeiter­beobachtung wurde ohne Ein­schränkung zu unserer vollsten Zu­frieden­heit an vier Be­obachtungs­tagen durchgeführt. Aus der schriftlichen und der Bild­doku­men­tation wird deutlich, dass hier echte Profis tätig sind.
S. Mesner, Herne
Kundenstimme
Professionell, sehr fachkundig, geschickt, verlässlich, schnell - das sind die Attribute die uns nach drei­maliger, gewerblicher in Anspruch­nahme der Dienste der Detektei Lentz einfallen.
Christian E., Brüssel
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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