Versierte und erfahrene Detektive in Berlin als Partner der Anwaltschaft im Strafrecht
(Sonderseite im Strafrecht als Partner der Anwaltschaft ist seit 1995 Einsatzgebiet unserer Detektei. Sonderseite im Strafrecht als Partner der Anwaltschaft ist keine Betriebsstätte vor Ort! Kosten unserer Detektive erst ab Einsatzort in Sonderseite im Strafrecht als Partner der Anwaltschaft.)
Sie suchen eine Detektei in Sonderseite im Strafrecht als Partner der Anwaltschaft? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Erfahrene Detektive sind wertvolle Partner der Anwaltschaft im Strafrecht
Wer im Rahmen einer polizeilichen Ermittlung als Beschuldigter in den Fokus der Staatsanwaltschaft gerät muss damit rechnen, dass es zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft kommen kann. Um von Anfang an alles richtig zu machen, ob schuldig oder nicht, sollte nicht gezögert werden, sich einen juristischen Rat von einem Anwalt einzuholen.
Im besten Fall haben Sie schon schlüssige Beweise, die ihre Unschuld belegen. Wenn nicht, wird ein versierter Anwalt nicht zögern, die Hilfe einer qualifizierten TÜV zertifizierten Berliner Detektei mit Spezialisierung auf Ermittlungen + Beobachtungen anzunehmen, um die Beweise zu erarbeiten, die er für ihre Strafverteidigung benötigt.
Zwar ist die Polizei – als Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft – gehalten ergebnisoffen zu ermitteln, d.h. auch Fakten zusammen zu tragen, die gegen ihre Schuld als Beschuldigten sprechen; das geschieht aber oftmals nur sehr halbherzig und eher lustlos.
Unser Team und wir helfen Ihnen gern diskret weiter. Vertrauen Sie der mehr als 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Lieselotte M., Wien
K.H. Reichelt, Wolfsburg
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Mögliche Ermittlungsaufträge an unsere Detektei sind häufig:
- wie ist es generell um die Glaubwürdigkeit der Zeugen bestellt?
- treffen sich Zeugen, die sich angeblich nicht kennen?
- gibt es eventuell noch nicht ermittelte Zeugen, die zu ihren Gunsten aussagen könnten?
- existieren zwischen dem Geschädigten und den Zeugen Absprachen, zu ihrem Nachteil?
- waren die Zeugen wirklich vor Ort?
- konnten die Zeugen das geschehene wirklich mit eigenen Augen sehen, oder
- geben Zeugen nur 'Gehörtes' als eigene Wahrnehmung wieder?
- u.v.a.
Selbst wenn die Tat die Ihnen zur Last gelegt wird, ihrer Schwere nach noch keine Pflichtverteidigung erfordert, ist es dennoch sehr zu empfehlen, sich juristischen Beistand zu holen und unsere Detektei mit Ermittlungen zu beauftragen, um ihrem Anwalt die nötige 'Munition' für eine erfolgreiche Verteidigung an die Hand zu geben. Natürlich stehen nicht nur unsere Berliner Depandance, sondern alle bundesweiten unselbständigen Betriebsstätten unserer Detektei und die von dort, gemeinsam mit unserer Hauptniederlassung, betreuten operativen Einsatzgebiete für solche Ermittlungen zur Verfügung.
Widersprüchliche Beweislage kann oftmals eine mündliche Verhandlung (Hauptsacheverfahren) vermeiden!
Denn in Strafrechtsprozessen stehen Ihnen als Beschuldigten und eventuell späterem Angeklagten nur sehr beschränkt Handlungsmittel zur Verfügung und es gibt weit weniger Kontrollinstanzen als in zivilrechtlichen Prozessen.
Vollständige Akteneinsicht lässt sich beispielsweise nur durch einen Anwalt beantragen. Mit dem Wissen aus der Ermittlungsakte können die Detektive unserer Detektei Berlin ganz gezielt Gegenbeweise ermitteln, Widersprüche aufdecken und ihrem Anwalt so helfen, eine Verteidigung zu führen, die ihre Strafe wenn nicht gänzlich ausräumen kann, zumindest erheblich mildern kann.
Ohne professionelle Ermittlungsstrategie, z.B. bei Vorwurf von Betriebsspionage, Betrug, oder Schwarzarbeit und entsprechender qualifizierter Strafverteidigung können durchaus unangemessen hohe Strafen verhängt werden. Dagegen kann im Anschluss kaum noch vorgegangen werden. Ein Anwalt kann in Verbindung mit sorgfältig erarbeiteten Beweisen unserer Detektive jedoch sein Fachwissen einsetzen, um mit den gegebenen Umständen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Viele Beschuldigte warten viel zu lange mit der Beauftragung ihres Anwalt-Detektiv-Teams. Klüger ist es allerdings, sich so früh wie möglich juristische und detektivische Hilfe zu suchen, da schon im Ermittlungsverfahren die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung und damit für ihre weitere Zukunft gestellt werden können.