Schwarzarbeit für die Konkurrenz: Nachweis durch GPS-Tracking in Leipzig + Mitteldeutschland zulässig?
(Sonderseite GPS-Tracking als Nachweis? ist seit 1995 Einsatzgebiet unserer Detektei. Sonderseite GPS-Tracking als Nachweis? ist keine Betriebsstätte vor Ort! Kosten unserer Detektive erst ab Einsatzort in Sonderseite GPS-Tracking als Nachweis?.)


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Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Privatermittler ermittelt rechtssichere Beweise
Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht auf freie Berufswahl. Das bedeutet, dass jeder Angestellte neben seiner hauptsächlichen Tätigkeit grundsätzlich noch einer bezahlten Nebenbeschäftigung nachgehen kann. Voraussetzung ist allerdings, dass die Regelungen im Vertrag des Hauptarbeitgebers nicht verletzt werden oder die Leistungsfähigkeit für die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen. Es ist also zum Beispiel unkritisch, wenn ein Arbeitnehmer seinen Verwandten in der Gastronomie aushilft oder als Bauhelfer bei seinem Schwager am Wochenende oder nach Feierabend tätig ist. Völlig unvertretbar ist es jedoch, wenn ein Angestellter vorgibt krank zu sein und dann einer lukrativen Nebenbeschäftigung, womöglich noch bei einem Konkurrenzunternehmen, nachgeht.
GPS-Tracking zur Aufklärung: Was ist zulässig?
Viele Unternehmen mussten schon die Entdeckung machen, dass eine Krankmeldung nur ein Feigenblatt für derartige zusätzliche Tätigkeiten war. Um dann gegen den Mitarbeiter vorzugehen, braucht der Arbeitgeber Beweise. Was liegt hier näher, als diese mit einfachen Mitteln selbst zu erlangen? Die Investition in einen GPS-Tracker ist gering und dieser ist schnell am Auto des Angestellten angebracht. Nur wenige denken jedoch darüber nach, was danach kommt: Was beweisen schon GPS-Daten in einer Großstadt wie Leipzig in der Metropolregion Mitteldeutschland, wo das Signal gerade im Stadtkern, oder in Parkhäusern nicht exakt dem echten Standort entsprechen kann? Und was nutzen solche Beweise vor Gericht, nachdem sie unrechtmäßig erlangt wurden? Dem Arbeitgeber drohen für seine Nachforschungen sogar drastische Strafen, denn der Einsatz solcher Mittel ist illegal und kann eine Vorstrafe nach sich ziehen! Auch die Aufdeckung des Betrugstatbestandes ist keine Rechtfertigung für den Einsatz illegaler Mittel.
Heimliche GPS-Überwachung von Mitarbeitern ist eine Straftat
Arbeitgeber, die Ermittlungen auf legaler Basis durchführen lassen und sich an die Regeln halten, kommen am Ende sicher zu ihrem Recht, ohne dem Image ihres Unternehmens zu schaden. Wer versteckte Kameras, GPS-Tracker oder anderes Gerät einsetzt, verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz und verletzt darüber hinaus die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter, was strafbar ist. Anstatt den Mitarbeiter zu entlassen, dürfen Sie unter Umständen noch eine Geldstrafe und Schadensersatz an den Mitarbeiter bezahlen. Dabei ist das Risiko sehr hoch, bei den eigenständigen Nachforschungen entdeckt zu werden. Es reicht schon eine kleine Panne und der GPS-Tracker am Fahrzeug des Mitarbeiters ist entlarvt. Sollte dann die Polizei informiert werden, nimmt die Sache ihren unweigerlichen Lauf. Eine Rückverfolgung zum Besitzer des GPS-Trackers ist durch die integrierte SIM-Karte nicht schwierig und die illegale Überwachung des Arbeitgebers fliegt auf. Der Reputationsschaden für ihr Unternehmen ist enorm.
Der Detektivalltag in Leipzig + Mitteldeutschland
Seit nunmehr über zwanzig Jahren betreuen wir den Einsatzort Leipzig. Die Ermittlungsakten in unseren Archiven beinhalten zahllose Fälle von Lohnfortzahlungsbetrug und Schwarzarbeit im Nebenberuf: Unternehmensberater, die die lukrativsten Aufträge in die eigene Tasche wirtschaften, Handwerker, die mit dem Werkzeug des Chefs für den Mitbewerber tätig werden, Kfz-Mechaniker, die den Kunden bei der Auftragsannahme eigene Visitenkarten zustecken und die Reparaturen am Wochenende zum Schnäppchenpreis auf eigene Rechnung durchführen, Empfangsmitarbeiter im Hotel, die lieber die Konkurrenz – natürlich gegen ein Handgeld – empfehlen. Das alles haben unsere Privatdetektive in Leipzig und Mitteldeutschland schon erlebt.
In jedem Fall gilt: Bei Ermittlungen auf eigene Faust ist der Schaden für das Unternehmen hingegen am Ende oft größer als infolge des illegalen Treibens des Mitarbeiters. Saubere Ermittlungsarbeit einer seriösen Detektei führt hingegen schnell, diskret und ohne rechtliche Risiken für den Mandanten zum Erfolg – und legt den betrügerischen Angestellten rasch das Handwerk. Die Kosten dafür lassen sich sogar voll als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen – und können nicht selten von der überführten Zielperson wieder eingefordert werden!
Detektiveinsätze machen Sinn
Die ZAD geprüften Privatermittler (IHK), bzw. geprüften Detektive (ZAD) gehen bei Observationen rechtssicher und diskret vor. Dabei ist eine sorgfältige Dokumentation über die gerichtsverwertbare und lückenlose Beweisführung für den Mandanten selbstverständlich. Schon in wenigen Tagen bekommen Sie von unseren Ermittlern alle Fakten um ’schwarze Schafe‘ in Ihrer Firma zu überführen. Deutschlandweit sind wir die einzige Detektei mit TÜV-Zertifizierung nach DIN SPEC 334542 und ermittelt nach international anerkannten, nachvollziehbaren und bewährten Qualitätsstandards im Wirtschafts- und Privatbereich.
Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne unverbindlich über Ihre Möglichkeiten. Unsere freundlichen Mandantenbetreuer, unter fachlicher Leitung der ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK), Frau Frances R. Lentz, erreichen Sie über die Kontaktbox auf unserer Niederlassungsseite gleich hier.
Unser Team und wir helfen Ihnen gern diskret weiter. Vertrauen Sie der mehr als 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
K.H. Reichelt, Wolfsburg
Sylvia M., 40479 Düsseldorf
Silke N., Hannover
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).