Betrug in Berlin erfährt gleichbleibend hohe Fallzahlen
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Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Betrug in Berlin kann teure Folgen haben
Betrugstaten treten in verschiedensten Variationen auf und betreffen sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen.
Sie lassen sich häufig nur mühsam aufklären und sind oft mit Scham seitens der Betroffenen verbunden, was immer wieder zu nicht gemeldeten Straftaten führt.
Auch Betrug in Berlin tritt gleichbleibend zahlreich auf: Die Berliner Kriminalstatistik weist in diesem Segment Jahr für Jahr Fallzahlen auf einem Niveau von circa 70.000 Delikten aus, wobei nur ungefähr die Hälfte aller Straftaten tatsächlich aufgeklärt wird. Durch Trickbetrüger, Phishing und andere Betrügereien kommt es immer wieder zu hohen finanziellen Schäden, die alle Beteiligten stark belasten können. So gewinnt beispielsweise der Bereich der Internetkriminalität zunehmend an Bedeutung, weshalb es einem möglichen Betrüger immer leichter fällt, neue Opfer ausfindig zu machen. Hierbei werden Zahlungsdaten entwendet oder Käufer in unseriösen Onlineshops um ihre Waren gebracht. Die Aufklärung solcher Delikte fällt häufig schwer und beteiligte Täter können aufgrund geringer Erfolgsquoten nur vereinzelt dem Strafrecht zugeführt werden.
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Dr. Werner G., München
Dorothee S., Waiblingen
Bernd-Rüdiger L., Bremen
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Betrug in Berlin schadet auch der Öffentlichkeit
Während Betrug in Berlin häufig auf Einzelpersonen ausgerichtet ist, so trifft er regelmäßig auch öffentliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge oder andere Unternehmen mit öffentlicher Verantwortung.
Unter anderem Versicherungsbetrug gilt in diesem Zusammenhang für zahlreiche Versicherungsnehmer als Kavaliersdelikt, der durch die regelmäßige Zahlung der Beiträge gerechtfertigt wird. Dennoch verursacht er in der Summe hohe Schäden für die Versicherung, welche in der Konsequenz zu Mehrbelastungen aller Versicherten führen. Die Folgen anderer Betrugsfälle verhalten sich analog. So ist beispielsweise eine Fahrerflucht nicht nur mit rechtlichen, sondern auch mit potenziell lebensbedrohlichen Folgen verbunden. Eine erfahrene Detektei kann in Delikten wie diesen sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen wertvolle Dienste leisten und zu einer rechtskonformen, diskreten und zielführenden Lösung des Problems beitragen.