Ein Detektiveinsatz zur Überwachung von Arbeitnehmern im Krankenstand, oder zur Aufklärung von Arbeitszeitbetrug durch unsere Detektei gehört mit über 85% unseres jährlichen Auftragsvolumens zu den beiden Haupteinsatzgebieten unserer Privatermittler

Zur Aufklärung von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall bietet unsere Detektei Arbeitgebern zahlreiche Vorteile. In Fällen, in denen der Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht, um unrechtmäßig Lohnfortzahlung zu erhalten, kann der gezielte Einsatz eines Detektivs Klarheit schaffen und finanzielle Schäden verhindern.
Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass durch professionelle Ermittlungen Beweise gesammelt werden, die vor Gericht oder in arbeitsrechtlichen Verfahren Bestand haben. Dies ermöglicht es dem Arbeitgeber, fundierte Entscheidungen zu treffen und gegebenenfalls arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Kündigungen rechtssicher durchzusetzen. Zudem wirkt die Möglichkeit eines Detektiveinsatzes präventiv, da Mitarbeiter wissen, dass Betrug erkannt werden kann, was die allgemeine Ehrlichkeit und Loyalität im Unternehmen fördert.
Darüber hinaus hilft die Aufklärung von Lohnfortzahlungsbetrug, die Betriebskosten zu senken und die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu sichern. Unrechtmäßige Zahlungen können sich über längere Zeiträume summieren und erhebliche wirtschaftliche Belastungen verursachen. Durch die Verhinderung solcher Betrugsfälle schützt der Arbeitgeber nicht nur seine eigenen Interessen, sondern auch die der anderen Mitarbeiter, die durch betrügerisches Verhalten benachteiligt würden.
Nicht zuletzt trägt der Einsatz von Detektiven dazu bei, das Betriebsklima zu verbessern, indem ein fairer Umgang mit allen Mitarbeitern gewährleistet wird. Wenn Betrugsfälle konsequent aufgedeckt und sanktioniert werden, entsteht ein Klima des Vertrauens und der Gerechtigkeit, was die Motivation und Zufriedenheit der Belegschaft steigert.
Konkrete Fallbeispiele und Erfolgsstories:
Ein mittelständisches Produktionsunternehmen aus dem Rheinland hatte den Verdacht, dass ein Mitarbeiter während seiner angeblichen Krankschreibung regelmäßig einer Zweitbeschäftigung nachging. Unsere Detektei dokumentierte über mehrere Tage hinweg, wie der Mitarbeiter trotz Krankschreibung aktiv an einem anderen Arbeitsplatz tätig war; auch wenn der Arbeitgeber dies eigentlich klar ausgeschlossen hatte und eher Renovierungen am eigenen Haus vermutetet hatte.
Die gesammelten Beweise führten zu einer fristlosen Kündigung und verhinderten weitere Lohnfortzahlungen in Höhe von mehreren tausend Euro. Der überführte Arbeitnehmer musste unsere Detektivkosten ebenfalls in voller Höhe erstatten.
In einem anderen Fall stellte ein Dienstleistungsunternehmen aus Südhessen fest, dass eine Mitarbeiterin, die sich wegen Rückenproblemen mehrere Wochen krankgemeldet hatte, regelmäßig – nach Aussage verärgerter Kollegen – an sportlichen Aktivitäten und gesellschaftlichen Veranstaltungen teilnahm.
Unsere Detektei konnte durch verdeckte Foto- und Videomaterial belegen, dass die Krankheit offensichtlich vorgetäuscht war, da die Mitarbeiterin nicht nur ohne jede erkennbare Einschränkung abends joggen ging; auch ausgiebige Dehnungsübungen und die Teilnahme an Work-Outs im Fitnessstudio konnten ohne jede Einschränkung absolviert werden.
Die Firma sparte dadurch nicht nur die fortlaufenden Lohnzahlungen, sondern konnte auch eine abschreckende Wirkung im Team erzielen, was die Ehrlichkeit der Belegschaft stärkte.
Ein weiteres Beispiel betrifft einen Logistikbetrieb aus Oberbayern, in dem ein Fahrer während einer angeblichen Krankheit mehrfach außerhalb des Wohnorts gesehen wurde, um private Fahrten als ‚Uber Fahrer‘ zu unternehmen. Durch die Ermittlungen unserer Detektei konnten diese Aktivitäten nachgewiesen werden, was zu einer erfolgreichen Kündigung und zur Rückforderung bereits gezahlter Lohnfortzahlungen und aller Detektivkosten führte.
Diese Beispiele zeigen deutlich, wie ein professioneller Detektiveinsatz Arbeitgebern hilft, Lohnfortzahlungsbetrug effektiv aufzudecken, finanzielle Schäden zu vermeiden und ein faires Arbeitsumfeld zu sichern. Die Investition in solche Ermittlungen zahlt sich vielfach durch Einsparungen und eine gesteigerte Mitarbeitermoral aus.
Über den Autor: Gernot Zehner
Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.
In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache im Einsatz. In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.
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