...um Sachverhalte zu klären und Beweise zu sichern, die den Mandanten unserer Detektei dabei helfen Sachverhalte objektiv und aufgrund harter Fakten zu beurteilen und dabei das Risiko von Fehlentscheidungen bestmöglich zu eliminieren.
Die Detektive, die von unserer Detektei in Schottland aus zum Einsatz kommen, sind alle fest in unserer Detektei angestellt. Jegliche Kooperation mit Subunternehmern (freien Detektiven) lehnen wir aus Gründen der Diskretion und der Professionalität ab. Wir vertreten die Auffassung, dass das hohe Diskretionsbedürfnis unserer detektivischen Dienstleistung nicht mit der Weitergabe auftragsrelevanter, oder gar personenbezogener Daten an betriebsfremde Dritte (die Subunternehmer) vereinbar ist und lehnen dies daher - im ureigensten Interesse der Mandanten unserer Detektei - grundsätzlich ab. Der Verzicht auf Subunternehmer ist obendrein Bestandteil unseres TÜV zertifizierte Qualitätsmanagementsystems, für das wir schon seit über einem Jahrzehnt regelmäßig, jährlich mehrtägig von den neutralen und erfahrenen Prüfern des TÜV überprüft und zertifiziert werden.
Marcus Lentz, Julia Verona Karpf, Daniel Martin-Ortega, Gernot Zehner und ihre Teams
(0800) 88 333 11
(0800) 88 333 12
Video-Beratung
Unternehmensbroschüre (PDF)
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: "wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war." Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
Das BAG - Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
...hilft uns dabei mit unseren aus London anreisenden Detektiven praktisch jeden Sachverhalt effizient, hochdiskret und dennoch erfolgreich aufzuklären, so zum Beispiel
Diese wenigen Einsatzbeispiele, sollen Ihnen - auszugsweise - verdeutlichen, dass wir als Detektei in ganz Schottland, egal ob in den Metropolen des Landes, oder in den eher kleineren und ländlichen Gemeinden der schottischen Highlands der richtige Ansprechpartner zur Lösung ihres Problems sind. Dies gilt natürlich auch für alle sonstigen Orte und Gemeinden Englands.
Die Beratung unserer Detektei für Einsätze in Schottland ist ebenso kostenfrei, wie die Anreise und Abreise der Detektive unserer Detektei nach Schottland. Ebenso entstehen Ihnen keinerlei Kosten für schriftliche Berichte, Fotos und ggf. Videos, oder gefahrene Einsatzkilometer. Alle diese Kosten sind in unserem fairen, transparenten Stundenverrechnungssatz bereits enthalten. Der individuelle Stundenverrechnungssatz den wir Ihnen anbieten können, erfragen Sie bitte bei einem unserer freundlichen Mandantenbetreuer für Auslandseinsätze werktags von 09-20 Uhr gebührenfrei unter (0800) 88 333 11.
Bild oben "Edinburgh Overview01": von Christian Bickel - 03.08.2005 (Eigenes Werk) [CC-BY-SA-2.0-de], via Wikimedia Commons
Bild Mitte "Inverness Castle and River Ness Inverness Scotland - conner395": von Dave Conner - Inverness Scotland (Eigenes Werk) [CC-BY-SA-2.0-de], via Wikimedia Commons
Die geprüften und zuverlässigen, festangestellten teils englisch und spanisch muttersprachlichen ZAD geprüften Privatermittler (IHK) der Detektei Lentz sind seit dem Jahr 1995 auch in ganz Europa mit ganz wenigen Ausnahmen - im operativen Einsatz und verfügen über ein breites Wissen über rechtliche und gesellschaftliche Gepflogenheiten aller europäischen Länder von Frankreich, über Spanien bis in das Vereinigte Königreich von Großbritannien, Dänemark und die skandinavischen Länder Norwegen, Schweden und Finnland und beste Kontakte zu den jeweiligen entsprechenden Ämtern und Behörden.
Die Kosten unserer TÜV-geprüften Detektei werden in jedem Fall nach dem entstandenen Aufwand ab Einsatzort weltweit abgerechnet. Kosten für Anreise / Abreise dorthin entstehen Ihnen keine. Diesen Aufwand dokumentieren wir selbstverständlich ausführlich und minutiös, sodass die Vergütung fair und transparent vonstatten geht. Einen ersten Kostenvoranschlag lassen wir Ihnen gerne nach Ihrer Anfrage und einem telefonischen Beratungsgespräch, bzw. einer kostenlosen Videoberatung in Form eines schriftlichen Angebotes zukommen.
Das Auslands-Honorar umfasst zahlreiche Leistungen, wie beispielsweise die Vorbereitungen, die kostenfreie An-/ Abreise und die Kosten für die Unterbringung der Detektive. Bei Beauftragung der Detektei Lentz entstehen auch im Auslandseinsatz keine zusätzlichen versteckten Kosten.