Detektei in Brüssel im Einsatz: TÜV-zertifizierte Detektei überführt in Brüssel Schneiderin des Lohnfortzahlungsbetrugs
(Sonderseite in Brüssel im Einsatz ist langjähriges Einsatzgebiet unserer Detektei)
Sie suchen eine Detektei in Sonderseite in Brüssel im Einsatz? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.
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Detektei in Brüssel deckt Lohnfortzahlungsbetrug auf!
Die belgische Hauptstadt Brüssel ist mit 163.200 Einwohnern eine der kleinsten europäischen Hauptstädte und Residenzstadt des Königreichs Belgien. Die Stadt Brüssel zählt heute jedoch zu den 19 Gemeinden der Region Hauptstadt Brüssel, die circa eine Million Einwohner hat. Brüssel ist mit dem Hauptsitz der Europäischen Union im Europaviertel und dem Sitz der NATO im Stadtteil Haren nicht nur ein politisches Gravitationszentrum, sondern bietet Touristen und Anwohnern auch ein vielfältiges kulturelles und kulinarisches Angebot. So bietet die Geburtsstätte des Jugendstils insbesondere im Zentrum, dem sogenannten Pentagon, zahlreiche Sehenswürdigkeiten und Museen. Besondere kulinarische Erlebnis hält das Centre von Brüssel in der Rue des Bouchers für Besucher bereit, in der alle traditionellen belgischen Spezialitäten versammelt sind – von belgischen Waffeln, Pommes frites, über Miesmuscheln bis hin zu den berühmten belgischen Pralinen. Insgesamt ist Brüssel immer eine Reise wert.
So auch für Frieda K., eine junge Schneiderin aus Saarbrücken, deren Familie in Brüssel wohnt. Die engagierte und zielstrebige Mitarbeiterin bereitete ihrer Chefin Sieglinde T., Geschäftsführerin einer Schneiderei in Saarbrücken, in letzter Zeit zunehmend Sorgen. Frieda K. war für die Geschäftsführerin nicht nur eine Angestellte: durch die lange Zusammenarbeit und aufgrund des „Aufwachsens“ der 25-Jährigen in der Schneiderei bezeichnete unsere Mandantin das Verhältnis zu ihr als familiär. Umso bedenklicher erschien ihr das neuerliche Verhalten ihrer Mitarbeiterin. Immer häufiger kam es zu Krankmeldungen, meist gleich über den Zeitraum einer Woche. Die Tatsache, dass die Krankmeldungen von unterschiedlichen Ärzten ausgestellt wurden, verstärkte ihren Verdacht, dass die 25-jährige Schneiderin nicht krank das Bett hütete, sondern die Krankheitstage anderweitig verbrachte. Auf eine Konfrontation reagierte Frieda K. ausweichend und sprach von einer momentan starken Anfälligkeit, wohl aufgrund der unbeständigen Wetterlage.
Ihre Berater für internationale Einsätze unserer Detektei
Marcus Lentz, Ana Strekalova, Daniel Martin Ortega, Gernot Zehner und ihre Detektiv-Teams
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Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten
Dr. Werner G., München
M. Grammig, 21337 Lüneburg
Lieselotte M., Wien
Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Aktuelles + Informatives aus unserer Detektei in Sonderseite in Brüssel im Einsatz
Die Ermittler überprüften zunächst routinemäßig, ob Frieda K. sich tatsächlich krank zuhause befand.
Da es sich bei der Schneiderei von Frau T. um einen kleinen Betrieb handelte, wirkten sich die fehlenden Arbeitsstunden zunehmend auf den Umsatz aus, da einige Anfragen nicht angenommen werden konnten oder bestehende Kunden durch nicht fristgerechte Fertigstellung der Aufträge verärgert wurden. Die 47-jährige Geschäftsführerin sah sich bei einer erneuten Krankmeldung schließlich in dringendem Zugzwang und wandte sich mit dem Verdacht des Lohnfortzahlungsbetrugs an die Betriebsstätte unserer Detektei in Saarbrücken. Die Ermittler überprüften zunächst routinemäßig, ob Frieda K. sich tatsächlich krank zuhause befand. Doch sie konnten die Schneiderin über zwei Tage hinweg nicht antreffen und hatten zunächst auch keinen Anhaltspunkt für deren Aufenthaltsort. Im Gespräch mit Sieglinde T. erhielten sie den Hinweis, dass Frieda K. sehr häufig zu ihrer Familie nach Brüssel reiste.
Daraufhin kontaktierten sie die für das operative Einsatzgebiet unserer Detektei in Belgien zuständigen Detektive, um diesem Hinweis nachzugehen. Diese recherchierten zunächst den Wohnsitz des Bruders von Frieda K. und begannen mit der Observation. Tatsächlich entdeckten sie vor der Doppelhaushälfte des Mannes das Auto der Schneiderin. Das mehrköpfige Team der Detektei Lentz® beschattete das Haus in Haren weitere eineinhalb Tage und konnte folgende Beobachtungen machen: In der Früh verließ sie das Haus in Begleitung von zwei kleinen Kindern, vermutlich ihre Nichten, und brachte sie in einen nahegelegenen Kindergarten. Anschließend fuhr sie mit ihrem Wagen zu einem kleinen Laden im Brüsseler Stadtteil Laken, welcher sich als Schneiderei erwies. Erst gegen 17:00 Uhr verließ Frieda K. die Schneiderei wieder, holte die Kinder ab und fuhr zurück zum Haus ihres Bruders. Die Ermittler dokumentierten diesen Tagesablauf mit der Kamera und hatten damit ausreichend Material gesammelt, das einen Lohnzahlungsfortsatz gerichtsfest belegte. Sie informierten die Detektei in Saarbrücken und übermittelten ihre Untersuchungsergebnisse über das gesicherte Online-Mandantenportal, den Lentz Membersclub®, auch direkt an unsere Mandantin Sieglinde T.
Die 47-Jährige sah das Vertrauensverhältnis zu ihrer Angestellten dadurch nachhaltig gestört und konfrontierte Frieda K. mit dem Beweismaterial, als diese nach ihrer angeblichen Erkrankung wieder in die Schneiderei zurückkehrt. Die 25-Jährige brach daraufhin in Tränen aus und berichtete von ihrer scheinbar ausweglosen Situation. Ihr Bruder, zu dem sie ein sehr gutes Verhältnis hat, hatte vor einem halben Jahr seine Frau bei einem Verkehrsunfall verloren und musste sich seither alleine um die Zwillinge kümmern. Mit der Situation überfordert, verschlechterte sich auch sein psychischer Zustand. Er litt an Depressionen und konnte kaum für sich, geschweige denn für die beiden Kinder sorgen. Da das Gehalt von der jungen Schneiderin alleine nicht reichte, um ihren Bruder und seine Familie zu unterstützen, entschloss sie sich in ihrer Verzweiflung dazu, während ihrer Krankschreibungen in einer Schneiderei in Brüssel zu arbeiten und sich nebenbei um ihren Bruder und ihre Nichten zu kümmern. Da unsere Mandantin Frau T. in Frieda K. fast so etwas wie eine eigene Tochter sah und ihre Beweggründe nachvollziehen konnte, ließ sie von rechtlichen Konsequenzen ab und beschäftigte Frau K. weiterhin in ihrer Schneiderei. Der Bruder der 25-Jährigen zog zurück nach Deutschland und begab sich dort in psychologische Behandlung. Dank der Aushandlung flexibler Arbeitszeiten konnte Frau K. ihren Bruder nun auch besser bei der Betreuung der Zwillinge unterstützen.
Ein weiteres, reales Einsatzbeispiel unserer Detektei...
...lesen Sie als Kompetenznachweis unserer Detektei hier:
Häufig an unsere Detektei gestellte Fragen (FAQ) bei Ermittlungen
Wie finde ich eine seriöse Privatdetektei die europaweit ermittelt und observiert?
Die geprüften und zuverlässigen, festangestellten – teils englisch und spanisch muttersprachlichen – ZAD geprüften Privatermittler (IHK) der Detektei Lentz sind seit dem Jahr 1995 auch in ganz Europa – mit ganz wenigen Ausnahmen - im operativen Einsatz und verfügen über ein breites Wissen über rechtliche und gesellschaftliche Gepflogenheiten aller europäischen Länder von Frankreich, über Spanien bis in das Vereinigte Königreich von Großbritannien, Dänemark und die skandinavischen Länder Norwegen, Schweden und Finnland und beste Kontakte zu den jeweiligen entsprechenden Ämtern und Behörden.
Welche Kosten kommen bei Auslandseinsätzen in Europa auf mich zu?
Die Kosten unserer TÜV-geprüften Detektei werden in jedem Fall nach dem entstandenen Aufwand ab Einsatzort weltweit abgerechnet. Kosten für Anreise / Abreise dorthin entstehen Ihnen keine. Diesen Aufwand dokumentieren wir selbstverständlich ausführlich und minutiös, sodass die Vergütung fair und transparent vonstatten geht. Einen ersten Kostenvoranschlag lassen wir Ihnen gerne nach Ihrer Anfrage und einem telefonischen Beratungsgespräch, bzw. einer kostenlosen Videoberatung in Form eines schriftlichen Angebotes zukommen.
Welche Serviceleistungen sind im Auslands-Honorar in Europa kostenfrei inbegriffen?
Das Auslands-Honorar umfasst zahlreiche Leistungen, wie beispielsweise die Vorbereitungen, die kostenfreie An-/ Abreise und die Kosten für die Unterbringung der Detektive. Bei Beauftragung der Detektei Lentz entstehen auch im Auslandseinsatz keine zusätzlichen versteckten Kosten.