Detektei in München – Aubing im Einsatz seit 1995 mit Detektiven in Festanstellung – keine Subunternehmer!
(München – Aubing ist seit 1995 Einsatzgebiet unserer Detektei. München – Aubing ist keine Betriebsstätte vor Ort! Kosten unserer Detektive erst ab Einsatzort in München – Aubing.)
Sie suchen eine Detektei in München – Aubing? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Die Detektei Lentz® & Co. GmbH macht seit 1995 illegalen Machenschaften auch in München-Aubing ein Ende
„Tolle Arbeit – danke und Lob an Ihre Detektive“.
So und ähnlich lauten Referenzen und Bewertungen zahlreicher Mandanten, denen wir seit 1995 professionell helfen konnten. Nachzulesen sind sie unter anderem auf unabhängigen Bewertungsportalen wie www.ekomi.de oder www.kennstdueinen.de. Tatsächlich sind fast alle unserer Mandanten mit unserer Leistung zufrieden und würden uns erneut beauftragen.
Hauptgrund: Wir arbeiten mit transparenten Kosten, sehr effizient und mit hoher Erfolgsquote, und zwar seit unseren Anfängen im Jahre 1995. Damit verfügen wir über eine umfangreiche Erfahrung im Umgang mit den verschiedensten Fallkonstellationen. Auch Qualität hat bei uns Tradition. Dass wir dabei hohe Maßstäbe an unsere Arbeit setzen, wird auch jährlich durch die mehrtägigen Prüfungen (Audits) des TÜV eindrucksvoll bestätigt. Seit 2002 unterziehen wir uns als einige der wenigen deutschen Detekteien jährlich einer solchen Überprüfung.
Damit haben Sie die Garantie, Leistungen auf höchstem Niveau zu erhalten. Alle unsere Detektive 22monatig bei der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) professionell und qualitativ hochwertig in Kooperation mit der IHK ausgebildet. Billige Subunternehmer oder gar nur angelernte Aushilfen dienen wir unseren Mandanten nicht an. Detektivarbeit ist Vertrauenssache. Dazu gehört auch, dass wir Sie mit Respekt als Partner behandeln. Entsprechend bewahren wir Sie vor unliebsamen Überraschungen wie etwa versteckte Nebenkosten. So sind etwa An- und Abfahrten sowie die gefahrenen Kilometer und das umfangreiche Beweismaterial, das wir Ihnen nach Ablauf eines Einsatzes überreichen, im Preis enthalten. Unsere Kostenstruktur ist fair und transparent.
Die erwähnten Beweise sind für Sie mit das Wichtigste. Sie sind der Garant dafür, dass Sie umgehend und ohne weitere Kosten oder aufreibende Streitigkeiten ihre Plagegeister loswerden und zur Rechenschaft ziehen können. Grund: Unsere Beweise und Dokumentationen halten den hohen Anforderungen der Gerichte stand.
Was kostet ein Detektiv in München – Aubing?
Detektiv Kosten / Preise für Ermittlungen in München – Aubing
Unsere ‚ZAD geprüften Privatermittler – IHK‘ sind in Vollzeit festangestellt und arbeiten nach DIN SPEC 33452, d.h. garantieren eine geprüfte und nachweisbare Qualität unserer Wirtschafts- und Privatermittlungen.
Für Observationen (Beobachtungen) bieten wir einen fairen Stundensatz, je festangestellten und geprüften ZAD Privatermittler, schon ab 65,00 € netto an. Unsere Detektive in München – Aubing sind:
- keine Subunternehmer
- keine Berufseinsteiger ohne Ausbildung
- keine Ex-Polizeibeamte
- keine Aushilfen
- keine ungelernten Detektive ohne anerkannte, qualifizierende Ausbildung
- keine Detektive mit zweifelhaftem Leumund, privater Überschuldung, oder Vorstrafen
Alles weitere zu den Kosten unserer Detektei finden Sie hier.
Haben Sie in München-Aubing den konkreten Verdacht, betrogen oder hintergangen zu werden?
Sowohl bei Fällen im gewerblichen als auch im privaten Bereich steht Ihnen die Detektei Lentz® & Co. GmbH als Detektei in München – Aubing und Umgebung jederzeit vor Ort zur Seite. Rufen Sie uns einfach gebührenfrei an und nutzen Sie die Gelegenheit zu einem kostenlosen ersten Beratungsgespräch.
Schnell werden Sie feststellen, dass wir auch Ihren Fall in Kürze lösen. Mit einem unserer mobilen Einsatzteams werden verdächtige Personen über meist nur wenige Tage hinweg observiert.
Währendessen halten wir Sie taggleich auf dem aktuellen Stand der Ermittlungen. Alle Informationen können Sie über das sichere Online-Portal, den Lentz Membersclub®, tagesaktuell einsehen. Höchste Sicherheitsstandards sind dabei gewährleistet. Dazu gehört auch, dass keine Information jemals unser Haus verlässt – ausschließlich Sie erhalten unsere medialen und schriftlichen Berichte, nach Abschluss des Einsatzes in einer umfangreichen digitalen Beweismappe.
Die zuständigen Mandantenbetreuer betreuen Sie kostenfrei und unverbindlich aus unserer Niederlassung in München
Eyleen Ebert, Robin Schellberg und ihr Detektiv-Team
Unser Team und wir helfen Ihnen gern diskret weiter. Vertrauen Sie der mehr als 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Walther K., Viernheim
M. Grammig, 21337 Lüneburg
Dieter Mende, Berlin
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Hier ein Beispiel, welches das Vorgehen der Detektei Lentz® & Co. GmbH in München - Aubing verdeutlicht:
Nachträgliche Wettbewerbsverbote dienen einem nachvollziehbaren Zweck: Sie schützen einen Unternehmer davor, dass Mitarbeiter sein innerbetriebliches Wissen dafür missbrauchen, um bei nächster Gelegenheit eine Konkurrenzfirma aufzuziehen. Ein solches Verbot kann je nach Vereinbarung bis zu zwei Jahre lang gelten. Und diese lange Sicherungsfrist hat ihren Grund: Mit seinem wertvollen Wissen über Kunden und Konditionen könnte nämlich ein ausgeschiedener Mitarbeiter seinem ehemaligen Arbeitgeber durch günstigere Konditionen Aufträge abjagen und ihn so in schwere Bedrängnis bringen.
Genau dies aber war das Problem eines unserer Mandanten aus dem Münchner Westen. Er hatte eine gut eingeführte Gebäudereinigungsfirma. Die Geschäfte liefen gut und seine Kunden waren zufrieden, bis er feststellen musste, dass die Umsätze nachließen und Kunden absprangen. Ein herber Rückschlag in einem hart umkämpften Markt. Ein Vorgang, den sich unser Mandant mit normalen Marktentwicklungen nicht erklären konnte. Der Unternehmer rief das Münchner Büro der Detektei Lentz® & Co. GmbH an und bat um professionelle Hilfe bei der Aufklärung und Informationsbeschaffung.
Unser Auftrag bestand darin, einen ausgeschiedenen Mitarbeiter von dessen Wohnsitz in München-Aubing aus über mehrere Tage hinweg zu observieren. Zum Hintergrund: Der ehemalige Angestellte hatte sich im Unternehmen unseres Mandanten zum Teamleiter hochgearbeitet und seine Leistungen zur besten Zufriedenheit erbracht. Vor ziemlich genau einem Jahr hatte er dann überraschend gekündigt. Angeblich verspürte er einen Burn-Out-Effekt und wollte sich vorerst seiner Familie widmen. Teil seines Arbeitsvertrags war ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Im Gegenzug bekam er eine Karenzentschädigung in Höhe von 50 Prozent seines Gehalts. Der ausgeschiedene Mitarbeiter bat zwar darum, das Wettbewerbsverbot auf sechs Monate zu verkürzen; dies wurde aber von unserem Mandanten abgelehnt.
Wir sollten herausfinden, ob der Teamleiter sich auch an das Wettbewerbsverbot hielt oder seinem alten Arbeitgeber heimlich Konkurrenz machte. Das jedenfalls war der dringende Verdacht unseres Mandanten, da einige seiner Kunden ihre Zusammenarbeit mit ihm erheblich reduziert hatten.
Eines unserer Einsatzteams machte sich umgehend an die Arbeit. Schon bald konnten wir feststellen, dass sich unsere Zielperson zu Hause nicht nur seiner Familie widmete. Er fuhr fast jeden Tag zu einem nahegelegenen Gewerbegebäude. Dort war er in einem Büro während des ganzen Tages mit Telefonaten und Organisationsarbeiten beschäftigt. Im Verlauf der folgenden Tage erschienen immer wieder verschiedene Personen, die mit einem Firmenfahrzeug an- und abfuhren.
Wie unsere Ermittlungen zeigten, arbeitete der ehemalige Teamleiter für eine andere Gebäudereinigungsfirma. Allerdings in keinem Vertragsverhältnis. Offiziell gab es ihn nicht. Das Unternehmen war auf den Namen seiner Schwester eingetragen, die es vor etwa einem Jahr gegründet hatte. Durch deren vorangegangene Eheschließung trug sie einen anderen Namen, was einen offensichtlichen Zusammenhang für Dritte nicht möglich machte. Sie allerdings kannte sich in dem Gewerbe nicht aus und kümmerte sich entsprechend wenig um die Geschäfte und arbeitete als Empfangsdame in Vollzeit in einem noblen Münchner Hotel. Ihr Bruder hingegen sorgte für Aufträge und Abwicklung. Er war der eigentliche Chef im Haus, was auch durch verdeckte Nachfragen bei einigen Kunden bestätigt wurde. Er hatte also über den Umweg seiner Schwester gegen das nachträgliche Wettbewerbsverbot verstoßen und sofort nach seiner Kündigung gezielt Kunden angesprochen und mit günstigeren Angeboten abgeworben. Ferner ergaben unsere Ermittlungen, dass einer der beiden Mitarbeiter des Konkurrenzunternehmens ebenfalls bei unserem Mandanten beschäftigt gewesen war. Den hatte unser Teamleiter zur Kündigung bewegt, damit er fortan für ihn arbeite.
Nach nur wenigen Tagen hatten wir eine umfangreiche Beweismappe für unseren Mandanten zusammengestellt. Der leitete sofort rechtliche Schritte ein. Er forderte von seinem vormaligen Angestellten die vereinbarte Vertragsstrafe samt der Kosten für den Einsatz der Detektei Lentz® & Co. GmbH. Außerdem verlangte er die gezahlte Karenzentschädigungen in voller Höhe, nebst Zinsen, zurück. Denn die gab es nur als Ausgleich für die unternehmerische Enthaltsamkeit.
Benötigen auch Sie professionelle Hilfe wegen ungeklärter Vorgänge? Ein Anruf bei uns genügt. Das erste Beratungsgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Die Gratis-Nummer: (0800) 88 333 11. Wir sind werktags über das Büro unserer Detektei in München zwischen 9 Uhr und 20 Uhr erreichbar.
Häufig an unsere Detektei in München - Aubing im Einsatz gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet ein Privatdetektiv in München - Aubing?
Ein seriöses Detektivbüro in München - Aubing orientiert sich bei den Stundensätzen an Richtwerten, die von den Berufsverbänden veröffentlicht wurden und deren Höhe regelmäßig auch von Gerichten und Sachverständigen als ‚ortsüblich‘ und ‚angemessen‘ betrachtet wird.
Für Detektive in München - Aubing liegt der Stundensatz durchschnittlich bei 55-110 EUR meist abhängig von der Auftragsgröße und Auftragsdauer. Trotz des ausschließlichen Einsatzes erfahrener ZAD geprüfter Privatermittler (IHK) in Festanstellung und dem Verzicht auf unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen, oder Rentner liegen wir in unserem Detektivbüro hier regelmäßig im unteren Drittel. Näheres zu ihrem individuellen Stundensatz erfragen Sie bitte nach einer kostenfreien Erstberatung bei ihrem zuständigen Mandantenbetreuer unserer Detektei für München - Aubing
Welche Detektei in München - Aubing ist die beste?
Pauschal lässt sich darauf keine Antwort finden. Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG als Detektei in München - Aubing zählt zu den größten Detekteien und bieten den Vorteil von TÜV geprüfter Arbeitsqualität und Kundenzufriedenheit.
Welche Detektei ermittelt bei Untreue in München - Aubing?
Gerne sind wir als Privatdetektei im Bereich Untreue für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Privatperson.
Welche Detektei ermittelt bei Lohnfortzahlungsbetrug in München - Aubing?
Gerne sind wir als Wirtschaftsdetektei im Bereich Lohnfortzahlungsbetrug für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Unternehmen.
Sind meine Daten bei der Lentz GmbH & Co. Detektive KG sicher?
Als TÜV geprüfte Detektei erfüllt die Privatdetektei Lentz alle Qualitätsanforderungen. Somit können sowohl Rechtssicherheit als auch Datenschutz vollständig gewährleistet werden. Dies ist ein Bestandteil unseres Qualitätsmanagements und auch der DIN SPEC 33452 nach der wir zertifiziert sind.
Wie kann ich die Lentz GmbH & Co. Detektive KG kontaktieren?
Ihnen stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können das Team der Lentz GmbH & Co. Detektive KG per Telefon, E-Mail oder per Fax erreichen, wobei die telefonische Kontaktaufnahme von der Detektei bevorzugt wird.
Muss ich für die Beauftragung einen Vertrag unterschreiben?
Grundlage für eine seriöse Beauftragung ist immer eine wechselseitig schriftlich bestätigte Auftrags- und Honorarvereinbarung. Es handelt sich um einen ganz gewöhnlichen Dienstleistungsvertrag nach §611 BGB. Auch bei der Lentz GmbH & Co. Detektive KG ist eine solche schriftliche Vereinbarung maßgeblich für die Zusammenarbeit.
Welche einzelnen Schritte muss ich bei der Beauftragung durchlaufen?
In den meisten Fällen ist der erste Schritt eine unverbindliche Erstberatung in Form eines Telefonats. Anschließend wird die Beauftragung per E-Mail oder Fax vorgenommen. Alle Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und gegenseitig unterzeichnet. Nachdem Sie alle Informationen zu Ihrem Fall ausführlich geschildert haben, starten die Ermittlungen.