Verdachtsfall „Schwarzarbeit“ TÜV zert. Detektei steht Ihnen in München tatkräftig zur Seite
Sie suchen eine Detektei in Sonderseite Schwarzarbeit in München? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Bekämpfung von Schwarzarbeit in München – welche Regeln gelten?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht der freien Berufswahl, d.h. er darf neben seinem Hauptjob einer anderen entgeltlichen Tätigkeit nachgehen, sofern diese den vertraglich vereinbarten Grundsätzen entspricht und seine Leistungsfähigkeit im Haupterwerb nicht beeinträchtigt. Auch ist nichts dagegen zu sagen, dass eine Mitarbeiterin am Wochenende schwarz im Café der Schwester aushilft oder ein Mitarbeiter dem Schwager nach Feierabend beim Bau seines Einfamilienhauses unter die Arme greift. Was aber keinesfalls geht: Dass der Beschäftigte eine Krankheit „vorgaukelt“, d.h. Lohnfortzahlungsbetrug in München begeht, damit er ungestört seiner Nebentätigkeit nachgehen kann.
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Bernd H., Konstanz
M. Grammig, 21337 Lüneburg
Volker R., Heppenheim
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Nicht erlaubt: GPS-Tracking von Arbeitnehmern
Leider machen viele Arbeitgeber immer wieder die Entdeckung, dass eine Krankschreibung oft nur ein Feigenblatt für Zusatzbeschäftigungen oder Schwarzarbeit darstellt. Und mancher Unternehmer ist versucht, seinen Verdacht mit einfachen Mitteln zu bestätigen: Einfach für ein paar Euro einen GPS-Tracker im Internet bestellt, unter dem Auto des unredlichen Arbeitnehmers platziert – und schon ist klar, ob der vorgeblich Kranke daheim im Bett liegt oder im Nebenberuf aktiv ist. Aber weit gefehlt! Unternehmer sollten sich niemals zu einem solchem Vorgehen verführen lassen, denn es ist absolut illegal, wird entsprechend hart bestraft, führt in der Regel nicht zum Erfolg – und schädigt zu guter Letzt den Ruf des betreffenden Arbeitgebers ebenso massiv wie nachhaltig!
Da hilft auch nicht, wenn es dem Chef tatsächlich gelingen sollte, den Arbeiter neben dem Lohnfortzahlungsbetrugs auch noch der Schwarzarbeit zu überführen. Auch dies ist eine Straftat. Ihre Aufdeckung rechtfertigt aber nicht den Einsatz illegaler Mittel!
Fallbeispiel aus dem Detektivalltag in München
Seit mehr als 20 Jahren betreut die Detektei Lentz® (Lentz & Co. GmbH) mit einem eigenen Büro unserer Wirtschaftsdetektei München bereits als Einsatzort. Ein Blick in die Auftragsbücher zeigt: Im Wirtschaftsbereich zählen Lohnfortzahlungsbetrug und Schwarzarbeit zu den Verdachtsfällen, die sich durch professionelle Ermittlungen am häufigsten bestätigen. Ein Fall aus jüngster Vergangenheit zeigt, wie dreist Beschäftigte dabei vorgehen: Ein Mitarbeiter eines bayrischen Baukonzerns ließ sich wegen eines angeblichen Bandscheibenvorfalls freistellen. Da der Beschäftigte schon öfter wochenlang im Krankenstand war, zweifelte der Arbeitgeber an seiner Glaubwürdigkeit und beauftragte unsere Detektive in München. Nachdem der „Kranke“ von den Ermittlern ein paar Tage diskret beschattet wurde, kam ans Licht, dass er trotz Krankenschein für einen Konkurrenten Schwerarbeit leistete – schwarz und auf eigene Rechnung. Durch die aussagekräftigen Beweise, welche die Detektive seinem Arbeitgeber lieferten, konnte dieser den Schwarzarbeiter ohne vorherige Abmahnung fristlos nach § 626 BGB entlassen. In vielen Fällen werden diese sogar zur Übernahme der Ermittlungskosten verurteilt, falls die Angelegenheit vors Münchner Gericht geht.
Kontrolle und Überwachung mit GPS ist strafbar
Das bedeutet: Nur, wer sich selbst an die Spielregeln hält und rechtssichere Ermittlungen zum Thema Schwarzarbeit auf strikt legaler Basis anstellen lässt, kommt am Ende sicher und ohne Risiken zu seinem guten Recht.
Der Einsatz technischer Hilfmittel, wie GPS-Tracker, versteckte Kameras u.v.m., ist ein schwerer Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und stellt eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar. Das bedeutet: Die Anwendung ist rechtswidrig, strafbar und kann sich massiv geschäftsschädigend auswirken! Und das Risiko entdeckt zu werden, ist sehr hoch – eine Autopanne reicht schon, um auf der Hebebühne auf den Tracker zu stoßen. Alarmiert die Werkstatt die Polizei, muss die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln – und der Schaden ist nicht mehr abzuwenden. Die Rückverfolgung zum Besitzer des GPS-Trackers ist über die verbaute SIM-Karte kein Problem.
Warum sich ein Detektiveinsatz bei Schwarzarbeit in München lohnt
Unsere erfahrenen und ZAD-geprüften Detektive observieren den verdächtigen Mitarbeiter sorgfältig und stellen fest, ob sich der Verdacht „Schwarzarbeit“ bestätigen konnte. Während des Einsatzes wird alles penibel dokumentiert, sodass dem Mandanten am Ende eine lückenlose, saubere und vor allem gerichtsverwertbare Beweisführung zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird über alle Aktivitäten des Beschäftigten informiert. So haben Sie absolute Gewissheit über die Tätigkeiten des Mitarbeiters und können eine Entscheidung basierend auf harten Fakten treffen. Die Detektei Lentz® ist als einzige Detektei Deutschlands zweifach vom TÜV zertifiziert und ermittelt als Privat- und Wirtschaftsdetektei nach höchsten Qualitätsmaßstäben: Kriterien wie Diskretion, Rechtstreue, Seriosität, Transparenz und Professionalität stehen bei uns an oberster Stelle! Durch die Verbindung von modernsten Ermittlungsmethoden mit langjähriger Berufserfahrung gelingt es unseren Wirtschaftsdetektiven in München in der Regel bereits nach wenigen Tagen, die benötigten Fakten zu beschaffen. Sagen Sie den „schwarzen Schafen“ in Ihrem Unternehmen den Kampf an – und setzen Sie dabei auf seriöse Methoden, um Ihr Recht einzufordern!
Gerne beraten wir Sie unverbindlich bei Ihrem individuellen Fall der Schwarzarbeit in München: Von montags – samstags jeweils 09-17 Uhr stehen Ihnen unter kostenlosen Beraternummer (0800) 88 333 11 unsere Mandantenberater zur Verfügung.