Verdachtsfall „Schwarzarbeit“– TÜV zert. Detektei steht Ihnen in München tatkräftig zur Seite

(Sonderseite Schwarzarbeit in München ist langjähriges Einsatzgebiet unserer Detektei)

Sie suchen eine Detektei in Sonderseite Schwarzarbeit in München? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.

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Bekämpfung von Schwarzarbeit in München – welche Regeln gelten?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht der freien Berufswahl, d.h. er darf neben seinem Hauptjob einer anderen entgeltlichen Tätigkeit nachgehen, sofern diese den vertraglich vereinbarten Grundsätzen entspricht und seine Leistungsfähigkeit im Haupterwerb nicht beeinträchtigt. Auch ist nichts dagegen zu sagen, dass eine Mitarbeiterin am Wochenende schwarz im Café der Schwester aushilft oder ein Mitarbeiter dem Schwager nach Feierabend beim Bau seines Einfamilienhauses unter die Arme greift. Was aber keinesfalls geht: Dass der Beschäftigte eine Krankheit „vorgaukelt“, d.h. Lohnfortzahlungsbetrug in München begeht, damit er ungestört seiner Nebentätigkeit nachgehen kann.

Managementsystem zur professionellen, nachhaltigen Unternehmensführung einer Detektei und der Einhaltung aller Qualitäts- und Datenschutz­bestimmungen.

Zertifiziert für geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privat­ermittlungen unserer Detektive.

Wir sind angeschlossen an die Internationale Kommission der Detektivverbände (IKD) und verfügen hierdurch über weltweite Kontakte.

Wir sind, über die Mit­glied­schaft unserer beiden Geschäfts­führer, Mit­glied im Bundes­verband des Detektiv und Ermittlungs­gewerbe e.V.

Unser Sach­verständiger für das De­tek­tei-/­Be­wach­ungs­gewerbe ist Senior-Mit­glied im Bundes­verband Deutscher Sach­ver­ständiger und Fach­gut­achter e.V.

Die jährliche Zertifizierung unserer Managementsysteme findet an unserem Hauptsitz, sowie in unserer zentralen Verwaltung statt; wobei unsere Managementsysteme an allen Standorten angewandt werden.

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeMitarbeiter­beobachtung wurde ohne Ein­schränkung zu unserer vollsten Zu­frieden­heit an vier Be­obachtungs­tagen durchgeführt. Aus der schriftlichen und der Bild­doku­men­tation wird deutlich, dass hier echte Profis tätig sind.
S. Mesner, Herne
KundenstimmeHier werden alle getroffenen Zusagen eingehalten und in jeglicher Hinsicht kompetent, transparent und seriös gearbeitet.
Walther K., Viernheim
KundenstimmePrädikat besonders wertvoll. Ein ausgewogenes Detektiv-Team stand uns kurzfristig zur Verfügung. Alles recht Patent und exklusiv gesteuert. Ein Team. Ein Ziel. Ein Erfolg.
Dr. Robert F., Basel
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Nicht erlaubt: GPS-Tracking von Arbeitnehmern

Leider machen viele Arbeitgeber immer wieder die Entdeckung, dass eine Krankschreibung oft nur ein Feigenblatt für Zusatzbeschäftigungen oder Schwarzarbeit darstellt. Und mancher Unternehmer ist versucht, seinen Verdacht mit einfachen Mitteln zu bestätigen: Einfach für ein paar Euro einen GPS-Tracker im Internet bestellt, unter dem Auto des unredlichen Arbeitnehmers platziert – und schon ist klar, ob der vorgeblich Kranke daheim im Bett liegt oder im Nebenberuf aktiv ist. Aber weit gefehlt! Unternehmer sollten sich niemals zu einem solchem Vorgehen verführen lassen, denn es ist absolut illegal, wird entsprechend hart bestraft, führt in der Regel nicht zum Erfolg – und schädigt zu guter Letzt den Ruf des betreffenden Arbeitgebers ebenso massiv wie nachhaltig!

Da hilft auch nicht, wenn es dem Chef tatsächlich gelingen sollte, den Arbeiter neben dem Lohnfortzahlungsbetrugs auch noch der Schwarzarbeit zu überführen. Auch dies ist eine Straftat. Ihre Aufdeckung rechtfertigt aber nicht den Einsatz illegaler Mittel!

Fallbeispiel aus dem Detektivalltag in München

Seit mehr als 20 Jahren betreut die Detektei Lentz® (Lentz & Co. GmbH) mit einem eigenen Büro unserer Wirtschaftsdetektei München bereits als Einsatzort. Ein Blick in die Auftragsbücher zeigt: Im Wirtschaftsbereich zählen Lohnfortzahlungsbetrug und Schwarzarbeit zu den Verdachtsfällen, die sich durch professionelle Ermittlungen am häufigsten bestätigen. Ein Fall aus jüngster Vergangenheit zeigt, wie dreist Beschäftigte dabei vorgehen: Ein Mitarbeiter eines bayrischen Baukonzerns ließ sich wegen eines angeblichen Bandscheibenvorfalls freistellen. Da der Beschäftigte schon öfter wochenlang im Krankenstand war, zweifelte der Arbeitgeber an seiner Glaubwürdigkeit und beauftragte unsere Detektive in München. Nachdem der „Kranke“ von den Ermittlern ein paar Tage diskret beschattet wurde, kam ans Licht, dass er trotz Krankenschein für einen Konkurrenten Schwerarbeit leistete – schwarz und auf eigene Rechnung. Durch die aussagekräftigen Beweise, welche die Detektive seinem Arbeitgeber lieferten, konnte dieser den Schwarzarbeiter ohne vorherige Abmahnung fristlos nach § 626 BGB entlassen. In vielen Fällen werden diese sogar zur Übernahme der Ermittlungskosten verurteilt, falls die Angelegenheit vors Münchner Gericht geht.

Kontrolle und Überwachung mit GPS ist strafbar

Das bedeutet: Nur, wer sich selbst an die Spielregeln hält und rechtssichere Ermittlungen zum Thema Schwarzarbeit auf strikt legaler Basis anstellen lässt, kommt am Ende sicher und ohne Risiken zu seinem guten Recht.
Der Einsatz technischer Hilfmittel, wie GPS-Tracker, versteckte Kameras u.v.m., ist ein schwerer Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und stellt eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar. Das bedeutet: Die Anwendung ist rechtswidrig, strafbar und kann sich massiv geschäftsschädigend auswirken! Und das Risiko entdeckt zu werden, ist sehr hoch – eine Autopanne reicht schon, um auf der Hebebühne auf den Tracker zu stoßen. Alarmiert die Werkstatt die Polizei, muss die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln – und der Schaden ist nicht mehr abzuwenden. Die Rückverfolgung zum Besitzer des GPS-Trackers ist über die verbaute SIM-Karte kein Problem.

Warum sich ein Detektiveinsatz bei Schwarzarbeit in München lohnt

Unsere erfahrenen und ZAD-geprüften Detektive observieren den verdächtigen Mitarbeiter sorgfältig und stellen fest, ob sich der Verdacht „Schwarzarbeit“ bestätigen konnte. Während des Einsatzes wird alles penibel dokumentiert, sodass dem Mandanten am Ende eine lückenlose, saubere und vor allem gerichtsverwertbare Beweisführung zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird über alle Aktivitäten des Beschäftigten informiert. So haben Sie absolute Gewissheit über die Tätigkeiten des Mitarbeiters und können eine Entscheidung basierend auf harten Fakten treffen. Die Detektei Lentz® ist als einzige Detektei Deutschlands zweifach vom TÜV zertifiziert und ermittelt als Privat- und Wirtschaftsdetektei nach höchsten Qualitätsmaßstäben: Kriterien wie Diskretion, Rechtstreue, Seriosität, Transparenz und Professionalität stehen bei uns an oberster Stelle! Durch die Verbindung von modernsten Ermittlungsmethoden mit langjähriger Berufserfahrung gelingt es unseren Wirtschaftsdetektiven in München in der Regel bereits nach wenigen Tagen, die benötigten Fakten zu beschaffen. Sagen Sie den „schwarzen Schafen“ in Ihrem Unternehmen den Kampf an – und setzen Sie dabei auf seriöse Methoden, um Ihr Recht einzufordern!

Gerne beraten wir Sie unverbindlich bei Ihrem individuellen Fall der Schwarzarbeit in München: Von montags – samstags jeweils 09-17 Uhr stehen Ihnen unter kostenlosen Beraternummer (0800) 88 333 11 unsere Mandantenberater zur Verfügung.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.