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Glossar: Informationsbeschaffung / Intelligence Gathering

Informationsbeschaffung / Intelligence Gathering

Die Informationsbeschaffung (englisch: Intelligence Gathering) zählt zu den wichtigsten Aufgaben eines professionellen Detektivs. Ziel jeder Informationsbeschaffung ist es, einen bestehenden Anfangsverdacht des Auftraggebers entweder mit schlüssigen, gerichtsfesten Beweisen zu bestätigen oder Beweise beizubringen, die den Verdacht entkräften. Den professionellen und erfahrenen Detektiven der Detektei Lentz stehen hierfür zahlreiche Methoden und Möglichkeiten zur Verfügung: So können – beispielsweise zum Zwecke der Loss Prevention im Einzel- oder Großhandel – Beobachtungen von verdächtigen Personen durchgeführt oder Überwachungstechnik wie Kameras eingesetzt werden. Ebenso können Zeugen befragt oder Spuren ausgewertet werden, um so Informationen über geplante oder durchgeführte Taten zu gewinnen. Allerdings darf ein Detektiv nicht alle verfügbaren und denkbaren Mittel einsetzen, um z. B. Personen zu überwachen. So ist etwa eine Videoüberwachung in einem Ladengeschäft zum Zwecke der Loss Prevention, also zur Verhinderung von Ladendiebstählen, Betriebsspionage oder Vandalismus, grundsätzlich zulässig. In „höchstpersönlichen Lebensbereichen“ wie der privaten Wohnung eines zu Überwachenden sind solche verdeckten Überwachungen jedoch in der Regel nicht zulässig, um die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen zu wahren. Vergleichbares gilt auch für die Überwachung von Telefon- oder anderen Kommunikationsdaten, sofern diese ohne Kenntnis und Zustimmung des Betroffenen erfolgt. Eine solche unrechtmäßige Überwachung ist zudem strafbewehrt und daher tabu für einen seriösen Detektiv. Mögliche Informationen, die auf diese Weise gewonnen werden, dürfen zudem nicht straf- oder zivilrechtlich verwendet werden.

Informationsbeschaffung nur unter bestimmten Vorassetzungen zulässig


Die Überwachung mit Kameras, auch mit verdeckten, ist zum Zwecke der Loss Prevention oder zur Informationsbeschaffung jedoch rechtlich unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. So darf der Eigentümer Maßnahmen zur Eigentumssicherung ergreifen, muss auf diese jedoch öffentlich hinweisen, etwa durch einen Aushang oder eine Information an alle Mitarbeiter und Kunden. Zudem müssen das Recht eines Ladenbesitzers auf Maßnahmen zur Loss Prevention und die jeweiligen Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gegeneinander abgewogen und berücksichtigt werden. Daher ist es oftmals zulässig, Überwachungskameras zu installieren und zu betreiben, sofern zum einen ein berechtigtes Interesse an dieser Form des Informationsbeschaffung nachgewiesen werden kann (das ist etwa bei der Loss Prevention regelmäßig der Fall) und auf der anderen Seite der Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz gewährleistet ist. Die Detektei Lentz ist nach DIN SPEC 33452 zertifiziert und agiert beim Intelligence Gathering ausschließlich auf Grundlage der geltenden Gesetze und Bestimmungen. Alle unsere Detektive sind ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) und verfügen oftmals über jahrelange Erfahrung in der Informationsbeschaffung. Die Kombination aus moderner Technik, Erfahrung und einem eingespielten Team von Detektiven stellt sicher, dass die gewonnenen Informationen relevant, sachlich zutreffend und bei Bedarf gerichtlich verwertbar sind. Dazu beschäftigen wir eigene Justiziare, die jeden Bericht unserer Detektive am Tag der Erstellung auf dessen rechtliche Verwertbarkeit überprüfen und bei Bedarf unklare Passagen in Abstimmung mit dem eingesetzten Ermittler anpassen. Zudem stehen unsere Detektive bei Bedarf kostenfrei als gerichtserfahrene Zeugen zur Verfügung, um in einem Prozess zur Sache auszusagen.



Über die Autorin: Natalie Bote

Natalie Bote

Die 42jährige Natalie Bote ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.

In ihrer Freizeit ist Natalie begeisterte Motorradfahrerin und Weinliebhaberin.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Beobachtung bei Unterhalts­streitigkeiten: Bin sehr zufrieden, mit der sehr kompetenten Beratung und Bedienung von Anfang an bis zum Schluß. Sehr zu empfehlen. Ins­be­sondere die stichhaltigen und auf den Punkt gebrachten Berichte lobten auch meine Anwälte.
Wolf-Peter H., Köln
Kundenstimme
Die Fachkompetenz hier ist sehr gut. Wir wurden zügig und absolut zu unserer Zufriedenheit vertreten. Vielen Dank für Ihren Einsatz!
Geschäftsführer, Peter L., Heilbronn
Kundenstimme
In einer komplexen arbeits­rechtlichen Aus­ein­ander­setzung mit einem von der Arbeit frei­gestellten Mit­arbeiter der zweiten Führungs­ebene haben wir die Detektei Lentz eingeschaltet. Die Detektive arbeiteten sehr rasch und ergebnis­orientiert, so dass die Angelegenheit letztlich sehr erfolgreich für uns abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen dieses Unter­nehmen gerne weiter!
Dr. Daniel T., München
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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