Glossar: Informationsbeschaffung / Intelligence Gathering

Informationsbeschaffung / Intelligence Gathering

Die Informationsbeschaffung (englisch: Intelligence Gathering) zählt zu den wichtigsten Aufgaben eines professionellen Detektivs. Ziel jeder Informationsbeschaffung ist es, einen bestehenden Anfangsverdacht des Auftraggebers entweder mit schlüssigen, gerichtsfesten Beweisen zu bestätigen oder Beweise beizubringen, die den Verdacht entkräften. Den professionellen und erfahrenen Detektiven der Detektei Lentz stehen hierfür zahlreiche Methoden und Möglichkeiten zur Verfügung: So können – beispielsweise zum Zwecke der Loss Prevention im Einzel- oder Großhandel – Beobachtungen von verdächtigen Personen durchgeführt oder Überwachungstechnik wie Kameras eingesetzt werden. Ebenso können Zeugen befragt oder Spuren ausgewertet werden, um so Informationen über geplante oder durchgeführte Taten zu gewinnen. Allerdings darf ein Detektiv nicht alle verfügbaren und denkbaren Mittel einsetzen, um z. B. Personen zu überwachen. So ist etwa eine Videoüberwachung in einem Ladengeschäft zum Zwecke der Loss Prevention, also zur Verhinderung von Ladendiebstählen, Betriebsspionage oder Vandalismus, grundsätzlich zulässig. In „höchstpersönlichen Lebensbereichen“ wie der privaten Wohnung eines zu Überwachenden sind solche verdeckten Überwachungen jedoch in der Regel nicht zulässig, um die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen zu wahren. Vergleichbares gilt auch für die Überwachung von Telefon- oder anderen Kommunikationsdaten, sofern diese ohne Kenntnis und Zustimmung des Betroffenen erfolgt. Eine solche unrechtmäßige Überwachung ist zudem strafbewehrt und daher tabu für einen seriösen Detektiv. Mögliche Informationen, die auf diese Weise gewonnen werden, dürfen zudem nicht straf- oder zivilrechtlich verwendet werden.

Informationsbeschaffung nur unter bestimmten Vorassetzungen zulässig


Die Überwachung mit Kameras, auch mit verdeckten, ist zum Zwecke der Loss Prevention oder zur Informationsbeschaffung jedoch rechtlich unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. So darf der Eigentümer Maßnahmen zur Eigentumssicherung ergreifen, muss auf diese jedoch öffentlich hinweisen, etwa durch einen Aushang oder eine Information an alle Mitarbeiter und Kunden. Zudem müssen das Recht eines Ladenbesitzers auf Maßnahmen zur Loss Prevention und die jeweiligen Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gegeneinander abgewogen und berücksichtigt werden. Daher ist es oftmals zulässig, Überwachungskameras zu installieren und zu betreiben, sofern zum einen ein berechtigtes Interesse an dieser Form des Informationsbeschaffung nachgewiesen werden kann (das ist etwa bei der Loss Prevention regelmäßig der Fall) und auf der anderen Seite der Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz gewährleistet ist. Die Detektei Lentz ist nach DIN SPEC 33452 zertifiziert und agiert beim Intelligence Gathering ausschließlich auf Grundlage der geltenden Gesetze und Bestimmungen. Alle unsere Detektive sind ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) und verfügen oftmals über jahrelange Erfahrung in der Informationsbeschaffung. Die Kombination aus moderner Technik, Erfahrung und einem eingespielten Team von Detektiven stellt sicher, dass die gewonnenen Informationen relevant, sachlich zutreffend und bei Bedarf gerichtlich verwertbar sind. Dazu beschäftigen wir eigene Justiziare, die jeden Bericht unserer Detektive am Tag der Erstellung auf dessen rechtliche Verwertbarkeit überprüfen und bei Bedarf unklare Passagen in Abstimmung mit dem eingesetzten Ermittler anpassen. Zudem stehen unsere Detektive bei Bedarf kostenfrei als gerichtserfahrene Zeugen zur Verfügung, um in einem Prozess zur Sache auszusagen.



Über die Autorin: Luise Schäfer

Luise Schäfer

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeDie Lentz Detektei ist mir fachlich sehr gut zur Seite gestanden, sie hat mich auch mit viel Einfühlungsvermögen bedient. Ich empfehle sie jederzeit weiter.
Oliver P., Leipzig
KundenstimmeWir haben professionelle Hilfe bekommen und den Eindruck gewonnen, dass hier nicht nur der Verdienst für die Detektei im Vordergrund steht, sondern in erster Linie das Ergebnis für den Mandanten. Kommunikation, Transparenz und Ehrlichkeit sind sehr gut. Von Beginn an sehr angenehme und klare Kommunikation.
Harald K., A-5300 Hallwang
KundenstimmeIn einer komplexen arbeits­rechtlichen Aus­ein­ander­setzung mit einem von der Arbeit frei­gestellten Mit­arbeiter der zweiten Führungs­ebene haben wir die Detektei Lentz eingeschaltet. Die Detektive arbeiteten sehr rasch und ergebnis­orientiert, so dass die Angelegenheit letztlich sehr erfolgreich für uns abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen dieses Unter­nehmen gerne weiter!
Dr. Daniel T., München
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.