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Glossar: Informationsbeschaffung / Intelligence Gathering

Informationsbeschaffung / Intelligence Gathering

Die Informationsbeschaffung (englisch: Intelligence Gathering) zählt zu den wichtigsten Aufgaben eines professionellen Detektivs. Ziel jeder Informationsbeschaffung ist es, einen bestehenden Anfangsverdacht des Auftraggebers entweder mit schlüssigen, gerichtsfesten Beweisen zu bestätigen oder Beweise beizubringen, die den Verdacht entkräften. Den professionellen und erfahrenen Detektiven der Detektei Lentz stehen hierfür zahlreiche Methoden und Möglichkeiten zur Verfügung: So können – beispielsweise zum Zwecke der Loss Prevention im Einzel- oder Großhandel – Beobachtungen von verdächtigen Personen durchgeführt oder Überwachungstechnik wie Kameras eingesetzt werden. Ebenso können Zeugen befragt oder Spuren ausgewertet werden, um so Informationen über geplante oder durchgeführte Taten zu gewinnen. Allerdings darf ein Detektiv nicht alle verfügbaren und denkbaren Mittel einsetzen, um z. B. Personen zu überwachen. So ist etwa eine Videoüberwachung in einem Ladengeschäft zum Zwecke der Loss Prevention, also zur Verhinderung von Ladendiebstählen, Betriebsspionage oder Vandalismus, grundsätzlich zulässig. In „höchstpersönlichen Lebensbereichen“ wie der privaten Wohnung eines zu Überwachenden sind solche verdeckten Überwachungen jedoch in der Regel nicht zulässig, um die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen zu wahren. Vergleichbares gilt auch für die Überwachung von Telefon- oder anderen Kommunikationsdaten, sofern diese ohne Kenntnis und Zustimmung des Betroffenen erfolgt. Eine solche unrechtmäßige Überwachung ist zudem strafbewehrt und daher tabu für einen seriösen Detektiv. Mögliche Informationen, die auf diese Weise gewonnen werden, dürfen zudem nicht straf- oder zivilrechtlich verwendet werden.

Informationsbeschaffung nur unter bestimmten Vorassetzungen zulässig


Die Überwachung mit Kameras, auch mit verdeckten, ist zum Zwecke der Loss Prevention oder zur Informationsbeschaffung jedoch rechtlich unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. So darf der Eigentümer Maßnahmen zur Eigentumssicherung ergreifen, muss auf diese jedoch öffentlich hinweisen, etwa durch einen Aushang oder eine Information an alle Mitarbeiter und Kunden. Zudem müssen das Recht eines Ladenbesitzers auf Maßnahmen zur Loss Prevention und die jeweiligen Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gegeneinander abgewogen und berücksichtigt werden. Daher ist es oftmals zulässig, Überwachungskameras zu installieren und zu betreiben, sofern zum einen ein berechtigtes Interesse an dieser Form des Informationsbeschaffung nachgewiesen werden kann (das ist etwa bei der Loss Prevention regelmäßig der Fall) und auf der anderen Seite der Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz gewährleistet ist. Die Detektei Lentz ist nach DIN SPEC 33452 zertifiziert und agiert beim Intelligence Gathering ausschließlich auf Grundlage der geltenden Gesetze und Bestimmungen. Alle unsere Detektive sind ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) und verfügen oftmals über jahrelange Erfahrung in der Informationsbeschaffung. Die Kombination aus moderner Technik, Erfahrung und einem eingespielten Team von Detektiven stellt sicher, dass die gewonnenen Informationen relevant, sachlich zutreffend und bei Bedarf gerichtlich verwertbar sind. Dazu beschäftigen wir eigene Justiziare, die jeden Bericht unserer Detektive am Tag der Erstellung auf dessen rechtliche Verwertbarkeit überprüfen und bei Bedarf unklare Passagen in Abstimmung mit dem eingesetzten Ermittler anpassen. Zudem stehen unsere Detektive bei Bedarf kostenfrei als gerichtserfahrene Zeugen zur Verfügung, um in einem Prozess zur Sache auszusagen.



Über die Autorin: Frances R. Lentz

Frances R. Lentz

Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK. Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).

In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Mit unglaublichem Biss und dem Anspruch nicht verlieren zu wollen hat die Detektei Lentz von Anfang an einen roten Faden verfolgt, der schluss­endlich den Erfolg für uns gebracht hat.
K.H. Reichelt, Wolfsburg
Kundenstimme
Ich bin sehr zufrieden mit dem privatrechtlichen Beschattungs­ergebnis und der Art und Weise der Erledigung und kann dieses Unternehmen vorbehaltlos empfehlen.
Merle W., Bergisch-Gladbach
Kundenstimme
Das gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!