GPS Überwachung durch Detektei in Hamburg
(Sonderseite GPS Überwachung in Hamburg ist langjähriges Einsatzgebiet unserer Detektei. Sonderseite GPS Überwachung in Hamburg ist keine Betriebsstätte vor Ort! Kosten erst ab Einsatzort in Sonderseite GPS Überwachung in Hamburg.)
Sie suchen eine Detektei in Sonderseite GPS Überwachung in Hamburg? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
GPS Überwachung durch Detektei in Hamburg
Fast jeder Smartphone Besitzer hat an seinem Handy die Ortungsdienste aktiviert. Im Jahr 2015 ist die GPS Ortung Standard. Eltern überwachen Ihre Kinder mit Apps wie Pocket Nanny und Spediteure Ihre Lastwagen mit einem GPS Tracker.
Setzt eine Detektei in Hamburg GPS ein?
In Hamburg hat die hanseatische Polizeileitung das Vorhaben, die Dienstwagen der Polizisten mit GPS Sendern zu überwachen. Zwar setzt selbst die Polizei GPS Überwachung zur Aufklärung ein, die Polizisten möchten sich jedoch nicht dauerhaft überwachen lassen.
Denn es handelt sich hier um eine verdachtsunabhängige und dauerhafte Überwachung. In privaten Beschäftigungsverhältnissen, wie bei einem Spediteur regelt dies das Bundesdatenschutzgesetz und gibt dem Spediteur Recht. Bei Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes regelt dies das Landesdatenschutzgesetz. Trotzdem gibt es vor allem bei der Überwachung von Zielpersonen durch eine Hamburger Detektei oder einen Ermittler Grenzen. Denn die Daten werden nicht zum Zwecke der Sicherheit der Zielperson eingesetzt und heimlich erhoben.
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Jürgen Harms, Berlin
Dorothee S., Waiblingen
Jesko Luciano, 60329 Frankfurt am Main
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
GPS Ortung durch eine Detektei in Hamburg ist fast immer gesetzeswidrig
In den meisten Fällen ist eine Observation von Mitarbeitern, oder des Ehepartners durch eine Detektei in Hamburg rechtswidrig. Dies hat der Bundesgerichtshof am 04.06.2013 geurteilt und festgelegt, dass nur bei notwehrähnlichen Situationen dieses letzte Mittel eingesetzt werden darf. Trotzdem überwachen immer noch unseriöse Detekteien mittels GPS Tracking Personen. In Hamburg wurde das Auto von Jenny Elvers über Monate von einer Detektei mit einem GPS Sender überwacht. Angeblich wurde er von Detektiven angebracht, damit die Auftraggeber immer über den Aufenthaltsort informiert waren. Hier drohen nicht nur Bußgelder, sondern Freiheitsstrafen und Schadenersatzforderungen - auch gegen den Auftraggeber als Anstifter!
Nur in extremen und notwehrähnlichen Situationen, wie z.B. bei starkem Verdacht von Betriebsspionage, kann der Einsatz solcher Sender ausnahmsweise gerechtfertigt sein. Hier entscheidet jedoch die individuelle Beurteilung des Einzelfalls, durch einen Juristen.
Eine günstige Observation kann sich als nachteilig heraus stellen
Für Sie als Auftraggeber einer Observation bedeutet es, dass Sie nur mit einer seriösen, seit langem auf dem Markt befindlichen Detektei in Hamburg zusammen arbeiten sollten. Denn es besteht immer die Möglichkeit, dass die Detektei zur Kosteneinsparung einen GPS Sender einsetzt und die aktuelle Rechtsprechung umgeht. Sofern es sich durch das niedrige Angebot zur Observation oder nur dem Einsatz eines einzelnen Detektivs im Kostenvoranschlag vermuten lässt, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich rechtlich mit strafbar machen. Denn eingesetzt werden darf eine GPS Überwachung nur in notwehrähnlichen Situationen, wie einer schwerwiegenden Straftat. Hier gilt jedoch immer die Einzelfallbeurteilung durch eine erfahrene Detektei, im Zusammenspiel mit einem Rechtsanwalt.
Schützen Sie sich selbst vor Strafverfolgung und vergeben Aufträge zur Beobachtung und Observation nur an TÜV überprüfte Detekteien. Hier prüft der TÜV die Einhaltung der gängigen gesetzlichen Regeln und Normen in den Arbeitsanweisungen (Prozessanweisungen), welche Bestandteil eines jeden Qualitätsmanagementsystems sind.
Alle von der Detektei Lentz & Co. GmbH in Hamburg angestellten Detektive habe eine Ausbildung zum geprüften Detektiv (ZAD), bzw. künftig ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und sind in Vollzeit angestellt. Zudem verfügt die Hamburger Detektei selbst über ein TÜV zertifiziertes Qualitätsmanagement und TÜV überprüfte Servicequalität. Gegründet wurde das Unternehmen 1995.