Halterermittlung durch eine Hamburger Detektei
(Sonderseite Fahrzeughalter in Hamburg ist seit 1995 Einsatzgebiet unserer Detektei. Sonderseite Fahrzeughalter in Hamburg ist keine Betriebsstätte vor Ort! Kosten unserer Detektive erst ab Einsatzort in Sonderseite Fahrzeughalter in Hamburg.)
Sie suchen eine Detektei in Sonderseite Fahrzeughalter in Hamburg? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Hamburger Detektei ermittelt Fahrzeughalter bei ‚berechtigtem Interesse‘
Stellen Sie sich vor: Sie sehen an einer Amel mitten im morgendlichen Berufsverkehr in Hamburg, zum Beispiel am Jungfernstieg, plötzlich Ihre Traumfrau in einem Auto auf der Fahrspur nebenan. Man wirft sich Blicke zu und lächelt sich gegenseitig ganz kurz an.
Es wird grün und weg ist das Auto, samt der Traumfrau. Was tun Sie? Die Traumfrau vergessen? Hoffen, dass Sie die junge Dame morgen wieder sehen?
Selbstverständlich haben Sie sich das Kennzeichen des Autos der Traumfrau gemerkt und beauftragen sofort die Ermittlungsexperten der Detektei Hamburg der Lentz Gruppe® und haben noch am selben Tag die Adresse der Traumfrau.
Leider nein. Das Leben könnte so einfach sein, doch der Gesetzgeber bestimmt die Voraussetzungen, die zur Ermittlung der Halterdaten erfüllt sein müssen.
Verliebt sein, reicht leider nicht aus und ist eben kein ‚berechtigtes Interesse‚. Denn theoretisch könnten Sie ja ein Stalker sein! Versetzen Sie sich in der Lage der jungen Dame.
Unser Team und wir helfen Ihnen gern diskret weiter. Vertrauen Sie der mehr als 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Oliver P., Leipzig
Wilhelm R., Leipzig
Wolf-Peter H., Köln
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Halterermittlung in Hamburg nur bei 'berechtigtem Interesse' möglich!
Sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben (z.B. Verfolgung von Rechtsansprüchen im Straßenverkehr, Klärung der Identität eines Stalkers, Feststellung ob das fragliche Fahrzeug einem Schuldner gehört und damit pfändbar wäre) ist es nach Beurteilung des Einzelfalls vielfach möglich, den oder die Fahrzeughalter(in) anhand des KFZ-Kennzeichens zu ermitteln. Den Grund, d.h. das 'berechtigte Interesse' muss von Ihnen schriftich, glaubhaft dargelegt werden. Nur dann, können und dürfen wir für Sie tätig werden.
Und wenn es eilig ist, kann unsere Detektei in Hamburg eine Halterermittlung in Hamburg und ganz Deutschland auch innerhalb weniger Stunden durchführen.
Einfacher, schneller und diskreter geht´s nicht!
Sprechen Sie uns telefonisch an und wir beraten und informieren Sie gern über die Vielfältigen – legalen und rechtlich unbedenklichen – Ermittlungsmöglichkeiten von Fahrzeughaltern (Halterermittlung in Hamburg) unserer Detektei in Hamburg und Norddeutschland. Natürlich können wir unsere Ermittlungsdienstleistung der Halterermittlung Hamburg in ganz Deutschland und europaweit, z.B. auch bei ausländischen Kennzeichen, wie z.B. Polen, Großbritannien, Frankreich, Spanien, oder in der Schweiz anbieten, soweit diese Ermittlungen von ihrem berechtigten Interesse abgedeckt sind.
Das Formelle haben wir geklärt. Ihr 'berechtigtes Interesse' liegt vor und wurde erfolgreich geprüft.
Jetzt beginnen wir mit den Ermittlungen. Im Normalfall erhalten Sie die gewünschte Information innerhalb von einem Werktag, maximal aber zwei bis drei Tagen. Unsere Ermittlungsergebnisse beinhalten den Vornamen, den Nachnamen und die bei der Fahrzeugzulassung angegebene Anschrift des Fahrzeughalters .