Unsere Detektive in Düsseldorf bieten Mandanten auch vor Gericht beweiskräftige Hilfe
(Sonderseite Zeugenaussagen in Düsseldorf ist langjähriges Einsatzgebiet unserer Detektei. Sonderseite Zeugenaussagen in Düsseldorf ist keine Betriebsstätte vor Ort! Kosten erst ab Einsatzort in Sonderseite Zeugenaussagen in Düsseldorf.)
Sie suchen eine Detektei in Sonderseite Zeugenaussagen in Düsseldorf? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Die Detektei Lentz® Düsseldorf bietet Mandanten auch vor Gericht beweiskräftige Hilfe
Unsere Detektive in Düsseldorf sind nicht nur ermittlerisch tätig, sie können auch zu qualifizierten Aussagen vor dem Gericht in Düsseldorf hinzugezogen werden, wenn es während einer Verhandlung zu einem Beweisnotstand kommt. Zusätzlich zu den gerichtsfesten, minutiös geführten Tätigkeitsprotokollen befragen die Düsseldorfer Gerichte immer wieder auch die Ermittler der Detektei Lentz® als Zeugen zur Sache.
Als Mandant können Sie sich daher immer darauf verlassen, dass Ihre Angelegenheiten auch im Falle des „Beweisnotstands“ durch die professionellen Untersuchungen unserer Düsseldorfer Privatermittler und ihre fachkundigen Zeugenaussagen stichhaltig und gerichtsverwertbar vertreten werden. Die Basis dafür bilden unsere detaillierten Tätigkeitsprotokolle, die nach Fertigstellung und vor der Weitergabe an den auftraggebenden Mandanten von unseren Justiziaren auf Stichhaltigkeit, Genauigkeit und rechtliche Verwertbarkeit überprüft werden. Erst, wenn die Tätigkeitsprotokolle diese Prüfung durchlaufen haben, werden sie an unsere Mandanten weitergereicht. Somit können wir jederzeit garantieren, dass diese auch vor Gericht vollständig, lückenlos und widerspruchsfrei verwertbar sind, sodass sich Rückfragen oder Zweifel kaum ergeben.
Unsere Detektive in Düsseldorf haben bereits Zeugenerfahrungen an folgenden Gerichten gemacht:
- Amtsgericht Düsseldorf
- Landgericht Düsseldorf
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Sozialgericht Düsseldorf
- Arbeitsgericht Düsseldorf
- Verwaltungsgericht Düsseldorf
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf
- und an anderen Gerichte in der Region Düsseldorf.
Zusätzlich zu der Auswertung unserer vollständigen Protokollierung aller Ermittlungen und stichhaltiger Nachweise der Ergebnisse im Tätigkeitsbericht werden unsere Privatermittler der Detektei in Düsseldorf in Zivilprozessen regelmäßig als Zeugen befragt. Ihre rechts- und sachkundigen Aussagen werden vor Gericht wie die von Polizisten gewertet, die zu Zeugenaussagen bei Strafverfahren geladen werden.
Bei den meisten Zivilverfahren, in denen Detektive der Niederlassung der Lentz Gruppe ® in Düsseldorf als Zeugen fungieren, geht es um den Beweis von verheimlichten, eheähnlichen Lebensgemeinschaften, nicht genehmigten Nebentätigkeiten und Schwarzarbeit oder Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall.
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Walther K., Viernheim
Volker R., Heppenheim
Werner Klein, Berlin
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Falschaussagen durch Interessenkonflikte ausgeschlossen
Damit die Zeugenaussagen unserer Detektive vor den Düsseldorfer Gerichten nicht an Glaubwürdigkeit verlieren, sind wir darauf bedacht, dass unsere Detektive kein persönliches Interesse am Ausgang eines Prozesses haben – müssen. Finanzielle Konflikte werden von vornherein ausgeschlossen, da alle Ermittler unserer Stuttgarter Niederlassung Detektei fest angestellt sind und keinerlei Bezahlungen von unseren Mandanten erhalten. Nicht zuletzt dadurch zählen die Aussagen unserer Detektive vor Gericht in Düsseldorf mehr, als Bildbeweise. Bilder können mithilfe von Spezialsoftware (z. B. Photoshop) verändert und verfälscht werden. Hinzu kommt, dass auch die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen verletzt werden könnten (nach §22 Kunsturheberrechtsgesetz). Bei einer Zeugenaussage wird der jeweilige Sachverhalt nicht nur in freier Rede vom Detektiv dargestellt, sondern auch mithilfe des minutiös angefertigten Tätigkeitsprotokolls belegt.
Detektive als professionelle Zeugen
Richter können Detektive einfacher zu einer Zeugenaussage laden, als Rechtsanwälte, Ärzte, Priester oder Steuerberater. Im Gegensatz zu Detektiven dürfen diese Ihre Aussage vor Gericht verweigern. Detektive werden nach dem 'Jedermannsrecht' behandelt, wie auch alle anderen Bürger. Sie müssen bei einer Zeugenaussage vor Gericht die Wahrheit sprechen, dürfen nichts verschweigen oder verdrehen, damit sie ihren staatsbürgerlichen Pflichten nachkommen.
Aus diesem Grund beschäftigen wir in unserer Detektei in Düsseldorf nur Detektive, die als professionelle Privatermittler zwei Jahre ausgebildet wurden und von der IHK ZAD geprüft wurden. Sie sind mit allen Verfahrensweisen vor Gericht vertraut und kennen sich als gerichtserfahrene Detektive bestens aus. Sollte bei Ihnen eine Zeugenaussage vor Gericht nach einer Ermittlung durch einen unserer Detektive notwendig sein, können Sie sich auf dessen Zuverlässigkeit verlassen. Aufgrund ihrer häufig langjährigen Erfahrungen auch vor Gericht sind sie zudem in der Lage Fangfragen der gegnerischen Anwälte auszuweichen und lassen sich auch durch verwirrende Befragungsstrategien nicht in Widersprüche verwickeln.
Detektive gelten vor Gericht als besonders glaubwürdig
Bei einer Zeugenbefragung werden die Angaben im Tätigkeitsbericht durch die persönlichen Wahrnehmungen der Detektive, die den Fall betreffen. Der bereits vorhandene Tätigkeitsbericht spielt ebenfalls eine Rolle, soll aber durch die freien, erklärenden Aussagen bei der Befragung untermauert werden. Das trainierte Erinnerungsvermögen unserer Düsseldorfer Detektive ist hierbei von entscheidender Wichtigkeit. Des Weiteren die langjährige Erfahrung unserer Detektive vor Gericht. Die Aussagen sind professionell und rechtskonform, weil der Detektiv nicht gegen die Interessen des Auftraggebers aussagen wird, aber auch die gesetzlichen Vorgaben einer Zeugenaussage einhält. Zu einer strafbaren Falschaussage wird es daher nie kommen.
Der persönliche Eindruck unserer Detektive zur Sache wird wahrheitsgetreu und wertneutral, wie gesetzlich verlangt, wiedergegeben. Ohne Auslassungen und Ausschmückungen der Beobachtungen. Sollte es zu einer Zeugenbefragung kommen, die den Mandanten belasten könnte, antwortet der Detektiv als Zeuge diplomatisch und gibt an, dass er sich zu diesem Sachverhalt kein eigenes Bild machen konnte. So handelt er nie gegen die Interessen eines Mandanten.
Ein Detektiv als Zeuge ist alles anderes als kostspielig
Sollte einer unserer Düsseldorfer Detektive als Zeuge vor Gericht geladen werden, brauchen Sie sich um die Kosten keine Gedanken, zu machen. Der Verdienstausfall wird von der Gerichtskasse Düsseldorf übernommen.