Die Lentz Gruppe® ist als TÜV zertifizierter Dienstleister im Ermittlungsbereich bereits seit einigen Jahren für eine Reihe von führenden internationalen Unternehmen, darunter DAX-Unternehmen und privaten Equity-Gesellschaften, als diskreter Due-Diligence-Ermittler und im Bereich Pre Employment Screening tätig.
Der Begriff Due Diligence bezeichnet eine mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführte Risikoprüfung, die grundsätzlich durch den Interessenten beim Erwerben von Immobilien, Beteiligung an Unternehmen oder bei einem bevorstehenden Börsengang erfolgt. Due-Diligence-Prüfungen (sinngemäß übersetzt als „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“) sollen Stärken und Schwächen des Objekts und die entsprechenden Risiken analysieren. Daher spielt die Risikoprüfung eine extrem wichtige Rolle bei der Wertefindung eines Objektes, einer Sache oder einer einzukaufenden Leistung.
Due Diligence Untersuchungen zielen darauf ab, detaillierte Unternehmensprofile von neuen Vertragspartnern zu beschaffen und unseren Kunden zur Verfügung zu stellen. Unsere Experten prüfen sowohl das Unternehmen als auch die dafür verantwortlichen natürlichen Personen mit denen Sie als Kunde eine Geschäftsbeziehung eingehen möchten.
Solche Due Diligence-Prüfungen umfassen beispielsweise potentielle Lieferanten, Joint-Venture-Partner, lokale Handelsvertreter, Franchisenehmer oder auch Investitionsziele, z.B. Firmen, die übernommen werden sollen.
Frances Lentz, Timo Aaron Brown und ihr Team
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Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: "wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war." Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
Das BAG - Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Die Lentz Gruppe® bietet Due-Diligence-Prüfungen über Unternehmen in ganz Europa, darunter insbesondere auch in Ost- und Mitteleuropa, an. Der Ermittlungsbericht ist ganz auf die Vorgaben und Bedürfnisse des jeweiligen Mandanten ausgerichtet und kann beispielsweise
enthalten. Unsere Due-Diligence-Prüfungen in Bezug auf diese beispielhaften Aufgaben erstreckt sich, wo gesetzlich zulässig und verfügbar, auf die Beschaffung persönlicher Daten, die Prüfung von Unternehmensdaten auf Richtigkeit, Logik und Glaubwürdigkeit, Prozesskontrollen, sowie die Überprüfung regulatorischer Kontrollen oder globaler Sanktionen.
Häufig werden auch die Büros der betroffenen Unternehmen legendiert aufgesucht, um sowohl ihre tatsächliche Präsenz zu bestätigen, als auch tatsächliche, geschäftliche Aktivitäten vor Ort nachzuweisen (z.B. Anzahl der Mitarbeiter, Geschäftsausstattung, usw.).
Zusätzlich werden bei einer Risikoprüfung professionell vorausgewählte Informanten und Vertrauenspersonen befragt, die zuverlässig und unerkannt in der Lage sind, Auskunft über das zu untersuchende Ziel zu geben. Diese Personen können z.B. ehemalige Kollegen oder ehemalige Geschäftspartner sein, aber auch in vielen Fällen andere Personen, die aufgrund ihrer Einblicke in das Unternehmen in der Lage sind, Insiderinformationen zu übermitteln.
Insbesondere ist die Lentz Gruppe® darauf fokussiert, schon im frühen Stadium Anzeichen für ein mögliches Risiko festzustellen. Dank sorgfältiger Prüfung können sämtliche Warnsignale im Zusammenhang mit dem Untersuchungsziel erkannt werden, die einen Anlass zur Sorge für einen potentiellen Geschäftspartner oder ein Reputationsrisiko für unseren Mandanten darstellen könnten.
Selbstverständlich gehen unsere Risikoprüfer dabei äußerst diskret und unauffällig vor. Von der Durchführung der Due Diligence erfährt das Untersuchungsziel nichts.