Fahrzeugsicherstellung
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Problembeispiel

Sie haben ein Firmenfahrzeug an einen Ihrer Mitarbeiter herausgegeben. Dieser verweigert nun, trotz Aufforderung, die Rückgabe an Sie.
Einer Ihrer Leasing-, Leih-, oder finanzierten PKW / LKW soll wegen Zahlungsrückständen des Nutzers an Sie herausgegeben werden. Dies geschah bislang nicht. Sie kennen evtl. auch nicht den exakten Standort des Fahrzeugs?
Eventuell ist der Nutzer gemeinsam mit dem Fahrzeug untergetaucht?!
Unser Vorschlag
Wir erhalten von Ihnen eine schriftliche Vollmacht zur Sicherstellung Ihres Eigentums und Rückführung an Sie. Alles weitere erledigt ein in der Fahrzeugortung, Fahrzeugsicherstellung und Fahrzeugrückführung erfahrener Teil unseres Teams. Ggf. kann die Auffindung, Sicherstellung und Rückführung auch aus dem Ausland erfolgen. Im Regelfall erhalten Sie Ihr Eigentum binnen 2-5 Werktagen zurück.
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Patrick Davis und ihr Detektiv-Team

Frances Lentz

Patrick Davis
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

Jürgen Harms, Berlin

K.H. Reichelt, Wolfsburg

Dieter Mende, Berlin

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Kostenfrei, Mo.-Fr. von 8 Uhr – 20 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unser Kontaktformular.
Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)

Wer hilft mir als Unternehmer mit einer Fahrzeugsicherstellung weiter?
Ihr Mitarbeiter weigert sich, Ihnen einen bereitgestellten Firmenwagen auszuhändigen? In diesem Fall können Sie unserer Detektei eine Vollmacht zur Sicherstellung des Autos ausstellen. Wir sorgen im Anschluss für eine sichere Rückführung Ihres Fahrzeuges.
Welche Detektei hilft bei Spesenbetrug durch meinen Arbeitnehmer?
Begehen Mitarbeiter eines Unternehmens Spesenbetrug, kann bei guter Beweislage die fristlose Kündigung erfolgen. Die geprüften Detektive der Detektei Lentz bringen Licht ins Dunkel und dokumentieren den Betrug zuverlässig.
Welche Detektei ermittelt bei Diebstahl am Arbeitsplatz?
Die Detektei Lentz ermittelt bei Verdacht auf Diebstahl an Arbeitsplätzen in ganz Deutschland und der Welt und dokumentiert während ihrer Observation lückenlos.
Was passiert bei einer Einschleusung?
Unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist das Einschleusen eines Detektivs in einen Betrieb zulässig. Der Ermittler dokumentiert das Verhalten der Mitarbeiter zuverlässig und schafft dadurch Klarheit in unterschiedlichen Fällen von Mobbing, Betrug, Warenschwund, Diebstahl oder Manipulation.
Expertenvorstellung: Gernot Zehner

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Fahrzeugsicherstellung? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.
Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.
In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.
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