Nach jeder Observation und/oder Ermittlung erhält der Auftraggeber eine lückenlose Dokumentation in Form eines Tätigkeitsberichtes. Dieser Bericht kann neben schriftlichen Unterlagen auch Fotos, Videoaufzeichnungen und andere Beweismaterialien beinhalten. Der Tätigkeitsbericht ist bei Gericht zugelassen. Auch die Detektiv-Sachbearbeiter werden mit Namen und Kontaktdaten genannt, so dass diese bei Bedarf als Zeuge vor Gericht geladen werden können.
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