In vielen Fällen kann eine Detektei in Eschborn und Umgebung, wie die Detektei Lentz® (Lentz & Co. KG), im privaten wie auch im geschäftlichen Bereich weiterhelfen.
Für unsere Detekteien gilt grundsätzlich und ohne Ausnahme:
Da unsere Detektei nicht nur in Eschborn und bundesweit tätig ist, sondern auch im Ausland, sind ortskundigen Detektive auch in Eschborn und Umgebung tätig. Für eine erste Kontaktaufnahme steht Ihnen unsere bundesweite kostenfreie Servicenummer Mo.-Fr. von 8 Uhr - 20 Uhr zur Verfügung, um alle ihre Fragen zu beantworten und Ihnen Lösungswege aufzuzeigen.
Zufriedene Mandanten und professionell abgearbeitete Aufträge sind die beste Empfehlung, die wir vorweisen können. Mehr als einhundert solcher positiver Kundenstimmen können wir Ihnen über unsere Detektei im Internet als Auswahlhilfe anbieten.
Tamara Fenzl, Marcus Lentz und ihr Team
(0800) 88 333 11
(0800) 88 333 12
Video-Beratung
Unternehmensbroschüre (PDF)
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: "wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war." Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
Das BAG - Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Der 58-jährige Malermeister, Godehard W., eines kleinen, aber sehr erfolgreichen Malerbetriebes, nahm mit unserer Detektei Kontakt auf, da er den Verdacht hegte, dass zwei seiner Mitarbeiter schwarz arbeiten würden. Den Verdacht machte er daran fest, dass sich beide Angestellten, zufälligerweise immer gleichzeitig und überraschend krankmeldeten. Dies war Grund genug, den Auftrag anzunehmen.
In Absprache mit dem 58-jährigen Godehard W. wurden in diesem Fall zwei mobile Beobachtungsteams mit je zwei Detektiven gebildet. Der Einsatz begann in dem Moment, an dem der Auftraggeber uns meldete, dass sich die verdächtigen Mitarbeiter, der 25-jährige Patrick W. und der gleichaltrige Sebastian B., wieder einmal krankgemeldet hätten.
Unverzüglich nahmen die vier Detektive in zwei Teams eingeteilt ihre Arbeit auf für unsere Detektei. In Eschborn postierten sich beide Teams unauffällig in der Nähe der Wohnungen der beiden Zielpersonen. Die Verbindung untereinander wurde über das Funk jederzeit gewährleistet. Bereits am frühen Morgen verließen beide Zielpersonen fast gleichzeitig ihre Wohnungen und bewegten sich auf verschiedenen Wegen in einen Außenbezirk.
Patrick W. und Sebastian B. trafen sich auf der gleichen Baustelle, die sie zwar auf verschiedenen Wegen erreichten und auch betraten, jedoch war nach kurzer Zeit klar, dass sie hier arbeiteten.
Die vier Detektive konnten nun sicher sein, dass die Personen sich nicht plötzlich entfernen würden und begannen nun mit der Beweissicherung. Eine geschickte Tarnung, die sogar das Tragen mehrerer verdeckter Kamera nicht auffallen ließ, versetzte die Detektive in die Lage, eindeutige mediale Dokumente zu fertigen und Fotos und auch Videoaufnahmen konnten in diesem Fall angefertigt werden.
Hierbei war natürlich darauf zu achten, dass die beiden Zielpersonen zweifelsfrei zu erkennen waren, genauso wie ihre durchgeführten Trockenbauarbeiten. Da diese visuellen Beweise zusammen mit den einzeln angefertigten Arbeitsprotokollen auch vor Gericht verwendet werden können, unterließen es die Ermittler weitere Befragungen im Umfeld der Baustelle durchzuführen. Dies hätte eventuell die Zielpersonen sogar gewarnt. Schnell war nämlich klar, dass die Baustelle einem Mitbewerber von Godehard W.'s kleinem Malerbetrieb gehörte, für den die beiden angeblich krank geschriebenen Malergesellen schwarz gegen Cash auf die Hand arbeiteten.
Auf Grund der professionellen Arbeit unserer Detektive in Eschborn und auch dank der effizienten Vorgehensweise und guten Vorplanung unserer Detektei konnte dieser Fall sogar in nur vierundzwanzig Stunden erfolgreich abgeschlossen werden.
Nicht nur, dass Godehard W. menschlich sehr enttäuscht von seinen beiden Mitarbeitern war. Er ließ es sich nicht nehmen auf der Baustelle persönlich zu erscheinen, beide zur Rede zu stellen und Ihnen die fristlose Kündigung, auf unser Anraten hin in Gegenwart zweier Detektive als neutrale Zeugen, persönlich in die Hand zu drücken!
Die Bereiche der Lauschabwehr und des Abhörschutz deckt die Detektei Lentz® (Lentz & Co. GmbH), als Detektei für Eschborn und Umgebung, über ihre eigene, nur hierauf spezialisierte, Unternehmenstochter die Ultima Ratio ab, da normale Detektive hierfür meist nicht qualifiziert sind. Die Ultima Ratio ist das erste Unternehmen Deutschlands, welches nach DIN EN ISO 9001:2015 für die Bereiche "Lauschabwehr + Abhörschutz für Firmen und Privatpersonen" durch den TÜV zertifiziert ist und somit höchste Standards erfüllt. Bei der Ultima Ratio finden Sie Rat und professionelle Hilfe durch qualifizierte Techniker und Technikerinnen rund um die anspruchsvolle Thematik der Lauschabwehr, Abwehr von Lauschangriffen + Industriespionage durch illegales Abhören und vorbeugendem Abhörschutz. Auch die fairen Festpreishonorare, die alle Kosten für einen effektiven und erfolgreichen Einsatz zum Auffinden von Wanzen (Abhörgeräten) bei Ihnen beinhalten, finden Sie gleich hier.
Kostenfrei, Mo. bis Fr. durchgehend von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unsere Kontaktmöglichkeiten.
Zur ersten Kontaktaufnahme erreichen Sie einen Mitarbeiter unserer Detektei für Eschborn auch gerne per E-Mail. Klicken Sie einfach auf den rot hinterlegten Link und Sie gelangen sofort zu unserer Kontaktseite.
Sie haben noch Fragen an unsere Detektei? Schauen Sie doch einfach auf unsere FAQ-Serviceseite. Sollten Sie dort keine Antwort finden, rufen Sie uns einfach gebührenfrei an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!
Bild "Eschborn - Stadthalle und Rathaus": von Johann H. Addicks (Eigenes Werk) [CC-BY-SA-2.0-de], via Wikimedia Commons
Ein seriöses Detektivbüro in Eschborn orientiert sich bei den Stundensätzen an Richtwerten, die von den Berufsverbänden veröffentlicht wurden und deren Höhe regelmäßig auch von Gerichten und Sachverständigen als ‚ortsüblich‘ und ‚angemessen‘ betrachtet wird.
Für Detektive in Eschborn liegt der Stundensatz durchschnittlich bei 55-110 EUR meist abhängig von der Auftragsgröße und Auftragsdauer. Trotz des ausschließlichen Einsatzes erfahrener ZAD geprüfter Privatermittler (IHK) in Festanstellung und dem Verzicht auf unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen, oder Rentner liegen wir in unserem Detektivbüro hier regelmäßig im unteren Drittel. Näheres zu ihrem individuellen Stundensatz erfragen Sie bitte nach einer kostenfreien Erstberatung bei ihrem zuständigen Mandantenbetreuer unserer Detektei für Eschborn
Pauschal lässt sich darauf keine Antwort finden. Die Detektei Lentz & Co. GmbH als Detektei in Eschborn zählt zu den größten Detekteien und bieten den Vorteil von TÜV geprüfter Arbeitsqualität und Kundenzufriedenheit.
Gerne sind wir als Privatdetektei im Bereich Untreue für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Privatperson.
Gerne sind wir als Wirtschaftsdetektei im Bereich Lohnfortzahlungsbetrug für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Unternehmen.
Neben den Ermittlungen erhalten Sie bei uns eine Reihe weiterer Leistungen. Fotos, ggf. Videos und minutiöse, schriftliche Berichte sind ebenso inklusive wie der Einsatz hochwertiger Technik, oder anfallende Spesen. Auch eine Mindesteinsatzdauer gibt es bei der Detektei Lentz & Co. GmbH nicht.
Die anfallenden Kosten werden als Teil der Prozesskosten gewertet und müssen unter bestimmten Umständen nach dem Urteil von der unterlegenen Partei ganz, oder teilweise übernommen werden.
Die Kosten können per Banküberweisung, oder bequem und sicher per Kreditkarte Visa®, Mastercard® oder American Express® beglichen werden.