....von Edgar H., weil er sich keinen anderen Rat mehr wusste und die Kölner Polizei nicht helfen konnte.
Der Rentner aus dem Kölner Bezirk Ehrenfeld wandte sich verzweifelt an einen Mandantenbetreuer unserer Detektei in Köln. Der 63-jährige Rentner war Besitzer eines kleinen Oldtimers. Seit Jahrzehnten hütete er seinen Karmann Ghia wie seinen Augapfel. Er zeigte uns Bilder von seinem Schmuckstück. Es handelte sich um klassisches Cabriolet mit weißer Originallackierung und schwarzem Faltdach. Seinen Oldtimer fuhr der Pensionist nur mit Saisonkennzeichen, von März bis Ende Oktober. Besonders stolz war unser Mandant auf die Weißwandreifen, die den Oldtimer besonders authentisch aussehen ließen. Genau diese Reifen waren der Grund, warum uns Edgar H. aufsuchte.
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: "wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war." Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
Das BAG - Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Natürlich ließ sich der Rentner den Spaß nicht nehmen, an sonnigen Frühlings- und Sommertagen sein Auto zu putzen, zu polieren und Ausfahrten zu unternehmen. Doch seit drei Monaten war seine Freude erheblich getrübt. Anfangs waren die weißen Seitenränder seiner Weißwandreifen mit schwarzer Schuhcreme verschmiert worden. Danach steigerte sich der nächtliche Vandalismus, immer wieder war ein Reifen platt. Manchmal war lediglich die Luft aus dem Ventil gelassen worden, mehrere Male waren die Reifen direkt zerstochen. Mittlerweile hatten die Vandalen auch schon Schäden am schwarzen Faltverdeck des Cabriolets hinterlassen. Der Oldtimerbesitzer wusste keinen Rat mehr.
Im Winter stand der Karmann Ghia sicher in einer Scheune außerhalb von Ehrenfeld. Da Edgar H. sein Auto in der restlichen Zeit, wenn es zur Nutzung im Straßenverkehr zugelassen war, aber nicht immer den weiten Weg zur Bauernscheune auf sich nehmen wollte, parkte er das Auto in einer Gemeinschaftsgarage unter dem Haus, in dem sich seine Eigentumswohnung befand. Die Anschläge auf sein Liebhaberfahrzeug fanden nur in der Nacht statt. Zeugen gab es keine, eine Videoüberwachung in der Garage auch nicht. Der ältere Herr wollte sich auch nicht der Gefahr aussetzen, sich in der Garage selbst auf die Lauer zu legen.
Deshalb kam er mit seinem Problem zu uns. Da die Garage kaum Möglichkeiten der verdeckten Observation bot, mussten wir eine andere, möglichst einfache, aber effektive Art der Ermittlung entwickeln. Es gelang uns auf einem freien und zur Zeit nicht vermieteten Parkplatz ein mit zwei IP-Kameras bestücktes Einsatzfahrzeug aus unserem Fuhrpark zu positionieren, die den Stellplatz gut erfassten. Außen, vor dem Haus, befanden sich zwei unserer Kölner Detektive, die sich die Übertragung der aufgenommenen Bilder aus dem Garageninnern live anschauten und ggf. eine Verfolgung des Täters aufnehmen sollten, wenn dieser das Haus verlassen sollte.
In der Nacht gegen 01:45 Uhr hatte sich ein älterer Herr an dem Auto zu schaffen gemacht. Alle Weißwandreifen wurden zuerst sorgsam mit schwarzer Schuhcreme verschmiert und dann wurde die Luft herausgelassen. Im Anschluss verließ der Mann zu Fuß das Haus und konnte von unseren beiden Detektiven rund 6 km. bis nach Puhlheim in den Ostring verfolgt und als der 62-jährigen Jochen P. identifiziert werden.
Wir konfrontierten unseren Mandanten mit den Aufnahmen. Edgar H. erkannte auf Anhieb einen ehemaligen Kollegen, den er schon seit mehr als zehn Jahren nicht mehr gesehen hatte. Gemeinsam mit unserem Mandanten suchten wir den Vandalen auf und stellten ihn zur Rede.
Jochen P. stritt seine Taten nicht ab. Als Grund gab er an, dass unser Mandant ihm vor zwölf Jahren seine Freundin ausgespannt hatte sie hatten gemeinsam ein Oldtimertreffen in Kitzbühel besucht und sich dabei näher kennengelernt. Jochen P. war bis heute nicht über die Trennung hinweggekommen und machte unseren Mandanten dafür verantwortlich. Als er vor einiger Zeit das Auto durch Köln Ehrenfeld fahren sah, kam der alte Hass wieder in ihm hoch. Jochen P. recherchierte Edgar H.s Wohnadresse und stellte fest, dass die hauseigene Tiefgarage nicht verschlossen war und er so Zutritt erlangen konnte.
Unser Mandant brachte nach dem Gespräch, bei dem keine Reue, Einsicht oder Versöhnung erkennbar war, die Sachbeschädigung bei der Polizei zur Anzeige.
Eine seriöse, zutreffende Preisauskunft kann ohne eine telefonische Beratung kaum erteilt werden, da jede Ermittlung einen anderen Hintergrund hat und andere Zielsetzungen verfolgt. Sollen beispielsweise nur die Halter von Kraftfahrzeugen, oder die Eigentümer von Grundstücken im Rahmen einer Zwangsvollstreckung ermittelt werden, so ist dies zum ergebnisoffenen Festpreis möglich.
Im Regelfall kann mit Ermittlungen kurzfristig, meist binnen weniger Stunden, begonnen werden. Die Ermittlungsdauer wiederum kann stark variieren von einigen Stunden bis mehrere Wochen; abhängig im Gegenstand der Ermittlungen.
Es gibt eine Empfehlung des Bundesverbandes internationaler Detektive e.V., an die sich die Detektei Lentz & Co. GmbH ohne Verbandszugehörigkeit hält. Eine Preisliste gibt es nicht, da detektivische Dienstleistung eine Individual-Dienstleistung ist, die auf jedes Bedürfnis individuell zugeschnitten wird.
Alle rechtskonformen Ermittlungen bei vorliegendem berechtigtem Interesse des Mandanten, also z.B. Halterermittlungen bei PKW, Eigentümerermittlungen bei Grundstücken, Inhaber von Telefonnummern, Suche nach abgängigen / vermissten Personen, Klärung der Identität der Täter bei Sachbeschädigungen / Eigentumsdelikten, Erstellung von Schriftvergleichsgutachten, Maßnahmen des vorbeugenden Abhörschutzes und der aktiven Lauschabwehr u.v.a. mehr.
Das Tätigkeitsfeld von Detektiven heutiger Prägung ist weit gespannt. Eine erste Übersicht für private Mandanten und geschäftliche Mandanten gibt es hier.
Ein Detektiv wird als ‚Beweisnothelfer‘ im Rahmen der rechtsstaatlichen Mittel für seinen Mandanten tätig. Er hat die sog. ‚Jedermannsrechte‘, die in vielen Ländern gesetzlich geregelt sind. Die Rechtslage in Deutschland ist hier erklärt.