Anlagebetrug | Kapitalanlagebetrug

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Was ist Kapitalanlagebetrug?

Kapitalanlagebetrug, im Volksmund auch häufig nur als Anlagebetrug bezeichnet, ist eine besondere Form des Betruges und nach §264a StGB strafbar. Der Betrüger, also der Täter, macht dem Anleger hohe Renditeversprechen, wenn er sein Geld am Kapitalmarkt anlegen lässt. So möchte der Betrüger an das Geld der völlig ahnungslosen Anleger gelangen. Häufig sollen diese Anlagen im Ausland stattfinden, da dort besonders hohe Renditen (Gewinne) erwirtschaftet werden können. Das klassische Modell des Kapitalanlagebetrugs ist das Schneeballsystem, bei dem die versprochenen Erträge mit den Geldern neuer ahnungsloser Personen oder Unternehmen bezahlt werden.

Wirtschaftsdetektive decken Anlagebetrug auf und lokalisieren Hintermänner

Die Wirtschaftsdetektive unserer Detektei konnten in den vergangenen zwei Jahrzehnten schon mehrfach solche Schneeballsysteme aufdecken, die Anlagebetrüger gerichtsverwertbar überführen und Teile der Gelder auffinden. Dabei kommen spezielle Detektive unserer Detektei zum Einsatz, die vor ihrer Ausbildung zum Detektiv einschlägige, mehrjährige Erfahrung im Finanz- und Investmentbereich sammeln konnten, d.h. wirkliche Experten auf diesem Gebiet sind und wissen, wie der Markt funktioniert, die die Tricks von Anlagebetrügern kennen und über beste Kontakte verfügen.

Der graue Kapitalmarkt als Grauzone im Strafrecht

Eine Grauzone stellen viele Angebote im Umfeld des sogenannten grauen Kapitalmarkts dar. Hier ist derjenige Teil des Finanzmarktes gemeint, der nicht der staatlichen Finanzaufsicht unterliegt, aber noch nicht illegal, wie der schwarze Kapitalmarkt, ist.

Der graue Kapitalmarkt wird häufig mit klassischen Vertriebswegen, d.h. Postwurfsendungen, Telefonwerbung, Anzeigenwerbung oder auch E-Mail-Werbung beworben. Doch nicht alle Anbieter sind per se unseriös. Allerdings ist der Anteil der „Problemanbieter“ deutlich höher. Gerade für Anleger ohne jede Erfahrung ist hier erhöhte Vorsicht geboten!

Einige Anleger – gerade private Anleger – verwenden auf dem Kapitalmarkt Anlageformen, die steuerentwidmetes Geld beinhalten, und scheuen daher die staatliche Aufklärung. Der Steuerbetrugsfall von einigen Prominenten, wie z.B. Uli Hoeneß, ist hierfür ein allseits bekanntes Beispiel.

Wenn ein Anleger merkt, Opfer eines Kapitalanlagebetruges geworden zu sein und eine Strafanzeige – zumindest vorläufig – nicht in Betracht kommt, können die Wirtschaftsdetektive unserer Detektei erstklassige investigative Hilfe leisten und auf einen tiefes Hintergrundwissen zurückgreifen. In diesen Fällen ist oft eine Rückführung des Geldes bzw. die Dingfestmachung der Täter das vordergründige Ziel der Geschädigten.

Auch der Gesetzgeber hat die Problematik von Kapitalanlagebetrug im Grauen Markt erkannt

Der jährliche Schaden durch Kapitalanlagebetrug beträgt laut dem BKA schätzungsweise 25 Milliarden Euro. Daher ist am 01. Juni 2012 das sog. Graumarktgesetz (Vermögensanlagegesetz) in Kraft getreten, wodurch ein verbesserter Anlageschutz erzielt werden soll.

Anleger können von den Anbietern nunmehr einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Vollständigkeit, Kohärenz (Zusammenhang) und Widerspruchsfreiheit geprüften Verkaufsprospekt verlangen. Der Prospekt muss alle Angaben enthalten, die für eine Beurteilung des Emittenten (Anbieter der Anlage) und der Vermögensanlage erforderlich sind. Dazu gehören auch Informationen zur Zuverlässigkeit des Emittenten.

Ebenso müssen die Anbieter von „Graumarktprodukten‘ künftig ein Kurzinformationsblatt (sog. „Beipackzettel‘) erstellen, das auf bis zu drei DIN-A4-Seiten kompakt Chancen und Risiken einer Vermögensanlage erläutert. Eine vergleichbare Regelung gibt es bei den schon regulierten offenen Investmentfonds.

Unabhängig von ihrer Größe sind Emittenten von Vermögensanlagen zukünftig auch verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen und prüfen zu lassen. Dies wird – gerade bei ausländischen Emittenten – den innerdeutschen Anlegern jedoch nach unserer Meinung nur einen sehr begrenzten Schutz bieten.

Unsere Wirtschaftsdetektive helfen bei Kapitalanlagebetrug

Ziele der Einschaltung unserer Wirtschaftsdetektei können sein:

  • Lokalisierung des teils untergetauchten Emittenten (Verkäufers) der Anlage
  • Klärung, wo das angelegte Geld verblieben ist
  • Nachweis ob überhaupt ein Anlagebetrug vorliegt und dann ggf.
  • Hilfe bei der Rückführung des unterschlagenen Geldes

Hierfür verfügt unsere Detektei über einige auf den Wirtschaftsbetrug und Anlagebetrug spezialisierte Wirtschaftsdetektive / Wirtschaftsermittler, die mit einer investigativen Kombination aus Observation (Beobachtung) und Ermittlung meist sehr effektiv und vor allen Dingen „geräuschlos“ helfen, bereits entstandene Schäden begrenzen können.

Kapitalanlagebetrug findet vielfach auch im Kleinen statt

Bild: anlagebetrug1

Niemand sollte dem Irrglauben erliegen, dass Finanzberatung nur in großen Banken und Anlagehäusern stattfindet. Es gibt unzählige Anlageberater, die in Finanzvertriebsfirmen selbständig oder angestellt das im Kleinen tun, was die großen Banken und Anlagefirmen mit enormem Werbegetöse Kund tun: anlagewilligen Kunden angeblich renditeträchtige Anlagen und Objekte vorschlagen, dabei Renditepläne entwickeln und so die Vermögen dieser Leute verwalten.

Opfer kann hier der „kleine“ Mittelständler sein, der sein Geld – auch hier kommt u.U. Schwarzgeld in Frage – durch einen findigen Anlageberater bei einer vermeidlich lukrativen Anlage in Dubai, im Nahen Osten, oder gar in Freihandelszonen o.ä. anlegen lässt.
Obgleich viele dieser Anlageberater sicherlich gute und seriöse Arbeit leisten und ihre Klienten auch über Risiken aufklären, existiert jedoch auch hier ein kleiner Teil, der die Risiken lieber arglistig verschweigt. Um einen solchen Nachweis zu erbringen, müssen unsere Wirtschaftsdetektive weitere Geschädigte ermitteln, denen es ebenso ging.

Gemeinsam können die Geschädigten dann im Regelfall deutlich schneller, deutlich bessere Schadenswiedergutmachung erlangen als mit einer Strafanzeige. Vordergründig geht es den staatlichen Stellen nämlich nicht um die Schadenswiedergutmachung, sondern zunächst um den Beweis des strafbaren Handelns des Finanzberaters / Emittenten und dessen strafrechtliche Verurteilung. Die Schadenswiedergutmachung der geschädigten Anleger rückt dabei deutlich in den Hintergrund.

Nicht so für unsere Wirtschaftsdetektive. Sprechen Sie uns werktags zwischen 09 Uhr und 20 Uhr gebührenfrei unter (0800) 88 333 11 mit dem Stichwort „Anlagebetrug“ an und lassen sich gleich zu einem spezialisierten Mandantenbetreuer verbinden.

Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:

Frances Lentz, Thorsten Bote und ihr Detektiv-Team

Telefon:(0800) 88 333 11
Telefon:Rückrufservice
Fax:(0800) 88 333 12
E-Mail: eMail
Video-BeratungVideo-Beratung
Allgemeine UnternehmensvorstellungAllgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtIhre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtPrivatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + LauschabwehrAbhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
 

Frances Lentz
Thorsten Bote

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeNeben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
KundenstimmeMeine Erfahrung mit den Ermittlern ist, dass diese sehr seltene Fähigkeit haben sich in verzwickte und komplizierte Vorgänge hinein zu versetzen und extrem zielgerichtet zu arbeiten. Ich kann die Detektei Lentz zum Nachweis bei Arbeitszeitbetrug nur empfehlen.
Dieter Mende, Berlin
KundenstimmeIch bin sehr zufrieden und fühlte mich gut aufgehoben und fair behandelt
Volker R., Heppenheim
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Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

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Kostenfrei, montags – samstags jeweils 09-17 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30

oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unser Kontaktformular.

Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)

Wirtschaftsdetektei-FAQ
Welche Detektei ermittelt gegen Anlagebetrug?

Da Anlagebetrug und Kapitalanlagebetrug strafbare Vergehen sind, sollte bei einem konkreten Verdacht unbedingt eine erfahrene, spezialisierte Detektei hinzugezogen werden. Spezielle Wirtschaftsdetektive der Detektei Lentz überführen Anlagebetrüger mit vor Gericht verwertbaren Beweisen.

Welche Detektei führt Risikoprüfungen (Due Diligence Ermittlungen) durch?

Die Detektei Lentz führt weltweit Risikoprüfungen (Due Diligence Ermittlungen) durch. Hierbei gehen die Ermittler besonders diskret und sorgsam vor, um möglichst viele standhafte Fakten über das zu prüfende Objekt (meist ein Unternehmen) zu sammeln.

Welche Detektei ermittelt bei Versicherungsbetrug?

Versicherungsbetrug hat viele Gesichter. Die Aufklärung sollte daher unbedingt in professionelle Hände gegeben werden. Die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz aus Frankfurt am Main ermittelt auch bei Versicherungsbetrug.

Was passiert bei einer Einschleusung?

Unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist das Einschleusen eines Detektivs in einen Betrieb zulässig. Der Ermittler dokumentiert das Verhalten der Mitarbeiter zuverlässig und schafft dadurch Klarheit in unterschiedlichen Fällen von Mobbing, Betrug, Warenschwund, Diebstahl oder Manipulation.

Expertenvorstellung: Daniel Martin Ortega

Daniel Martin Ortega

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Anlagebetrug | Kapitalanlagebetrug? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.

Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit acht Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.

In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.