Observation Köln
(Sonderseite Observation Köln ist langjähriges Einsatzgebiet unserer Detektei. Sonderseite Observation Köln ist keine Betriebsstätte vor Ort! Kosten erst ab Einsatzort in Sonderseite Observation Köln.)
Sie suchen eine Detektei in Sonderseite Observation Köln? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Observation in Köln
Der Einsatzort unserer Detektei Köln ist bekannt als viertgrößte Stadt Deutschlands, als Karnevalshochburg und als Wirtschafts- und Kulturmetropole. Die Domstadt ist in Deutschland jedoch auch die Stadt mit der zweithöchsten Kriminalitätsrate, denn eine Millionenstadt wie Köln zieht Verbrechen, Kriminalität und Betrug geradezu an. Eine Observation in Köln kann helfen, Gewissheit zu erlangen, wenn man einen Betrug seitens seiner Geschäftspartner, des Lebenspartners oder sonstigen Personen in seinem Umfeld befürchtet.
Bei einer Observation wird die Zielperson, die des Betrugs verdächtigt wird, beschattet, um den Verdacht mittels stichhaltiger Beweise zu bestätigen oder zu beseitigen. Eine Observation in Köln erfordert aufgrund der Größe und Vielfältigkeit der Stadt besondere Fingerfertigkeit, um die Zielperson zunächst aufzuspüren und anschließend nicht wieder aus den Augen zu verlieren. Während der Überwachung in Köln sollte der Beschatter für die observierte Person nach Möglichkeit gänzlich unsichtbar bleiben, um die nötige Anonymität zu gewährleisten.
Anonymität und Diskretion sind das A und O bei einer Beschattung in Köln
Dasselbe gilt selbstverständlich auch für eine Observation in Köln im geschäftlichen Bereich. Mit zahlreichen Unternehmen und Agenturen gehört Köln zu den Wirtschaftsmetropolen Deutschlands. Dieser Umstand macht die Domstadt für Betrüger besonders reizvoll. Bei Lohnfortzahlungsbetrug, Unterschlagung oder Betriebsspionage kann eine Observation oder Mitarbeiterüberwachung in Köln helfen, den Betrüger ausfindig zu machen und die illegalen Handlungen zu unterbinden, bevor das Unternehmen einen Schaden davonträgt.
Eine TÜV zertifizierte Detektei wie die Detektei Lentz & Co. GmbH ist bestens ausgebildet um eine Observation in Köln vornehmen zu können. Ortskundige und qualifizierte Detektive sorgen für eine diskrete und sichere Beschattung der Zielperson und helfen bei der Beweisfindung mittels detaillierter Foto- und Videoaufnahmen. Auf jeden Fall sollte eine Beschattung in Köln nach Möglichkeit immer in fachkundige Hände gelegt werden, um aufsehenerregende Fehler während der Beobachtungen innerhalb der Großstadt zu vermeiden.
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Bernd H., Konstanz
Silke N., Hannover
K.H. Reichelt, Wolfsburg
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).