Detektei in Rotenburg a. d. Fulda im Einsatz seit 1995 mit Detektiven in Festanstellung – keine Subunternehmer!
(operatives Einsatzgebiet – keine Betriebstätte)

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Die Detektei Lentz® ermittelt am Einsatzort Rotenburg a. d. Fulda für Ihr gutes Recht
Als Wirtschafts- und Privatdetektei gehen wir Ihrem Verdacht auf den Grund. Zum Beispiel, wenn Sie davon ausgehen, dass Ihre Außendienstmitarbeiter die Spesenabrechnung nicht wirklich genau nehmen oder aber, wenn Sie befürchten, dass Ihr Ex-Partner zu Unrecht Unterhalt von Ihnen bezieht. Dabei gehen wir stets professionell und diskret vor und sichern zugleich rechtssichere Beweise, die es Ihnen ermöglichen, jeweils angemessene rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihr gutes Recht durchzusetzen. Selbstverständlich sind wir nicht nur am Einsatzort unserer Detektei in Rotenburg für Sie unterwegs, sondern auch in Bebra, Bad Hersfeld und ganz Deutschland und international – ganz wie Ihr individueller Fall es erfordert.
Schon seit 1995 sind die Ermittler unserer Privat- und Wirtschaftsdetektei für Sie erfolgreich im Einsatz. Bei diesen handelt es sich ausschließlich um ZAD-geprüfte Kräfte bzw. künftig ZAD-geprüfte Privatermittler (IHK), die Ihr Handwerk bestens verstehen. Sie wissen, wie wichtig Diskretion, Professionalität und Seriosität in unserem Gewerbe sind. Auf billige Aushilfen, Quereinsteiger und Subunternehmer trifft dies oft nicht zu, weshalb diese bei der Detektei Lentz® keine Chance haben.
Dank unseres bundesweit nahezu flächendeckenden Netzes von Niederlassungen sowie eingespielten Ermittlerteams an Einsatzorten unserer Detektei wie Rotenburg sind wir schnell und mit der nötigen Ortskenntnis zur Stelle, wann und wo immer Sie unsere Hilfe brauchen. Des Weiteren sind wir TÜV-geprüft und -zertifiziert – ein wichtiges Gütesiegel, das uns von den meisten deutschen Detekteien unterscheidet. Eigene Bewertungen belegen: Unsere Mandanten sind besonders zufrieden und mehr als 90 Prozent von Ihnen würden uns weiterempfehlen. In puncto Bezahlung setzen wir auf Fairness und Transparenz: Der Aufwand für Ihren Fall ist inklusive alle Nebenkosten von Anfang an berechenbar, was auch für internationale Einsätze gilt. Das vermeidet unangenehme Überraschungen und schafft finanzielle Planbarkeit.
Unsere nächsten Betriebsstätten finden Sie in Kassel…
Susanne Weyel, Alexander Malien und ihr Detektiv-Team

Susanne Weyel

Alexander Malien
… und in Erfurt
Daniel Mertens, Frances Lentz und ihr Detektiv-Team

Daniel Mertens

Frances Lentz
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

Dr. Werner G., München

Werner Klein, Berlin

Dieter Mende, Berlin

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Dieser aktuelle Fall von Lohnfortzahlungsbetrug beschäftigte das Ermittlerteam der Detektei Lentz® in Rotenburg erst in diesem Monat:

Der Inhaber einer traditionsreichen Schreinerei meldete sich bei uns und bat um unsere Einschätzung eines Falles: Einer seiner beiden Meister bereitete ihm seit über einem Jahr Kopfzerbrechen. Wolfgang D. hatte in den letzten 15 Monaten mit wechselnden Diagnosen und Attesten von unterschiedlichen Ärzten über 70 Krankentage angesammelt – und von der früheren Zuverlässigkeit des wichtigen Mitarbeiters konnte schon seit Längerem keine Rede mehr sein. Häufig fiel Wolfgang D. nämlich gerade dann aus, wenn größere Aufträge erfüllt werden mussten, so dass die Schreinerei inzwischen schon mehrere Projekte nicht mehr termingerecht hatte ausführen können. Langsam litt der Ruf der Firma unter dem Verhalten des Mitarbeiters, den sein Chef ansonsten wegen seiner Fachkenntnis sehr schätzte.
Wir vereinbarten mit dem Inhaber der Schreinerei, bei nächster Gelegenheit die Observation von Wolfgang D. aufzunehmen. Als vier Wochen später der Anruf seines Chefs bei uns einging, war es nur eine Sache von Stunden, bis sich unsere Detektive im Umfeld des Wohnhauses am Rande von Rotenburg postierten. Unauffällig beobachteten die Ermittler den diesmal angeblich wegen eines Sonnenstichs bettlägerigen Schreinermeister, wie er hinter seinem Haus eine mit kunstvollen Schnitzereien verzierte Gartenlaube zimmerte – mit nacktem Oberkörper in der prallen Sonne.
Die Bauarbeiten zogen sich über mehrere Tage hin, ohne dass Wolfgang D. irgendwelche Anzeichen für eine Erkrankung gezeigt hätte. Ohnehin hätte er sich mit einem Sonnenstich ruhig im Schatten aufhalten müssen – seine körperliche Aktivität in der mittäglichen Sonne hätte zumindest keinesfalls als genesungsfördernd interpretiert werden können.
Der Richter, den Wolfgang D. anrief, um sich gegen seine darauf folgende, fristlose Kündigung zu wehren, sah dies ebenso und wies die Klage des betrügerischen Schreiners ab. Dieser hatte sämtliche Kosten des Verfahrens sowie den Einsatz unserer Ermittler zu tragen – und sein Chef konnte sich nun wieder darauf konzentrieren, die Kunden von der Zuverlässigkeit seiner Arbeit zu überzeugen und seinen guten Ruf wieder herzustellen.
Neben unserer FAQ-Serviceseite, die Antworten zu vielen Fragen rund um die Detektei Lentz® als Detektei für Rotenburg und unsere Leistungen bereithält, können Sie uns auch gerne eine E-Mail schreiben, um weitere Informationen zu erhalten. Außerdem bieten wir unter der gebührenfreien Nummer 0800 88 333 11 ein kostenfreie telefonische Erstberatung zu unseren Geschäftszeiten (werktags, 9-20 Uhr). Diese erfolgt in jedem Fall diskret und unverbindlich.

Die Bereiche der Lauschabwehr und des Abhörschutz deckt die Detektei Lentz® (Lentz & Co. GmbH) über ihre eigene, nur hierauf spezialisierte, Unternehmenstochter die Ultima Ratio ab, da normale Detektive hierfür meist nicht qualifiziert sind. Die Ultima Ratio ist das erste Unternehmen Deutschlands, welches nach DIN EN ISO 9001:2015 für die Bereiche "Lauschabwehr + Abhörschutz für Firmen und Privatpersonen" durch den TÜV zertifiziert ist und somit höchste Standards erfüllt. Bei der Ultima Ratio finden Sie Rat und professionelle Hilfe durch qualifizierte Techniker und Technikerinnen rund um die anspruchsvolle Thematik der Lauschabwehr, Abwehr von Lauschangriffen + Industriespionage durch illegales Abhören und vorbeugendem Abhörschutz. Auch die fairen Festpreishonorare, die alle Kosten für einen effektiven und erfolgreichen Einsatz zum Auffinden von Wanzen (Abhörgeräten) bei Ihnen beinhalten, finden Sie gleich hier.
Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Kostenfrei, Mo.-Fr. von 09-18 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unsere Kontaktmöglichkeiten.
Häufig an unsere Detektei in Rotenburg a. d. Fulda im Einsatz gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet ein Privatdetektiv in Rotenburg a. d. Fulda?
Ein seriöses Detektivbüro in Rotenburg a. d. Fulda orientiert sich bei den Stundensätzen an Richtwerten, die von den Berufsverbänden veröffentlicht wurden und deren Höhe regelmäßig auch von Gerichten und Sachverständigen als ‚ortsüblich‘ und ‚angemessen‘ betrachtet wird.
Für Detektive in Rotenburg a. d. Fulda liegt der Stundensatz durchschnittlich bei 55-110 EUR meist abhängig von der Auftragsgröße und Auftragsdauer. Trotz des ausschließlichen Einsatzes erfahrener ZAD geprüfter Privatermittler (IHK) in Festanstellung und dem Verzicht auf unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen, oder Rentner liegen wir in unserem Detektivbüro hier regelmäßig im unteren Drittel. Näheres zu ihrem individuellen Stundensatz erfragen Sie bitte nach einer kostenfreien Erstberatung bei ihrem zuständigen Mandantenbetreuer unserer Detektei für Rotenburg a. d. Fulda
Welche Detektei in Rotenburg a. d. Fulda ist die beste?
Pauschal lässt sich darauf keine Antwort finden. Die Detektei Lentz & Co. GmbH als Detektei in Rotenburg a. d. Fulda zählt zu den größten Detekteien und bieten den Vorteil von TÜV geprüfter Arbeitsqualität und Kundenzufriedenheit.
Welche Detektei ermittelt bei Untreue in Rotenburg a. d. Fulda?
Gerne sind wir als Privatdetektei im Bereich Untreue für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Privatperson.
Welche Detektei ermittelt bei Lohnfortzahlungsbetrug in Rotenburg a. d. Fulda?
Gerne sind wir als Wirtschaftsdetektei im Bereich Lohnfortzahlungsbetrug für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Unternehmen.
Welche Leistungen sind in den Kosten inklusive?
Neben den Ermittlungen erhalten Sie bei uns eine Reihe weiterer Leistungen. Fotos, ggf. Videos und minutiöse, schriftliche Berichte sind ebenso inklusive wie der Einsatz hochwertiger Technik, oder anfallende Spesen. Auch eine Mindesteinsatzdauer gibt es bei der Detektei Lentz & Co. GmbH nicht.
Übernimmt der Staat meine Detektivkosten?
Die anfallenden Kosten werden als Teil der Prozesskosten gewertet und müssen unter bestimmten Umständen nach dem Urteil von der unterlegenen Partei ganz, oder teilweise übernommen werden.
Welche Zahlungsmöglichkeiten bietet die Detektei Lentz & Co. GmbH an?
Die Kosten können per Banküberweisung, oder bequem und sicher per Kreditkarte Visa®, Mastercard® oder American Express® beglichen werden.