Detektei in Osnabrück im Einsatz seit 1995 mit Detektiven in Festanstellung – keine Subunternehmer!

(Osnabrück ist langjähriges Einsatzgebiet unserer Detektei)

Detektei in Osnabrück im Einsatz seit 1995 mit Detektiven in Festanstellung - keine Subunternehmer!
Sie suchen eine Detektei in Osnabrück? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.

 Telefonische Sofortberatung

Kostenlose telefonische Sofortberatung
0800 – 88 333 11
(montags – samstags jeweils 09-17 Uhr)

Die Detektei Lentz® als Detektei in Osnabrück im operativen Einsatz für Firmen + Privatpersonen zur Beweisbeschaffung + Sicherung.

Wirtschafts- und Privatmandate durch eine Detektei in Osnabrück aufklären lassen

Die Ermittlungsspezialisten unserer Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG sind der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Probleme haben, ihr gutes Recht durchzusetzen – denn Recht haben und Recht bekommen sind leider oft zwei ganz unterschiedliche Dinge.

Mit der Lentz GmbH & Co. Detektive KG haben Sie eine jahrzehntelang erfolgreiche und international erfahrene Detektei an Ihrer Seite. Im Bedarfsfall sind wir nicht nur in Osnabrück und Umland tätig, sondern ermitteln auch bundesweit oder im Ausland.

Unsere Privatdetektive in Osnabrück

ermitteln beispielsweise in folgenden Fällen:

  • Aufdeckung partnerschaftlicher Untreue
  • Abklärung möglicher Kindeswohlgefährdung
  • Beweissicherung bei Unterhaltsbetrug
  • Prüfung des Umgangs eines minderjährigen Kindes im Jugendalter
  • Erhärtung, oder Entkräftung von Verdachtsfällen bei Sachbeschädigungen
  • u.v.a.

Als Wirtschaftsdetektei in Osnabrück

können Sie uns u.a. bei diesen Verdachtsfällen engagieren:

  • Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall (Vortäuschen von Krankheit) in möglicher Tateinheit mit dem ‚Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse‘
  • Arbeitszeitbetrug/Spesenbetrug durch Ihre eigenen Mitarbeiter
  • bei notwendigen Einschleusungen in Ihr eigenes Unternehmen zur Aufdeckung von Betrug / Diebstahl u.ä.
  • zum gerichtsverwertbaren Nachweis von unerlaubter Nebentätigkeit durch Ihre Mitarbeiter
  • zur Aufdeckung von Wettbewerbsverstößen nach dem UWG
  • u.v.a.

Sie haben eine Problemsituation die hier nicht aufgezählt ist? Sprechen Sie uns einfach während unserer telefonischen Dienstzeiten kostenfrei und völlig unverbindlich an, oder schreiben uns rund um die Uhr eine detaillierte E-Mail. In den meisten Fällen können wir Ihnen einen konkreten Vorschlag anbieten.

Ärztliche Atteste spiegeln häufig nicht die Realität wider

Nicht selten werden angebliche Krankheitstage auch durch ‚Atteste‘ von Ärzten bestätigt, die beim Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen besonders großzügig sind. Natürlich gibt es den Straftatbestand des ‚Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse‘, nachdem sich ein Mediziner der wissentlich falsche Atteste ausstellt, strafbar macht. Jedoch ist die Beweisführung hier äußerst schwierig. Viele angeblich kranke täuschen ihre Symptome so geschickt vor, dass der Arzt das Attest in gutem Glauben ausstellt; zumal Ärzte manchmal auch gar nicht die Zeit haben, jeden Patienten genau zu untersuchen. Das hat auch wirtschaftliche Hintergründe. Der niedergelassene Hausarzt erhält eine Vergütung nach Besuchspauschalen (GKV). Das sind häufig nur zwischen 15,80 EUR und 24,10 EUR. Manch ein qualifizierter, studierter Mediziner wird sich dafür kaum mehr Zeit nehmen, als unbedingt nötig. 

Der  angeblich sich mit grippalem Infekt plagende Arbeitnehmer, der eher ins Bett gehört, ist zwar nicht in der Lage für seinen Arbeitgeber ein Autos zu reparieren aber für andere deren Fahrzeuge in einer Auto-Hobby-Mietwerkstatt zu betreuen und Ölwechsel, Inspektionen usw. durchzuführen, oder gar beim Mitbewerber in dessen Werkstatt schwarz zu arbeiten und mehrere hundert Euro dazu zu verdienen, geht schon.

Mit Dokumentationen solcher Tätigkeiten durch neutrale, professionelle Zeugen, also den Detektiven unserer Detektei in Osnabrück und dem Osnabrücker Umland sehen ihre Chancen vor einem Arbeitsgericht bestens aus; wobei die deutliche Mehrheit unserer Mandanten aufgrund der sehr klaren Beweislage solche Angelegenheiten außergerichtlich beilegen kann. 

Das Aufdecken solcher Fälle von Lohnfortzahlungsbetrug durch unsere Detektei Osnabrück ist auch im Interesse aller ehrlicher und redlicher Arbeitskollegen, die nämlich die Arbeit des „kranken“ Kollegen mit übernehmen müssen! Von daher ist im Interesse aller (außer denen des Betrügers) solche Fälle beweiskräftig und vor allen Dingen geräuschlos und gerichtsverwertbar durch unsere zertifizierte Detektei in Osnabrück als operativem Einsatzgebiet schnellstmöglich aufzuklären.

Dürfen wir uns vorstellen als Detektei für Osnabrück?

Unsere Detektei wurde im Jahr 1995 gegründet. Seit rund 30 Jahren steht unser Name für Transparenz und erfolgreiche Ermittlung, Observation (Beobachtung) und Beweisbeschaffung.

Wir verfügen über ein engmaschiges, nationales und internationales Netzwerk an Informationsquellen und festangestellte, zweijährig als Detektiv ausgebildete ‚ZAD geprüfte Privatermittler (IHK)‘. Unsere Detektei ist aufgegliedert in eine Privatdetektei und eine Wirtschaftsdetektei. Ergänzt werden beide Abteilungen durch unseren Technischen Abschirmdienst, der hochwertige – nach BSI Standards durchgeführte – Maßnahmen der Lauschabwehr und Abhörschutz erbringt. Unser Technischer Abschirmdienst steht hierbei unter fachlicher Leitung eines Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik; mithin eines Experten.

Kompromisslose Diskretion, eine hohe Aufklärungsrate und die extern messbare Qualitätssicherung unserer Arbeit stehen bei uns an erster Stelle. Um dies zu garantieren,

  • Sind wir TÜV geprüft nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement)
  • Sind wir zusätzlich geprüft nach DIN SPEC 33452 (geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen)
  • lassen wir uns öffentlich von unseren Kunden überprüfen,
  • sind unsere beiden Geschäftsführer/-innen Mitglied im „Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbe (BuDEG) e.V.
  • verzichten wir konsequent und schriftlich, vertraglich garantiert auf den Einsatz von Subunternehmern (Nachunternehmern, freie Detektive)

Warum denn keine Subunternehmer in unserer Detektei für Osnabrück?

Die Gründe sind so einfach, wie auch nachvollziehbar.  Warum das so ist, ist wirklich denkbar einfach zu erklären: Wir bringen auch als Detektei für Osnabrück ausschließlich zweijährig in Vollzeit ausgebildete ‚ZAD geprüfte Privatermittler (IHK)‘ in exklusiver Festanstellung zum Einsatz. Das tun wir aus Gründen der hohen Qualität, die in unserer Branche so praktisch einzigartig ist. Das ihr sensibles, vertrauliches Auftragsmandat an unsere Detektei ausschließlich von fest angestellten Detektiven bearbeitet wird, sichern wir Ihnen auch vertraglich, schriftlich zu. Subunternehmer (freie Detektive), sind ein bunt zusammengewürfelter Haufen von Nachunternehmern, die keinesfalls die Qualifikation haben müssen, wie die Detektei, die Sie eigentlich beauftragt haben.

Hier gewinnt oftmals der günstigste das Rennen. Die Qualität der Arbeit ist oft zweitrangig.

Aufgefallene Observationen, verlorene Zielpersonen, lückenhafte Berichte usw. sind hier überdurchschnittlich oft zu erwarten, da freie Detektive auch niemals so gut als Team aufeinander eingespielt sind, dass Sie sich wirklich (fast) blind vertrauen können. Genau dies ist aber für eine sensible Observation (Beobachtung), oder komplexe Ermittlung unbedingt notwendig.

Die Nachteile von Subunternehmern erläutern wir auf unserer Themenseite. Sprechen Sie uns montags – samstags jeweils 09-17 Uhr gern gebührenfrei unter (0800) 88 333 11 zu diesem und allen anderen Themen an, rund um den Einsatz unserer Detektei. Osnabrück betreuen wir zusätzlich gern auch per Videoberatung.

Detektei Osnabrück – warum Geld investieren?

Die wenigsten Verdachtsmomente im privaten und unternehmerischen Bereich lösen sich von selbst auf. Daher ist die Beauftragung einer Detektei in den allermeisten Fällen lohnenswert. Auch vor dem Hintergrund, dass Eigenrecherchen durch Laien oft noch größere Probleme mit sich bringen, weil dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit Persönlichkeits- und Datenschutzrechte Dritter verletzt werden und Gerichte die Ergebnisse weder im Unterhaltsrecht, noch im Arbeitsrecht anerkennen. Außerdem kann es passieren, dass der Verdächtige bemerkt, dass Sie Ihn beobachten und hierdurch der §238 StGB. verwirklicht wird (Nachstellung / Stalking).

Hierdurch wird die spätere Beschaffung von Beweismitteln durch einen professionellen Detektiv erschwert oder gar unmöglich gemacht. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden!

Detektive unserer Detektei sind in Osnabrück Beweisnothelfer!

Für jeden Detektiv in Osnabrück der vor Ort im operativen Einsatz für die Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG ist, ist es das ‚täglich Brot‘, in solchen Auftragsmandaten diskret, unbemerkt und gerichtsverwertbar zu recherchieren und arbeitsgerichtstaugliche Dokumentationen zu erstellen. Durch zahlreiche vergleichbare Fälle haben wir ein optimiertes Vorgehen entwickelt, für das wir u.a. auch nach DIN SPEC 33452 geprüft und jahrelang durchgängig zertifiziert sind! Mandanten am operativen Einsatzgebiet unserer Detektei in Osnabrück und Umgebung profitieren von dieser Qualität. Häufig bestätigen sich die bloßen Vermutungen und können auch belegt werden. In Einzelfällen kann auch bestätigt werden, dass der Arbeitnehmer tatsächlich krank oder immer wieder krank ist und tatsächlich das Bett hütet und sich nicht genesungswidrig verhält. Aber auch diese Sicherheit zu gewinnen, ist für die meisten Arbeitgeber sehr wichtig.

Haben Sie Probleme mit Ihrem Ehepartner, Ihren Mitarbeitern oder Geschäftspartnern und wissen nicht mehr weiter? Fühlen Sie sich hintergangen oder finden keine Erklärung für Warenschwund und auffallende Mindereinnahmen? Die Detektei Lentz® und ihr tatkräftiges, routiniertes Ermittlerteam in Osnabrück können Ihnen helfen! Gründliche Ermittlungen, konspirative Observationen (Beobachtungen) im Privat- und Geschäftsbereich gehören ebenso zu unserem Tagesgeschäft wie auch die Techniken der Informationsgewinnung durch psychologisch geschickte Gesprächsführung.

Bei alldem legen wir größten Wert auf eine individuelle Beratung und Betreuung unserer Mandanten durch speziell geschulte Betreuer. Sie haben nach Mandatsübernahme durch unsere Detektei immer einen festen Ansprechpartner und müssen sich nicht wechselnden Ansprechpartnern anvertrauen.

Wir helfen Ihnen als Detektei in Osnabrück im Einsatz mit modernster Ausrüstung. Auch unsere Honorargestaltung ist fair und transparent. Für unsere professionellen Einsätze in Osnabrück und Umgebung gilt hierbei grundsätzlich: Sie zahlen

  • faire Kosten die sich an den Empfehlungen unseres Berufsverbandes BUDEG orientieren!
  • keine zusätzlichen Kosten für die Rechtsprüfung der Detektiv-Tätigkeitsberichte durch unsere Justiziare
  • es kommen keine ungelernten Detektive in Osnabrück, oder gar Subunternehmer zum Einsatz und
  • alle Detektive unserer Detektei sind berufserfahrene, ausgebildete ‚ZAD geprüfte Privatermittler – IHK‘ 

Die Detektei Lentz® kann auf eine überdurchschnittlich hohe Mandantenzufriedenheit verweisen. Die Erfüllung unseres hohen Anspruchs an die Qualität unserer Arbeit bestätigt uns jährlich der TÜV nach eingehender und neutraler Prüfung. Zahllose positive Kommentare im Internet sprechen für sich.

Ständige Überstunden, häufige Dienstreisen, Ausflüchte und Widersprüche – es gibt viele Indizien für die Untreue eines Ehepartners. Wenn sich der Verdacht erst einmal in eine Ehe eingeschlichen hat, ist es oft schwierig, ihn wieder aus der Welt zu schaffen. Andererseits aber fehlt es misstrauischen Partnern oft an eindeutigen Beweisen. Untreu oder nicht? Die Detektei Lentz® kann ihnen als Detektei in Osnabrück als Einsatzort schnelle und vollständige Antworten liefern. Als Wirtschafts- und als Privatdetektei haben wir in Osnabrück und bundesweit bereits seit 1995 eine beispiellose Bandbreite von Fällen erfolgreich gelöst.

Für Ihre gewerblichen wie persönlichen Anliegen sind wir daher der richtige Ansprechpartner. Die Zufriedenheit unserer Mandanten belegt die hohen Qualitätsstandards, die wir bei unserer Arbeit setzen: 90 Prozent von ihnen würden uns jederzeit wieder beauftragen oder weiterempfehlen. Auf unserer Bewertungsseite können Sie sich gerne unsere Bewertungen anschauen. Unser bundesweites Netzwerk erlaubt es uns, die Kosten immer erst ab dem Einsatzort zu berechnen – auch im Raum Osnabrück sind wir mit eigenen, fest angestellten Detektiven für Sie vor Ort.

Hier ein Überblick über die sonstigen Vorteile, die wir Ihnen bieten:

  • Keine Subunternehmer oder Aushilfen, nur fest angestellte, ZAD-zertifizierte Detektive
  • Keine versteckten Nebenkosten
  • Keine zusätzlichen Kosten für Berichte, Bilder, Videos etc.

Managementsystem zur professionellen, nachhaltigen Unternehmensführung einer Detektei und der Einhaltung aller Qualitäts- und Datenschutz­bestimmungen.

Zertifiziert für geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privat­ermittlungen unserer Detektive.

Wir sind angeschlossen an die Internationale Kommission der Detektivverbände (IKD) und verfügen hierdurch über weltweite Kontakte.

Wir sind, über die Mit­glied­schaft unserer beiden Geschäfts­führer, Mit­glied im Bundes­verband des Detektiv und Ermittlungs­gewerbe e.V.

Unser Sach­verständiger für das De­tek­tei-/­Be­wach­ungs­gewerbe ist Senior-Mit­glied im Bundes­verband Deutscher Sach­ver­ständiger und Fach­gut­achter e.V.

Die jährliche Zertifizierung unserer Managementsysteme findet an unserem Hauptsitz, sowie in unserer zentralen Verwaltung statt; wobei unsere Managementsysteme an allen Standorten angewandt werden.

Was kostet ein Detektiv in Osnabrück?

Detektiv Kosten / Preise für Ermittlungen in Osnabrück

Unsere ‚ZAD geprüften Privatermittler – IHK‘ sind in Vollzeit festangestellt und arbeiten nach DIN SPEC 33452, d.h. garantieren eine geprüfte und nachweisbare Qualität unserer Wirtschafts- und Privatermittlungen.

Für Observationen (Beobachtungen) bieten wir einen fairen Stundensatz, je festangestellten und geprüften ZAD Privatermittler, schon ab 60,00 € netto an. Unsere Detektive in Osnabrück sind:

  • keine Subunternehmer
  • keine Berufseinsteiger ohne Ausbildung
  • keine Ex-Polizeibeamte
  • keine Aushilfen
  • keine ungelernten Detektive ohne anerkannte, qualifizierende Ausbildung
  • keine Detektive mit zweifelhaftem Leumund, privater Überschuldung, oder Vorstrafen

Alles weitere zu den Kosten unserer Detektei finden Sie hier.

Großer Kosten-Nutzen Faktor beim Einsatz einer Detektei in Osnabrück

Kosten-Nutzen beim Einsatz eines Privatdetektiv in Osnabrück

Rund 30% der Auftragsmandate an unsere Detektei für Osnabrück kommen aus dem sensiblen privaten Bereich. Oft sind es Probleme, die einen sehr emotionalen Background haben. Ehe und Partnerschaft stehen nicht selten im Mittelpunkt der Ermittlungen unserer Privatdetektive in Berlin. Gerade bei dem Thema Aufklärung von Fremdgehen ist es nicht möglich, eine Kosten-Nutzen-Relation für eine Privatdetektei zu errechnen. Persönliche Gewissheit und klare Auskünfte lassen sich nur schwer in Zahlen messen.

Gibt es denn etwas Wertvolleres als endlich Klarheit, Gewissheit und die Wahrheit?
Kosten-Nutzen beim Einsatz einer Wirtschaftsdetektei in Osnabrück

Weitere 70% aller Auftragsmandate an unsere Detektei für Osnabrück kommen von Firmen. Bei diesen Auftragsmandaten aus der Wirtschaft und Industrie lässt sich hingegen oft eine klare Relevanz zwischen den Kosten für den Einsatz einer Wirtschaftsdetektei in Osnabrück und dem erbrachten Nutzen errechnen. In Fällen, bei denen ein Wirtschaftsdetektiv eingesetzt wird, kann der Mandant das unternehmerische Denken nie aus den Augen verlieren. Manche Schäden sind in Zahlen messbar, andere allerdings weniger.

Ein Beispiel: Bei einem Blaumacher, der Betrug mit der Lohnfortzahlung begeht, kommen verschiedene Kostenpositionen zusammen. Es ist nicht nur die Fortzahlung des Lohns, die als Schaden auf Seiten des Arbeitgebers zu verbuchen ist.

Der Mann leistet schließlich keine produktive Arbeit, kann folglich auch keine Gewinne für das Unternehmen erwirtschaften. Terminaufträge müssen trotzdem fertig gestellt werden? Wer erledigt nun die Aufgaben des angeblich Kranken, wenn eine Tätigkeit bis zum Zeitpunkt X erbracht sein muss, um eine Konventionalstrafe zu vermeiden? Macht das ein Leiharbeiter? Der muss erst angelernt werden und kostet zusätzliches Geld. Oder müssen das die Kollegen des Mannes machen? Die wiederum können dann deren eigentliche Arbeitsaufgaben nicht mehr erfüllen; eventuell Überstunden machen, was auch zusätzliches Geld kostet und wenn ihre ehrlichen, loyalen Mitarbeiter merken, dass Sie als Firmenchef sich das Verhalten des simulierenden Kranken gefallen lassen, färbt das unter Umständen auch irgendwann auf den Rest der Belegschaft ab. Die Folgen sind fatal!

Was ist gar, wenn der simulierende Kranke nebenbei in Konkurrenztätigkeit dem eigenen Arbeitgeber mit Schwarzarbeit die Butter vom Brot nimmt? Das darf er natürlich nicht. Eine unerlaubte Nebentätigkeit hat grundsätzlich zu unterbleiben. Das gefährdet die Arbeitsplätze ihrer ehrlichen, loyalen Mitarbeiter zusätzlich, da Ihnen der Umsatz fehlt.

Kostenfreie Beratung durch unserer Detektei. Osnabrück betreuen wir 24/7 für Sie.

Dann rufen Sie uns für eine weitere Beratung montags – samstags jeweils 09-17 Uhr direkt gebührenfrei und völlig unverbindlich unter (0800) 88 333 11 an. Die Lösung ihres Problems ist oft nur einen Anruf weit entfernt. Versprochen.

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeSelten sieht man einen so derart guten Dienstleister, der sich mit Herz einsetzt. Sehr engagiert, professionell und mitfühlend und ist auch nach Abschluss für einen da. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen! Note 1*. Alles Gute
Jürgen Harms, Berlin
KundenstimmePrädikat besonders wertvoll. Ein ausgewogenes Detektiv-Team stand uns kurzfristig zur Verfügung. Alles recht Patent und exklusiv gesteuert. Ein Team. Ein Ziel. Ein Erfolg.
Dr. Robert F., Basel
KundenstimmeIch bin sehr zufrieden mit dem privatrechtlichen Beschattungs­ergebnis und der Art und Weise der Erledigung und kann dieses Unternehmen vorbehaltlos empfehlen.
Merle W., Bergisch-Gladbach
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Detektei in Osnabrück im Einsatz: Echte Einsatzbeispiele

Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug in Osnabrück

Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug in Osnabrück

Der Koch eines Edelrestaurants in Osnabrück glänzte im letzten Jahr eher durch eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Fehltagen, als durch seine Leistungen. Gleichzeitig häuften sich die Lohn- und Gehaltspfändungen für den Koch bei seinem Chef. Als der Koch nun wieder einmal arbeitsunfähig krank war, schaltete der Restaurantbesitzer drei unserer Detektive unserer Detektei für Osnabrück ein, um den angeblich kranken Koch für zunächst zwei bis drei Tage zu observieren.

Bereits am ersten Observationstag konnten die Detektive unserer Detektei in Osnabrück feststellen, dass besagter Koch nachmittags in ein völlig anderes Restaurant nach Osnabrück Bogenhausen fuhr und dort durch einen Hintereingang verschwand.

Nach einiger Zeit verschaffte sich einer der weiblichen Detektive unserer Detektei für Osnabrück - unter sachlichem Vorwand, mit einer Kugelschreiberkamera "bewaffnet" - Zutritt zum Hintereingang und landete in der Küche. Unser Koch stand dort - zusammen mit zwei Beiköchen und einer Küchenhilfe - und bruzzelte gut bürgerliche Leckereien. Unserer Detektivin gelang es zehn Fotos unbemerkt zu fertigen, die den angeblich kranken Koch bei der Arbeit zeigten.

Auch an den beiden folgenden Observationstagen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten unserer Detektei in Osnabrück noch durchgeführt wurden, um die Sache "wirklich wasserdicht" zu kriegen, arbeitete der Koch in besagtem Bogenhausener Restaurant. Durch wechselnd im Restaurantinnern eingesetzte Detektive und Detektivinnen unserer Detektei für Osnabrück als Einsatzort konnten an jedem Einsatztag rund ein Dutzend Fotos gefertigt werden, die den angeblich kranken Koch bei der Arbeit zeigten.

Offenbar arbeitete der Koch dort regelmäßig, immer wenn viel zu tun war, in diesem Restaurant und besserte sich damit seine Haushaltskasse auf, da sein Einkommen wohl nach seiner Auffassung nicht für seinen Lebensstil ausreichend war. Auf die Idee, seinen Lebensstil dem Einkommen anzupassen, ist der Koch wohl nicht gekommen. Wird er aber nun müssen, denn:

Quittung für den Koch: Fristlose Kündigung, Strafanzeige, Rückforderung von ungerechtfertigt bezogenem Lohn und Rückforderung von Sozialbeiträgen seiner Krankenkasse.

Verdacht auf Diebstahl in Osnabrück

Verdacht auf Diebstahl in Osnabrück

Der Teiledienstmitarbeiter eines namhaften Autohauses im Raum Osnabrück stand unter Verdacht, illegal Teile aus dem Lager heraus zu schleusen und dann an kleinere, freie Werkstätten zu verschachern, so der Geschäftsführer des Autohauses telefonisch zu unserer Detektei für Osnabrück.Nach einer kurzen, sachlichen Beratung stand fest, der Mann sollte observiert werden.

In der darauffolgenden Woche begann eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei für Osnabrück mit der Beobachtung des Teiledienstleiters. An den ersten beiden Tagen ergab sich nichts Auffälliges. Der Mann ging pünktlich und korrekt seiner Arbeit nach und verbrachte seine Freizeit bei der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr und mit seinem kleinen Sohn auf dem Spielplatz.

Am dritten Tag jedoch konnte einer der drei eingesetzten Detektive erkennen, wie der Mann in der Mittagspause – sich dabei ständig umschauend – einen Karton, mittlerer Größe, in den Kofferraum seines PKW lud. Abends nach Feierabend leitete die mobile Observationsgruppe unserer Detektei für Osnabrück dann die Verfolgung unbemerkt ein.

Die Fahrt führte zu einer freien Werkstatt in ein Industriegebiet im Raum Osnabrück und endete hier auf dem Hinterhof. Dort angekommen, entlud der Mann besagten Karton mittlerer Größe aus dem Kofferraum und verschwand damit im Inneren der Werkstatt. Einer unserer sofort – unter neutralem, sachlichen Vorwand – fußläufig folgenden Detektive konnte erkennen, dass der Mann den Karton dem Werkstattinhaber gab, dafür mindestens 150 EUR Bargeld – die genaue Summe konnte nicht erkannt werden – erhielt und der Mann sich für die Lichtmaschine, die sich in dem Karton befand, bedankte.

Der Fall war klar. Unsere Zielperson hatte die Lichtmaschine bei seinem Arbeitgeber auf Bestellung gestohlen und dann für Bargeld an die freie Werkstatt verkauft. Im Teiledienst hätte das Teil locker das Doppelte gekostet. Die Ersparnis erhöhte die Gewinnspanne der freien Werkstatt und bescherte dem Teiledienstleiter einen lukrativen Nebenverdienst – also eine „Win-Win-Situation“ für beide.

Wären da nicht die Detektive der mobilen Observationsgruppe unserer Detektei für Osnabrück gewesen.

An den folgenden vier Observationstagen konnten noch zwei weitere Diebstähle mit anschließender Teileauslieferung an eine andere Hinterhofwerkstatt im Raum Osnabrück dokumentiert werden.

Der Geschäftsführer des Autohauses zeigte sich wenig überrascht – hatte er es doch schon vermutet. Mit Zustimmung des Betriebsrates wurde der Teiledienstleiter noch am selben Tag ins Büro bestellt und fristlos gefeuert. Um eine Strafanzeige wegen Diebstahls zu vermeiden und um noch ein halbwegs anständiges Arbeitszeugnis zu erhalten, stimmte der des Diebstahls zweifelsfrei überführte Teiledienstleiter einer Rückerstattung der Detektivkosten in einer Summe an unseren Mandanten zu. Damit war die Angelegenheit für alle Beteiligten „vom Tisch“.

Bleibt zu hoffen, dass der junge Vater etwas aus seinem Fehlverhalten gelernt hat.

Verdacht auf Versicherungsbetrug in Osnabrück

Verdacht auf Versicherungsbetrug in Osnabrück

Auch Versicherungen suchen die Hilfe von Detekteien. So geschehen bei unserer Detektei für Osnabrück. Folgendes lag der Beauftragung unserer Detektei für Osnabrück zugrunde: Bei einem Skiunfall in Österreich zog sich ein Urlauber schwere Knieverletzungen zu. Glück im Unglück: Erst drei Wochen zuvor hatte er eine Unfallversicherung abgeschlossen. Ganze 750.000 Euro betrug die Deckungssumme. Mehr als ein Jahr nach dem Unfall forderte er von der Versicherung 120.000 Euro Entschädigung, da es ihm immer noch sehr schlecht gehe: Er leide unter erheblichen Bewegungseinschränkungen und könne nur unsicher gehen, da sein Knie schon bei geringer Belastung einknicke. Zudem habe er starke Schmerzen. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter bestätigte, dass derartige Beschwerden bei Verletzungen dieser Art auftreten könnten. In diesem Fall sei die geforderte Summe angemessen.

Die Versicherung zweifelte jedoch an der Darstellung des Versicherungsnehmers und bat unsere Detektei für Osnabrück um Hilfe. Unsere Detektive sollten den Mann beobachten, um festzustellen, ob seine gesundheitliche Beeinträchtigung tatsächlich so stark war wie von ihm behauptet.

Im Vorfeld dieser Observation fand eine umfassende Vorermittlung statt. In diesem Rahmen stellte unsere Detektei für Osnabrück fest, dass der Versicherungsnehmer gerade erneut einen Skiurlaub in Österreich gebucht hatte, der in einigen Wochen stattfinden sollte.

Daraufhin wurde mit der Versicherung, unserem Auftraggeber, vereinbart, den Mann während seines Skiurlaubs im österreichischen Urlaubsort zu observieren. Eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei, bestehend aus drei Detektiven, reiste dorthin. Da unsere Detektei Kosten erst ab Erreichen des Einsatzortes unserer Detektive berechnet, entstanden dabei für unseren Mandanten keine Kosten für die An- und Abreise der Detektive.

Unsere Detektive beobachteten den Mann an fünf Tagen und dokumentierten seine Aktivitäten lückenlos durch Foto- und Videomaterial. Dabei stellte sich heraus, dass der Verdacht der Versicherung mehr als berechtigt war. Der Mann, der angeblich kaum gehen konnte, vergnügte sich täglich mehrere Stunden lang beim Skifahren auf einer Riesenslalom-Rennstrecke. Keinerlei körperliche Einschränkung war dabei festzustellen. Im Gegenteil: Selbst abends war er trotz des mehrstündigen Skilaufens noch so fit, dass er beim Après-Ski kräftig das Tanzbein schwingen konnte.

Natürlich lehnte die Versicherung die geforderte Zahlung ab, unter Hinweis auf den Bericht und die visuellen Beweise unserer Detektei für Osnabrück. Das Verfahren ging in die zweite Instanz, die genauso urteilte wie schon die Vorinstanz: Falsche Angaben eines Versicherungsnehmers könnten zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, und dies sei im vorliegenden Fall erwiesen. Auch die Detektiv-Kosten unserer Detektei für Osnabrück wurden als angemessen beurteilt, und der des Versicherungsbetruges überführte Mann sah sich dazu verurteilt, der Versicherung diese Kosten nach § 91 ZPO als „Kosten der notwendigen Beweisführung“ zu erstatten.

Verdacht auf Schwarzarbeit in Osnabrück

Verdacht auf Schwarzarbeit in Osnabrück

Der Inhaber eines großen Dachdeckerbetriebs im Raum Osnabrück hatte anonyme E-Mails erhalten, denen zufolge einer seiner Mitarbeiter heimlich nebenbei für einen Mitbewerber arbeitete. Ein schwerwiegender Verdacht, dessen Klärung aber schwierig war. Zum einen wollte der Inhaber nicht einfach einer eventuell falschen Anschuldigung glauben, zumal der Verdächtige ein langjähriger Mitarbeiter war – er arbeitete bereits seit 20 Jahren in dem Unternehmen. Zum anderen war der Beschuldigte aktives Mitglied des Betriebsrats.

Daher wandte sich der Inhaber im Juni an unsere Detektei für Osnabrück mit der Bitte, den Sachverhalt so diskret wie möglich aufzuklären. Eine günstige Gelegenheit dafür ergab sich, als der Mitarbeiter einige Tage frei hatte. Ein aus drei Detektiven unserer Detektei für Osnabrück bestehendes mobiles Observationsteam sollte ihn an diesen Tagen von Mittwoch bis Sonntag ganztägig beobachten.

Unsere professionellen, ZAD geprüften Detektive unserer Detektei für Osnabrück positionierten sich absolut unauffällig vor dem Wohnsitz der Zielperson. Am ersten Tag konnten sie nichts Ungewöhnliches beobachten. Der Mann machte Einkäufe und verbrachte den Rest des Tages mit Gartenarbeit. Am Tag zwei der Observation war das anders. Schon früh morgens um 06:30 Uhr verließ der Mann seine Wohnung und fuhr 50 Kilometer weit nach Osnabrück. Sein Ziel war ein Dachdeckerbetrieb.

Etwa eine halbe Stunde nach seiner Ankunft verließ er das Werksgelände in einem Firmenwagen. Unsere Detektive nahmen die Verfolgung auf und konnten so beobachten und zweifelsfrei dokumentieren, dass der Mann zu verschiedenen Baustellen fuhr und dort das Aufmaß für die Angebotserstellung machte. Er arbeitete an seinen freien Tagen also eindeutig für ein Unternehmen, das ein direkter Mitbewerber seines Arbeitgebers war.

Schlimmer noch: Wie unsere Detektive durch auftragsbegleitende Ermittlungen feststellten, handelte es sich bei zwei Dritteln der Baustellen, die er besuchte, um Bauvorhaben, zu denen auch unser Auftraggeber ein Angebot eingereicht hatte. In allen Fällen war ihm jedoch nicht der Zuschlag erteilt worden. Dafür, so ermittelten unsere Detektive, hatte der observierte Mitarbeiter gesorgt, der vom Konkurrenzunternehmen eine Provision für die Auftragsvermittlung erhalten hatte.

Da nutzten auch die 20-jährige Firmenzugehörigkeit und die Betriebsratsmitgliedschaft nichts: Unser Mandant kündigte dem betrügerischen Mitarbeiter fristlos und erstattete Strafanzeige gegen ihn. Zudem informierte er die zuständige Finanzbehörde über diesen Fall von „Schwarzarbeit“. Auch der Konkurrenzbetrieb, der den Mitarbeiter beschäftigt hatte, geriet so ins Visier der Finanzbehörde. Eine Anfechtung der Kündigung zog der treulose Mitarbeiter aufgrund der eindeutigen Beweislage gar nicht erst in Betracht.

Dieses Einsatzbeispiel unserer Detektei in Osnabrück am Einsatzort gibt Ihnen einen Einblick in unseren Arbeitsalltag:

Dieses Einsatzbeispiel unserer Detektei in Osnabrück am Einsatzort gibt Ihnen einen Einblick in unseren Arbeitsalltag:

Eine 42 Jahre alte Chirurgin aus Osnabrück rief in unserer Detektei an. Sie hatte Verdacht geschöpft, dass ihr Ehemann, ein 45 Jahre alter Wirtschaftsanwalt, sie regelmäßig betrügt. Denn ihre Ehe hatte sich im Laufe des vergangenen Jahres verändert: Wenn die Frau Nachtschicht im Krankenhaus hatte, konnte sie ihren Mann telefonisch zu Hause oft nicht erreichen. Er war abends immer häufiger unterwegs; als Begründung nannte er Arbeitstermine oder Treffen mit seinen Golf-Freunden. Doch der Chirurgin war aufgefallen, dass ihr Mann plötzlich mehr Wert auf seine Kleidung legte, Parfums für sich entdeckt und sich zuletzt sogar einen auffälligen Sportwagen gekauft hatte – dieser Lebensstil war untypisch für ihren Gatten, den sie bisher eher bescheidenen und ruhigen Menschen kannte.

Deswegen war sie nun entschlossen, sich Gewissheit zu verschaffen und beauftragte die Detektei Lentz® mit einer einwöchigen Observation. Ein Team bestehend aus drei Detektiven unserer Detektei in Osnabrück machte sich sofort in einem verdeckten Ermittlungsbus an die Arbeit. Am ersten Abend bereits fielen unseren Ermittlern Unstimmigkeiten auf: Unsere Mandantin hatte Nachtschicht im Krankenhaus. Der Mann kam gegen 19:30 Uhr aus dem Haus, gekleidet in teure Designer-Jeans und ein edles Sakko.

Dann setzte er sich in seinen neuen Porsche und fuhr zu einem Nobel-Italiener in der Innenstadt von Nordhorn. Dort traf wenig später eine junge, dunkelhaarige Frau in einem roten Kleid ein. Unsere Mandantin schien also mit ihren Vermutungen richtig zu liegen. Unsere Ermittler beobachteten, wie die beiden ihr Essen bestellten. Sie gingen vertraut miteinander um, flirteten offensichtlich und berührten sich während des Essens häufig. Dann bezahlte der Mann die Rechnung, anschließend fuhr er seine Begleiterin zu einem Apartment-Haus in einem gehobenen Viertel im Süden der Stadt.

Erst am frühen Morgen – kurz bevor seine Frau wieder von der Nachtschicht nach Hause kommen würde, machte er sich auf den Heimweg, zog sich um und fuhr selbst zu seiner Arbeit in einem örtlichen Unternehmen. Am folgenden Tag geschah nichts.  Einen Tag später aber machte sich der Mann in den Abendstunden erneut auf: Unsere Detektive erwarteten, dass er sich wieder mit der jungen dunkelhaarigen Frau treffen würden. Doch weit gefehlt: Diesmal traf er sich in einem Café mit einer ebenfalls recht jungen Blondine! Die beiden saßen etwa zweieinhalb Stunden in dem Café, unterhielten sich angeregt und verabschiedeten sich dann.

Am Wochenende beobachteten die Detektive ein drittes Rendezvous – mit einer wiederum anderen Frau. Die beiden hatten sich am Nachmittag zu einem Spaziergang verabredet. Die Ehefrau der Zielperson musste an diesem Samstag arbeiten. Der Anwalt brachte die Frau, mit der er eine Stunde lang Hand in Hand flaniert war, in die Wohnung in der Südstadt. Dort blieben sie bis zum Abend, ehe sie wieder zum Vorschein kamen und sich an der Tür mit Küssen voneinander verabschiedeten.

Unsere Detektive fanden bei ihren Nachforschungen heraus, dass der Mann die Wohnung vor etwa einem Jahr angemietet hatte – unsere Mandantin wusste natürlich nichts davon. Außerdem fanden das Team durch diskrete, aber gründliche Ermittlungen heraus, dass der Mann sämtliche der Frauen auf Singlebörsen im Internet kennengelernt hatte: Dort war er unter falschem Namen unterwegs und gab sich als alleinstehender Software-Unternehmer auf der Suche nach einer festen Partnerin aus.

So gelang es ihm, eine Reihe von Affären parallel anzuknüpfen, die er nach kurzer Zeit immer wieder abbrach. Unsere Mandantin konnte ihre Erschütterung nicht verbergen, als sie die Berichte unserer Detektive durchsah. So viel Hinterlist hätte sie dem Mann, mit dem sie seit 15 Jahren verheiratet war, nie zugetraut. Sie konnte ihm nicht verzeihen – zumal er nicht nur sie, sondern auch seine Geliebten belogen hatte. Inzwischen ist sie geschieden und noch dabei, ihr Leben neu zu ordnen.

Damit auch Sie sich bei der Detektei Lentz® bestens aufgehoben fühlen, erwartet Sie montags – samstags jeweils 09-17 Uhr unser kompetenter Kundendienst. Rufen Sie kostenfrei an unter (0800) 88 333 11.

Sie haben noch Fragen an unsere Detektei? Schauen Sie doch einfach auf unsere FAQ-Serviceseite. Sollten Sie dort keine Antwort finden, rufen Sie uns einfach gebührenfrei an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!

Die Bereiche der Lauschabwehr und des Abhörschutz deckt die Detektei Lentz® (Lentz GmbH & Co. Detektive KG) über ihre eigene, nur hierauf spezialisierte, Unternehmenstochter die Ultima Ratio ab, da normale Detektive hierfür meist nicht qualifiziert sind. Die Ultima Ratio ist das erste Unternehmen Deutschlands, welches nach DIN EN ISO 9001:2015 für die Bereiche "Lauschabwehr + Abhörschutz für Firmen und Privatpersonen" durch den TÜV zertifiziert ist und somit höchste Standards erfüllt. Bei der Ultima Ratio finden Sie Rat und professionelle Hilfe durch qualifizierte Techniker und Technikerinnen rund um die anspruchsvolle Thematik der Lauschabwehr, Abwehr von Lauschangriffen + Industriespionage durch illegales Abhören und vorbeugendem Abhörschutz. Auch die fairen Festpreishonorare, die alle Kosten für einen effektiven und erfolgreichen Einsatz zum Auffinden von Wanzen (Abhörgeräten) bei Ihnen beinhalten, finden Sie gleich hier.

Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Detektei Lentz Telefonnummer (0800) 88 333 11

Kostenfrei, montags – samstags jeweils 09-17 Uhr.
 
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30

oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unsere Kontaktmöglichkeiten.

Zur ersten Kontaktaufnahme erreichen Sie unsere Detektei für Osnabrück auch gerne per E-Mail. Klicken Sie einfach auf den rot hinterlegten Link und Sie gelangen sofort zu unserer Kontaktseite.

Häufig an unsere Detektei in Osnabrück im Einsatz gestellte Fragen (FAQ)

Detektiv-Osnabrück-Privatdetektiv-Osnabrück-FAQ
Was kostet ein Privatdetektiv in Osnabrück?

Ein seriöses Detektivbüro in Osnabrück orientiert sich bei den Stundensätzen an Richtwerten, die von den Berufsverbänden veröffentlicht wurden und deren Höhe regelmäßig auch von Gerichten und Sachverständigen als ‚ortsüblich‘ und ‚angemessen‘ betrachtet wird.
Für Detektive in Osnabrück liegt der Stundensatz durchschnittlich bei 55-110 EUR meist abhängig von der Auftragsgröße und Auftragsdauer. Trotz des ausschließlichen Einsatzes erfahrener ZAD geprüfter Privatermittler (IHK) in Festanstellung und dem Verzicht auf unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen, oder Rentner liegen wir in unserem Detektivbüro hier regelmäßig im unteren Drittel. Näheres zu ihrem individuellen Stundensatz erfragen Sie bitte nach einer kostenfreien Erstberatung bei ihrem zuständigen Mandantenbetreuer unserer Detektei für Osnabrück

Welche Detektei in Osnabrück ist die beste?

Pauschal lässt sich darauf keine Antwort finden. Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG als Detektei in Osnabrück zählt zu den größten Detekteien und bieten den Vorteil von TÜV geprüfter Arbeitsqualität und Kundenzufriedenheit.

Welche Detektei ermittelt bei Untreue in Osnabrück?

Gerne sind wir als Privatdetektei im Bereich Untreue für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Privatperson.

Welche Detektei ermittelt bei Lohnfortzahlungsbetrug in Osnabrück?

Gerne sind wir als Wirtschaftsdetektei im Bereich Lohnfortzahlungsbetrug für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Unternehmen.

Welche Detektei ermittelt für Unternehmen?

Die Detektei Lentz mit zwölf Betriebsstätten in ganz Deutschland ermittelt deutschlandweit für Unternehmen und übernimmt für Sie die Observation von wirtschaftskriminellen, dolosen Handlungen jeglicher Art, wie zum Beispiel bei Diebstahl, Anlagebetrug, Lohnfortzahlungsbetrug, Geheimnisverrat oder Lauschangriffen.

Ermittelt die Privatdetektei Lentz auch im Ausland?

Ja, die Ermittler der Detektei Lentz sind weltweit im Einsatz und ermitteln in ganz Europa, Nord- und Südamerika, Asien, Australien sowie in Afrika für Sie. Die Kosten werden hierbei immer erst ab dem jeweiligen Einsatzort berechnet. Auf Subunternehmer wird konsequent verzichtet, um die hohe Qualität der Dienstleistung und die Diskretion zu garantieren.

In welchen europäischen Ländern ermittelt die Detektei?

Die Detektei Lentz ermittelt in fast allen europäischen Ländern. Sprechen Sie uns einfach an, egal ob in Italien, Frankreich, Polen, Norwegen, Schweden, Kroatien oder Portugal – wir helfen Ihnen gerne mit orts- und sprachkundigen, festangestellten ZAD geprüften Privatermittlern (IHK) weiter.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.