Die Beschaffung umfassender Informationen und die Sicherung haltbarer, unzweideutiger Beweise sind unsere Spezialität: Seit 1995 unterstützt die Detektei Lentz & Co. GmbH als Detektei in Kempten operativ Mandanten im privaten und geschäftlichen Bereich durch zielführende Nachforschungen und sachkundige, rechtssichere Observationen. So können unsere professionellen und kompetenten Detektive auch Ihnen einen entscheidenden Wissensvorsprung verschaffen. Nehmen wir das Beispiel Lohnfortzahlungsbetrug: Für die betreffenden Mitarbeiter meist ein „Kavaliersdelikt“, für ihre Arbeitgeber dagegen ein ernstes Problem. Zum einen ein schlechtes Beispiel, an dem sich andere Mitarbeiter auch orientieren könnten und zum anderen ein wirtschaftlicher Super-Gau, wenn ganze Existenzen durch den Schaden bedroht werden.
Denn die Kosten summieren sich. In so manchem Fall sind vor allem kleinere und inhabergeführte Unternehmen wegen der häufigen Ausfälle ihrer Mitarbeiter bereits in eine finanzielle Schieflage gerutscht. Angestellte, die sich grundlos krankschreiben lassen, sind daher ein ernstzunehmendes betriebswirtschaftliches Risiko, das nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Nur ein qualifizierter detektivischer Dienstleister wie die Detektei Lentz® ist in der Lage, den anspruchsvollen Ermittlungs-Aufgaben rechtssicher und rechtskonform im internen Bereich von Firmen gerecht zu werden. Melden Sie sich gerne bei unserer Detektei. In Kempten sind wir seit 1995 im Einsatz!
Wir helfen Ihnen als Detektei in Kempten und natürlich im ganzen Allgäu, wie z.B. in Füssen (Allgäu) und auch bei Bedarf in ganz Deutschland
Frances Lentz, Timo-Aaron Brown und ihr Team
(0800) 88 333 11
(0800) 88 333 12
Video-Beratung
Unternehmensbroschüre (PDF)
Tamara Fenzl, Alexander Malien und ihr Team
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Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: "wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war." Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
Das BAG - Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
In einem renommierten Hotel in Kempten gab ein junger Mitarbeiter Anlass zu Spekulationen: Der 25-jährige David L. hatte in dem Betrieb seine Ausbildung zum Hotelfachmann gemacht, mit „sehr gut“ abgeschlossen und war anschließend übernommen und schwerpunktmäßig am Empfang eingesetzt worden. Doch seit etwa einem Jahr ließ die Motivation des Mitarbeiters zunehmend nach. Bei seiner Arbeit ging er immer nachlässiger vor, er machte ständig Fehler und ließ es den Kunden gegenüber sogar hin und wieder an der nötigen Höflichkeit und Serviceorientierung mangeln.
Der Inhaber stellte ihm daher vor etwa drei Monaten eine Abmahnung aus. Daraufhin ließ sich David L. plötzlich sehr oft krankschreiben: Mal nur zwei Tage, mal gleich eine ganze Woche am Stück. Auf den Inhaber wirkte die sprungartig gestiegene Zahl der Krankmeldungen des Mannes unglaubwürdig. Da er sich nicht von seinem jungen Angestellten übervorteilen lassen wollte, schaltete er die Detektei Lentz® ein. „Wenn ich das durchgehen lasse, mache ich mich bei allen Mitarbeitern zur Lachnummer“, waren die Worte des Inhabers zu der Mandantenbetreuerin unserer Detektei.
Die Detektive begannen zeitnah am Wohnort des Hotel-Mitarbeiters mit einer dreitägigen Observation. Der vage Verdacht des Arbeitgebers wurde schnell zur Gewissheit: Gegen sieben Uhr früh kam die Zielperson aus der Haustür angetan in der Dienstkleidung eines örtlichen Kurierdienstes. Er setzte sich in seinen Opel Corsa und steuerte ein knapp zehn Kilometer entferntes Gewerbegebiet an. Unser Beobachtungs-Team konnte erkennen, wie er den Eingang eines Geschäftsgebäudes passierte, in dessen zweitem Stock die Zentrale eines Kurierdienstes eingerichtet war.
Kurze Zeit später kam er wieder aus der Tür. Er setzte sich in einen Lieferwagen und fuhr zu einer Geschäftsadresse in der Nordstadt. Dort angekommen, lud er ein Päckchen aus dem Frachtraum und trug es durch den Eingang des Gebäudes. Wenig später kehrte er mit leeren Händen zurück und fuhr zur nächsten Adresse. Das Team der Detektei Lentz® dokumentierte genau und lückenlos, dass der Mann an diesem Tag sieben Stunden lang für den Kurierdienst Dokumente und Päckchen auslieferte.
Am zweiten und am dritten Tag wiederholte sich der Ablauf. Bei auftragsbegleitenden Recherchen ermittelten die Detektive, dass der junge Mann, der eine Vorliebe für schnelle und teure Autos hatte, seit drei Monaten einen Zusatzjob als Aushilfe bei einem Kurierdienst ausübte, um sich seinen Traum vom BMW Z4 zu leisten. Der Inhaber des Hotels musste bei so viel Dreistigkeit erst mal schlucken. Dann ließ er sogleich die fristlose Kündigung des Mitarbeiters aufsetzen. Auch die Richter am Arbeitsgericht sahen den Lohnfortzahlungsbetrug ebenso wie die unerlaubte Nebentätigkeit als erwiesen an. Der Hotelangestellte musste nicht nur die fristlose Entlassung akzeptieren, sondern unserem Mandanten auch die Detektivkosten erstatten. Seine Mogelei hatte sich nicht ausgezahlt, und seinen BMW wird er künftig wohl auf andere Art finanzieren müssen.
Unsere Berater und Detektive stehen Ihnen gerne mit näheren Informationen bereit. Falls Sie ein persönliches Gespräch wünschen, freuen wir uns auf Ihren Anruf: Unsere Service-Nummer ist (0800) 88 333 11, werktags 9 bis 20 Uhr, für Sie garantiert kostenlos und unverbindlich.
Sie haben noch Fragen an unsere Detektei? Schauen Sie doch einfach auf unsere FAQ-Serviceseite. Sollten Sie dort keine Antwort finden, rufen Sie uns einfach gebührenfrei an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!
Die Bereiche der Lauschabwehr und des Abhörschutz deckt die Detektei Lentz® (Lentz & Co. GmbH), als Detektei für Kempten und Umgebung, über ihre eigene, nur hierauf spezialisierte, Unternehmenstochter die Ultima Ratio ab, da normale Detektive hierfür meist nicht qualifiziert sind. Die Ultima Ratio ist das erste Unternehmen Deutschlands, welches nach DIN EN ISO 9001:2015 für die Bereiche "Lauschabwehr + Abhörschutz für Firmen und Privatpersonen" durch den TÜV zertifiziert ist und somit höchste Standards erfüllt. Bei der Ultima Ratio finden Sie Rat und professionelle Hilfe durch qualifizierte Techniker und Technikerinnen rund um die anspruchsvolle Thematik der Lauschabwehr, Abwehr von Lauschangriffen + Industriespionage durch illegales Abhören und vorbeugendem Abhörschutz. Auch die fairen Festpreishonorare, die alle Kosten für einen effektiven und erfolgreichen Einsatz zum Auffinden von Wanzen (Abhörgeräten) bei Ihnen beinhalten, finden Sie gleich hier.
Kostenfrei, Mo. bis Fr. durchgehend von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
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Zur ersten Kontaktaufnahme erreichen Sie unsere Detektei für Kempten auch gerne per E-Mail. Klicken Sie einfach auf den rot hinterlegten Link und Sie gelangen sofort zu unserer Kontaktseite.
Ein seriöses Detektivbüro in Kempten orientiert sich bei den Stundensätzen an Richtwerten, die von den Berufsverbänden veröffentlicht wurden und deren Höhe regelmäßig auch von Gerichten und Sachverständigen als ‚ortsüblich‘ und ‚angemessen‘ betrachtet wird.
Für Detektive in Kempten liegt der Stundensatz durchschnittlich bei 55-110 EUR meist abhängig von der Auftragsgröße und Auftragsdauer. Trotz des ausschließlichen Einsatzes erfahrener ZAD geprüfter Privatermittler (IHK) in Festanstellung und dem Verzicht auf unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen, oder Rentner liegen wir in unserem Detektivbüro hier regelmäßig im unteren Drittel. Näheres zu ihrem individuellen Stundensatz erfragen Sie bitte nach einer kostenfreien Erstberatung bei ihrem zuständigen Mandantenbetreuer unserer Detektei für Kempten
Pauschal lässt sich darauf keine Antwort finden. Die Detektei Lentz & Co. GmbH als Detektei in Kempten zählt zu den größten Detekteien und bieten den Vorteil von TÜV geprüfter Arbeitsqualität und Kundenzufriedenheit.
Gerne sind wir als Privatdetektei im Bereich Untreue für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Privatperson.
Gerne sind wir als Wirtschaftsdetektei im Bereich Lohnfortzahlungsbetrug für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Unternehmen.
Als TÜV geprüfte Detektei erfüllt die Privatdetektei Lentz alle Qualitätsanforderungen. Somit können sowohl Rechtssicherheit als auch Datenschutz vollständig gewährleistet werden. Dies ist ein Bestandteil unseres Qualitätsmanagements und auch der DIN SPEC 33452 nach der wir zertifiziert sind.
Ihnen stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können das Team der Detektei Lentz & Co. GmbH per Telefon, E-Mail oder per Fax erreichen, wobei die telefonische Kontaktaufnahme von der Detektei bevorzugt wird.
Grundlage für eine seriöse Beauftragung ist immer eine wechselseitig schriftlich bestätigte Auftrags- und Honorarvereinbarung. Es handelt sich um einen ganz gewöhnlichen Dienstleistungsvertrag nach §611 BGB. Auch bei der Detektei Lentz & Co. GmbH ist eine solche schriftliche Vereinbarung maßgeblich für die Zusammenarbeit.
In den meisten Fällen ist der erste Schritt eine unverbindliche Erstberatung in Form eines Telefonats. Anschließend wird die Beauftragung per E-Mail oder Fax vorgenommen. Alle Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und gegenseitig unterzeichnet. Nachdem Sie alle Informationen zu Ihrem Fall ausführlich geschildert haben, starten die Ermittlungen.