Das Thema Einschleusung durch eine Detektei ist von besonderer Sensibilität. Unsere Detektei verfügt über jahrzehntelange Erfahrung und tiefgreifende Rechtskenntnis in der speziellen Ermittlungsform 'Einschleusung'. Die Einschleusung von verdeckten Ermittlern in Ihren Betrieb muss arbeitsrechtlich absolut konform und wasserdicht verlaufen, sonst sind die Beweise keinen Pfifferling wert. Selbstverständlich dokumentieren wir alle Verhaltensweisen Ihrer Mitarbeiter während der Einschleusung des Detektivs auch visuell (links ein Originalbild einer Einschleusung).
Wurde durch einen oder mehrere Angestellte eine Straftat im Unternehmen verwirklicht, möchten Sie als Geschäftsführer / Inhaber die Trennung zum Arbeitnehmer in der Regel schnellstmöglich und rechtssicher durchführen. Hierzu benötigen Sie aber Beweise, da eine reine Verdachtskündigung von Arbeitsgerichten häufig 'kassiert' wird.
Sie vermuten, dass in Ihrer Firma (z.B. im Lagerbereich, im Produktionsbereich, im Versand, der Warenannahme o.ä.) Dinge passieren, die nicht in Ihrem Interesse sind und für Sie als verantwortlicher Unternehmer negative Folgen haben? Waren werden vielleicht außer Haus geschafft, lt. Inventur sollten Artikel vorhanden sein, die aber physisch nicht am Lager sind, Teile ihrer Belegschaft animieren neue Kollegen absichtlich zur Schlechtleistung, also zum bewussten langsamen Arbeiten, Pausen - z.B. in der Nachtschicht - werden erheblich ausgedehnt und Arbeiten werden nicht, oder nur unzureichend, ausgeführt. Für alle ihre Vermutungen fehlen Ihnen aber die Bestätigungen, bzw. Sie wissen nicht welcher oder welche Angestellten dafür schlussendlich verantwortlich sind.
Sie vermuten, dass in Ihrer Belegschaft einige Personen von Führungskräften konsequent durch Mobbing geschädigt werden? Es herrscht in einigen Bereichen ein Klima der Angst; niemand sagt Ihnen etwas, oder möchte vor Gericht als Zeuge zur Verfügung stehen?
Bedrohungen im Unternehmen, erhebliche Inventurdifferenzen, manipulierte Lagerbestandsangaben, Gerüchte und Mobbing in der Belegschaft, Alkoholkonsum während der Arbeitszeit - erst wenn die Geduld der Chefetage am Ende ist, sind Unternehmer bereit diesen Handlungen etwas entgegenzusetzen.
Je nach Sachlage bietet es sich an, für einen bestimmten und angemessenen Zeitraum einen qualifizierten und mit den notwendigen Grundkenntnissen der entsprechenden Branche qualifizierten Detektiv einzuschleusen, um kriminelle Tätigkeiten in Ihrer Belegschaft aufzudecken.
Das verdeckte Einschleusen ist unter Einhaltung wichtiger Rahmenbedingungen zulässig. Wichtig ist hierbei immer, dass die Persönlichkeitsrechte Ihrer Mitarbeiter beachtet werden und Privates auch privat bleibt und im Detektivbericht nur die Dinge erfasst werden, an denen Sie - als Firmeninhaber - auch wirklich ein 'berechtigtes Interesse' im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes haben.
Das Bundesarbeitsgericht entschied: 'Privatdetektive dürfen Arbeitnehmer im Betrieb verdeckt überwachen, dabei muß der Betriebsrat nicht gefragt werden.' (Beschluss des BAG., Az.: 1 ABR 26/90)
In einem unverbindlichen Vorgespräch, gern auch per zeitgemäßer und diskreter Videoberatung sicher und bequem aus ihrem Büro, stellen wir ihre Wünsche, Erwartungen und Bedürfnisse fest und prüfen gemeinsam, ob die Voraussetzungen für eine verdeckte Ermittlung (Einschleusung) in ihrem Betrieb gegeben sind. Danach beginnen wir direkt mit der sorgfältigen Vorbereitung der Einschleusung. Wir überlassen nichts dem Zufall.
Dabei planen wir einen passenden Ermittler ein, der nicht nur über ausgeprägte emphatische Fähigkeiten verfügt und in psychologischer Gesprächsführung und Menschenkenntnis tiefgreifend geschult und ausgebildet ist, sondern der auch über zumindest Grundkenntnisse in ihrer Branche verfügt. Hierdurch kann der Detektiv, bzw. die Detektivin unserer Detektei sich schnell in ihre Belegschaft integrieren, Vertrauen aufbauen und Ihre Vermutung überprüfen.
Wir schleusen einen, oder mehrere Personen - mit den jeweiligen branchenspezifischen Grundkenntnissen - in die relevante Abteilung Ihres Unternehmens ein. Den übrigen Mitarbeitern wird dieser "neue Mann" als Mitarbeiter zur Probe oder von einer Zeitarbeitsfirma kommend vorgestellt, so dass innerhalb kürzester Zeit ein Vertrauensverhältnis zwischen Ihren übrigen Mitarbeitern und dem eingeschleusten Ermittler hergestellt werden kann.
Der so qualifizierte eingeschleuste Detektiv kann sich daher ungehindert bewegen, die Sachverhalte in ihrer Firma aufklären und die Täter - falls notwendig auch vor dem Arbeitsgericht - benennen. Sie erhalten einen schriftlichen, minutiösen Bericht, inkl. fotografischer und videogestützter, lückenloser Beweisführung.
Kein Täter kann sich erfolgreich herausreden, wenn er mit den durch uns erarbeiteten Beweise konfrontiert wird!
Frances Lentz, Gabriel Mosch und ihr Team
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Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: "wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war." Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
Das BAG - Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Mehr zum Thema Diebstahl, Einschleusung und Warenschwund auf unserer Sonderseite.
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