Detektei in Usingen im Einsatz seit 1995 mit Detektiven in Festanstellung – keine Subunternehmer!
(operatives Einsatzgebiet – keine Betriebstätte)

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Lohnfortzahlungsbetrug durch unsere Detektei in Usingen und dem Hochtaunuskreis aufgeklärt.
Die Detektei Lentz® ist schon seit der Firmengründung im Jahr 1995 regelmäßig als Detektei in Usingen im Einsatz. Sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Umfeld konnten die ZAD-geprüften Detektive unserer Detektei schon zahlreiche Fälle aufklären. Jeder Fall wird von unserer Detektei Lentz® stets vertraulich und unter absoluter Verschwiegenheit behandelt. Aus diesem Grund geben unsere Detektive auch in jedem Jahr erneut eine rechtswirksame Verschwiegenheitserklärung ab. Nur sehr wenige Mitarbeiter unserer Detektei, noch nicht einmal die bei den Einsatz unserer Detektei in Usingen eingesetzten Detektive kennen die Identität unserer Mandanten. Das gilt natürlich nicht nur für den Einsatz unserer Detektei im Hochtaunuskreis, sondern auch im benachbarten Landkreis Limburg-Weilburg und allen anderen bundesweiten opertiven Einsatzgebieten unserer Detektive.
Weiterhin wird die Detektei Lentz® im Rahmen der Qualitätssicherung seit 2002, also seit über einem Jahrzehnt jährlich vom TÜV in mehrtägigen Audits (Prüfungen) überprüft und erhält im Anschluss das TÜV Zertifikat. Damit entspricht die investigative Arbeit unserer Detektei den international geltenden Qualitätsrichtlinien der DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen‘.
Für die Detektei Lentz® als Ihre Detektei in Usingen an diesem operativen Einsatzort spricht außerdem die große Anzahl zufriedener Mandanten. Neun von zehn empfehlen uns bedenkenlos weiter, wie Sie auf kennstdueinen.de nachlesen können.
Damit Sie sich selber ein konkretes Bild von der Arbeit unserer Detektive machen können, soll Ihnen der folgende reale Fall aus Usingen als Beispiel dienen, den unsere Detektei dort kürzlich erfolgreich zu den Akten legen konnte:
Unsere nächsten Betriebsstätten finden Sie in Frankfurt am Main und in Hanau
Susanne Weyel, Alexander Malien und ihr Detektiv-Team

Susanne Weyel

Alexander Malien
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

Günter K., Geschäftsführer, Hamburg

Joachim S., Köln

Merle W., Bergisch-Gladbach

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Fallbeispiel vom Einsatzort unserer Detektei in Usingen u. Umgebung:

Marion H., die Geschäftsführerin eines namhaften Restaurants in Usingen, beauftragte die Detektive unserer Detektei Lentz® mit der Überwachung von Heiko U. Grund für die Überwachung des Mitarbeiters war, dass er sich innerhalb der vergangenen drei Monaten häufiger für mehrere Tage hintereinander hatte krankschreiben lassen. Frau H. fiel bei diesen sporadischen Krankmeldungen besonders negativ auf, dass diese stets in die Sommermonate fielen, in der das Restaurant aufgrund des großen Außenbereiches nahezu ausgebucht war. Der im Service angestellte Heiko U. schien speziell in den Sommermonaten einen Nebenjob zu haben, so Marion H. bei der telefonischen Auftragsbesprechung.
Geschäftsführerin Marion H. wollte uns informieren, sobald sich der 47-jährige Heiko U. erneut krank meldete. Bereits eine Woche später erhielten wir den Anruf in unserer Detektei. In Usingen begann eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei tags darauf mit ihrem Einsatz.
Ein Ermittlungsteam bestehend aus drei Detektiven begab sich umgehend zum Wohnsitz von Heiko U. in Usingen und begann mit der Observierung. An insgesamt vier Tagen –beobachten die Detektive unserer Detektei den vermeintlich kranken Mitarbeiter. Wie sich jedoch schnell herausstellen sollte, war dieser keineswegs krank. An allen vier Tagen konnten unsere Detektive den 47-Jährigen dabei beobachten, wie er in einigen Privathaushalten in Weilburg, Königstein, Schmitten und Umgebung als als Gärtner, arbeitete. Plötzlich viel es Marion H. sprichwörtlich wie Schuppen von den Augen. Heiko U. hatte vor mehr als zwei Jahrzehnten mal eine Ausbildung zum Landschaftsgärtner gemacht; war dann aber nach einigen Jahren in die Gastronomie gewechselt. Während Heiko U. diese Tätigkeiten ausübte konnten die Detektive unserer Detektei zahlreiche Beweismittel – sowohl Fotos als auch Videos – beschaffen.
Über den aktuellen Stand der Ermittlungen war unsere Auftraggeberin Marion H. stets taggleich online über den Lentz Membersclub® informiert. Aufgrund der schwerwiegenden Beweislast entließ sie Heiko U. umgehend und kontaktierte zudem einen Rechtsanwalt. Dieser sorgte dafür, dass Heiko U. nach § 91 ZPO für die durch unsere Detektei entstandenen Kosten als „Kosten der notwendigen Beweisführung“ aufkommen musste.
Sie haben ebenfalls eine ähnliche Problemsituation in Usingen und Umgebung, die einer dringenden Aufklärung bedarf? Dann zögern Sie nicht unsere Detektei Lentz® unter der folgenden kostenlosen Hotline anzurufen: 0800 88 333 11. Dort sind wir Mo.-Fr. von 8 Uhr – 20 Uhr durchgehend für Sie erreichbar.
Unsere Detektive sind jedoch nicht nur in Usingen im gewerblichen Bereich für Sie im Einsatz. Gerne ermitteln wir auch im Privatbereich im gesamten Hochtaunuskreis für Sie.

Die Bereiche der Lauschabwehr und des Abhörschutz deckt die Detektei Lentz® (Lentz & Co. GmbH) über ihre eigene, nur hierauf spezialisierte, Unternehmenstochter die Ultima Ratio ab, da normale Detektive hierfür meist nicht qualifiziert sind. Die Ultima Ratio ist das erste Unternehmen Deutschlands, welches nach DIN EN ISO 9001:2015 für die Bereiche "Lauschabwehr + Abhörschutz für Firmen und Privatpersonen" durch den TÜV zertifiziert ist und somit höchste Standards erfüllt. Bei der Ultima Ratio finden Sie Rat und professionelle Hilfe durch qualifizierte Techniker und Technikerinnen rund um die anspruchsvolle Thematik der Lauschabwehr, Abwehr von Lauschangriffen + Industriespionage durch illegales Abhören und vorbeugendem Abhörschutz. Auch die fairen Festpreishonorare, die alle Kosten für einen effektiven und erfolgreichen Einsatz zum Auffinden von Wanzen (Abhörgeräten) bei Ihnen beinhalten, finden Sie gleich hier.
Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Kostenfrei, Mo.-Fr. von 09-18 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unsere Kontaktmöglichkeiten.
Zur ersten Kontaktaufnahme erreichen Sie unsere Detektei für Usingen auch gerne per E-Mail. Klicken Sie einfach auf den rot hinterlegten Link und Sie gelangen sofort zu unserer Kontaktseite.
Häufig an unsere Detektei in Usingen im Einsatz gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet ein Privatdetektiv in Usingen?
Ein seriöses Detektivbüro in Usingen orientiert sich bei den Stundensätzen an Richtwerten, die von den Berufsverbänden veröffentlicht wurden und deren Höhe regelmäßig auch von Gerichten und Sachverständigen als ‚ortsüblich‘ und ‚angemessen‘ betrachtet wird.
Für Detektive in Usingen liegt der Stundensatz durchschnittlich bei 55-110 EUR meist abhängig von der Auftragsgröße und Auftragsdauer. Trotz des ausschließlichen Einsatzes erfahrener ZAD geprüfter Privatermittler (IHK) in Festanstellung und dem Verzicht auf unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen, oder Rentner liegen wir in unserem Detektivbüro hier regelmäßig im unteren Drittel. Näheres zu ihrem individuellen Stundensatz erfragen Sie bitte nach einer kostenfreien Erstberatung bei ihrem zuständigen Mandantenbetreuer unserer Detektei für Usingen
Welche Detektei in Usingen ist die beste?
Pauschal lässt sich darauf keine Antwort finden. Die Detektei Lentz & Co. GmbH als Detektei in Usingen zählt zu den größten Detekteien und bieten den Vorteil von TÜV geprüfter Arbeitsqualität und Kundenzufriedenheit.
Welche Detektei ermittelt bei Untreue in Usingen?
Gerne sind wir als Privatdetektei im Bereich Untreue für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Privatperson.
Welche Detektei ermittelt bei Lohnfortzahlungsbetrug in Usingen?
Gerne sind wir als Wirtschaftsdetektei im Bereich Lohnfortzahlungsbetrug für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Unternehmen.
Welche Leistungen sind in den Kosten inklusive?
Neben den Ermittlungen erhalten Sie bei uns eine Reihe weiterer Leistungen. Fotos, ggf. Videos und minutiöse, schriftliche Berichte sind ebenso inklusive wie der Einsatz hochwertiger Technik, oder anfallende Spesen. Auch eine Mindesteinsatzdauer gibt es bei der Detektei Lentz & Co. GmbH nicht.
Übernimmt der Staat meine Detektivkosten?
Die anfallenden Kosten werden als Teil der Prozesskosten gewertet und müssen unter bestimmten Umständen nach dem Urteil von der unterlegenen Partei ganz, oder teilweise übernommen werden.
Welche Zahlungsmöglichkeiten bietet die Detektei Lentz & Co. GmbH an?
Die Kosten können per Banküberweisung, oder bequem und sicher per Kreditkarte Visa®, Mastercard® oder American Express® beglichen werden.