Wenn sich die Zweifel zum Verdacht verdichten, ist der Einsatz einer Privatdetektei oft die letzte Rettung: Auf eigene Faust können Laien ihre Unsicherheiten meist nicht beseitigen, und auch die Strafverfolgungsbehörden stoßen bei vertrackten und kniffligen Fällen im privaten oder wirtschaftlichen Bereich schnell an ihre Grenzen. Die Detektive der Detektei Lentz® setzen als Detektei auf Rügen genau da an, wo Mandanten alleine nicht mehr weiterwissen.
Unsere bestens ausgebildeten und ZAD-zertifizierten Ermittlungsprofis leisten bei der Aufklärung ganze Arbeit verlässlich, diskret und zielorientiert. Seit 1995 ermittelt die Detektei Lentz® mit einem bundesweiten Netzwerk von Spezialisten erfolgreich; auch auf Rügen blicken unsere fest angestellten Mitarbeiter auf langjährige Einsatzerfahrungen zurück. Dank ihrer erstklassigen Ausbildung und umfassender Sachkenntnis ist es unseren Detektiven möglich, in aller Regel schnell handfeste Ergebnisse zu liefern. Selbstverständlich beschaffen wir Ihnen auch die notwendigen gerichtsfesten Beweise, damit Sie zu Ihrem guten Recht kommen.
Von den hohen Qualitätsstandards der Detektei Lentz® zeugen auch die zahlreichen fast durchweg positiven Bewertungen im Internet: Neun von zehn Mandanten würden uns sogar weiterempfehlen oder erneut beauftragen.
Dies ist nur eine kleine Auswahl der vielen Stimmen von zufriedenen Mandanten, für die unsere Detektei ermittelt hat. Im Internet finden Sie weitere Referenzen. Verschaffen Sie sich gern selbst einen persönlichen Eindruck.
Daniel Martin-Ortega, Frances Lentz und ihr Team
(0800) 88 333 11
(0800) 88 333 12
Video-Beratung
Unternehmensbroschüre (PDF)
Frances R. Lentz, Alexander Malien und ihr Team
(0800) 88 333 11
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Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: "wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war." Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
Das BAG - Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Besonders häufig haben es unsere Detektive mit dem Thema Lohnfortzahlungsbetrug zu tun so auch in diesem Fall. Ein Taxi-Unternehmer auf Rügen rief in unserem Büro an und ließ sich von unseren Mitarbeitern beraten. Sein Problem: Einer seiner angestellten Fahrer meldete sich auffällig oft und meist gleich für mehrere Wochen krank. Der Inhaber glaubte ihm seine Beteuerungen inzwischen nicht mehr. Denn zum einen kam der Fahrer mit immer neuen Bescheinigungen von wechselnden Ärzten statt mit Folgeattesten. Außerdem häuften sich die Krankschreibungen vor allem während der Hochsaison, also ausgerechnet in den Monaten, in denen es wegen der vielen Touristen besonders viel zu tun gab und der Taxi-Unternehmer auf niemanden verzichten konnte.
Für unseren Mandanten bedeutete dies, dass er zusätzlich Aushilfen beschäftigen musste. Und auch bei den anderen Fahrern, die Schichten des ständig kranken Kollegen übernehmen mussten, wuchs der Frust. Das Betriebsklima war deswegen schlecht, zudem summierten sich die Lohnfortzahlungen und der zusätzliche Lohn für die Aushilfsfahrer. Es war also höchste Zeit zu handeln. Der Unternehmer einigte sich mit der Detektei Lentz® auf einen dreitägigen Observations-Einsatz.
Während dieser Zeit ließen die versierten Detektive unserer Detektei auf Rügen den Mann nicht aus den Augen. Dabei erwies es sich bereits am ersten Tag, dass die Zielperson seinen Arbeitgeber offensichtlich nach Strich und Faden betrog: Das Team hatte Position am Wohnort des Fahrers bezogen. Ein nicht ganz leichter Einsatz, denn der Mann wohnte in einer ruhigen Siedlung, wo fremde Fahrzeuge leicht auffallen. Doch die Detektive der Detektei Lentz® wissen, wie sie auch in solchen Situationen für neugierige Augen unerkannt bleiben.
Gegen etwa 11 Uhr vormittags kam der Mann aus der Tür seines Hauses. Er stieg in sein Auto und steuerte in Richtung Sassnitzer Hafen. Die Detektive beobachteten, wie der angeblich kranke Fahrer seinen Wagen nahe einem kleinen Fischrestaurant abstellte und den Gastraum betrat. Bei einem Kontrollbesuch gelang es ihnen festzustellen, dass der Mann in dem Lokal arbeitete er hatte sich eine Schürze umgebunden und bewirtete die Gäste, die zum Mittagessen gekommen waren.
Er bewegte sich selbstverständlich in dem Lokal, schien vertraut mit den Arbeitsvorgängen und plauderte mit den Stammgästen am Tresen. All dies konnten die Detektive unserer Detektei auf Rügen dokumentieren. Gegen 14 Uhr machte er sich auf den Heimweg. Und um 17 Uhr steuerte er erneut das kleine Fischrestaurant an: Rechtzeitig, um das Lokal für das Eintreffen der Gäste zum Abendessen vorzubereiten und diese dann bis in den späten Abend hinein zu bedienen und zu bewirten.
Unsere Detektive sammelten Belege für seine Tätigkeiten, die er auch an den folgenden drei Tagen des Einsatzes gleichfalls verrichtete. Bei auftragsbegleitenden Nachforschungen fand das Team heraus, dass das Restaurant seiner Schwägerin gehörte und nur während der Sommermonate geöffnet war.
Damit lag die Erklärung für die rätselhafte saisonale Erkrankung vor. Unsere Ermittler händigten dem Mandanten die Dokumentation aus; dieser zögerte nicht, dem unredlichen Fahrer sogleich die fristlose Entlassung zuzustellen. Die Richter des Arbeitsgerichts gaben dem Taxi-Unternehmer Recht. Zwar behauptete der gekündigte Angestellte, er habe in dem Restaurant nicht gearbeitet, sondern sich dort nur aufgehalten, was ihm trotz Krankheit möglich gewesen sei. Mit dieser Erklärung kam er allerdings nicht durch. Die umfassenden Beweise unserer Detektive straften ihn Lügen. Er musste die Kündigung akzeptieren und außerdem die Kosten für die Ermittlungen zahlen.
Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, welche Lösungen wir als Detektei auf Rügen im Einsatz in Ihrem individuellen Fall finden können. Die Erstberatung bei der Detektei Lentz® ist grundsätzlich kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie unsere Service-Hotline unter (0800) 88 333 11 an, werktags von 9 bis 20 Uhr.
Sie haben noch Fragen an unsere Detektei? Schauen Sie doch einfach auf unsere FAQ-Serviceseite. Sollten Sie dort keine Antwort finden, rufen Sie uns einfach gebührenfrei an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!
Die Bereiche der Lauschabwehr und des Abhörschutz deckt die Detektei Lentz® (Lentz & Co. GmbH), als Detektei für Rügen und Umgebung, über ihre eigene, nur hierauf spezialisierte, Unternehmenstochter die Ultima Ratio ab, da normale Detektive hierfür meist nicht qualifiziert sind. Die Ultima Ratio ist das erste Unternehmen Deutschlands, welches nach DIN EN ISO 9001:2015 für die Bereiche "Lauschabwehr + Abhörschutz für Firmen und Privatpersonen" durch den TÜV zertifiziert ist und somit höchste Standards erfüllt. Bei der Ultima Ratio finden Sie Rat und professionelle Hilfe durch qualifizierte Techniker und Technikerinnen rund um die anspruchsvolle Thematik der Lauschabwehr, Abwehr von Lauschangriffen + Industriespionage durch illegales Abhören und vorbeugendem Abhörschutz. Auch die fairen Festpreishonorare, die alle Kosten für einen effektiven und erfolgreichen Einsatz zum Auffinden von Wanzen (Abhörgeräten) bei Ihnen beinhalten, finden Sie gleich hier.
Kostenfrei, Mo. bis Fr. durchgehend von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unsere Kontaktmöglichkeiten.
Zur ersten Kontaktaufnahme erreichen Sie unsere Detektei für Rügen auch gerne per E-Mail. Klicken Sie einfach auf den rot hinterlegten Link und Sie gelangen sofort zu unserer Kontaktseite.
Bild im Einsatzbeispiel: „Promenade Sassnitz“ von Schmidt84 - Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons
Ein seriöses Detektivbüro in Rügen orientiert sich bei den Stundensätzen an Richtwerten, die von den Berufsverbänden veröffentlicht wurden und deren Höhe regelmäßig auch von Gerichten und Sachverständigen als ‚ortsüblich‘ und ‚angemessen‘ betrachtet wird.
Für Detektive in Rügen liegt der Stundensatz durchschnittlich bei 55-110 EUR meist abhängig von der Auftragsgröße und Auftragsdauer. Trotz des ausschließlichen Einsatzes erfahrener ZAD geprüfter Privatermittler (IHK) in Festanstellung und dem Verzicht auf unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen, oder Rentner liegen wir in unserem Detektivbüro hier regelmäßig im unteren Drittel. Näheres zu ihrem individuellen Stundensatz erfragen Sie bitte nach einer kostenfreien Erstberatung bei ihrem zuständigen Mandantenbetreuer unserer Detektei für Rügen
Pauschal lässt sich darauf keine Antwort finden. Die Detektei Lentz & Co. GmbH als Detektei in Rügen zählt zu den größten Detekteien und bieten den Vorteil von TÜV geprüfter Arbeitsqualität und Kundenzufriedenheit.
Gerne sind wir als Privatdetektei im Bereich Untreue für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Privatperson.
Gerne sind wir als Wirtschaftsdetektei im Bereich Lohnfortzahlungsbetrug für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Unternehmen.
Weitere Informationen finden Sie online, auf der offiziellen Webseite der Privatdetektei Lentz unter dem folgenden Link: https://www.lentz-detektei.de, sowie unter https://www.detektei-lentz-im-einsatz.de
Eine seriöse Detektei benötigt für einen Auftrag immer einen Auftraggeber, der auch das ‚berechtigte Interesse‘ an der begehrten Auskunft nachgewiesen haben muss. Ihre Identität ist jedoch nur unserer Geschäftsleitung und unserer zentralen Buchhaltung bekannt. Die an ihrem Auftrag arbeitenden Detektive kennen ihre Identität aus Datenschutzgründen nicht.
Eine anonyme Beauftragung der Detektei Lentz können Sie über Ihren Anwalt aber dennoch vornehmen. So kennt nur ihr Anwalt ihre Identität und fungiert uns gegenüber als Auftraggeber.
Die Beauftragung über Ihren Anwalt ist durchaus möglich, indem er Ihr "berechtigtes Interesse" vor unserer Detektei anwaltlich versichert. Wenn Sie als Person anonym bleiben möchten, kann Ihr Anwalt uns gegenüber als Mandant in Erscheinung treten.