Detektei in Frechen im Einsatz seit 1995 mit Detektiven in Festanstellung – keine Subunternehmer!
(operatives Einsatzgebiet – keine Betriebstätte)

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0800 – 88 333 11
(Mo.-Fr. 09.00 – 18.00 Uhr)
Ihre Detektei. In Frechen helfen wir sowohl Privatpersonen, als auch Firmen.
Lohnfortzahlungsbetrug, falsche Abrechnungen, verschwundene Waren – die Liste möglicher Vergehen gegen den eigenen Arbeitgeber ist lang. Die Detektei Lentz® verhilft Ihnen zu Ihrem Recht, wenn Sie auch in Ihrem Unternehmen entsprechende Verdachtsfälle verzeichnen. Unsere ZAD-geprüften und gut ausgebildeten Detektive sind in Frechen sofort einsatzfähig, um Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen wirkungsvoll zu unterstützen. Selbstverständlich sind wir auch mit sensiblen Anliegen aus dem privaten Umfeld ihr seriöser und diskreter Ansprechpartner. Eine ausführliche Erstberatung ist bei der Detektei Lentz® kostenfrei. Auch brauchen Sie bei uns keine versteckten Nebenkosten zu befürchten: Wir arbeiten ergebnisorientiert, mit höchstem qualitativen Anspruch und transparenten Festpreisen.
Der Grund für den Einsatz von professionellen Detektiven unserer Detektei in Frechen liegt auf der Hand: Wer gegen Betrüger vorgehen will, kann dies letztlich nur mit legalem Mitteln tun. Das betrifft Unternehmen, die einem betrügerischen Mitarbeiter kündigen müssen genauso wie die geschiedene Mutter, die verweigerte Unterhaltszahlungen einklagen will. Vor Gericht sind aber Beweise erforderlich. Und die sind meist nur schwer zu beschaffen. Spätestens an diesem Punkt ist der Einsatz professioneller Detektive unumgänglich.
Wir beschaffen Ihnen die Fakten, die Sie für eine erfolgreiche Klage brauchen – durch den Einsatz von professionellen Detektiven, die diskret und mit viel Erfahrung für Sie arbeiten. Bei unseren Mitarbeitern handelt es sich durchgehend um qualifizierte und angestellte Detektive. Wir setzen auf Qualität und Diskretion auf jeder Ebene und verzichten bewusst auf billige Subunternehmen oder Hilfskräfte. Somit können wir auch garantieren, dass keine vertraulichen Informationen unser Haus verlassen.
Die Rückmeldungen unserer Mandanten sind zu nahezu 100 Prozent positiv. Neun von zehn Auftraggebern würden uns wieder beauftragen – und empfehlen eine Zusammenarbeit mit der Detektei Lentz®, auch in Frechen. Werfen Sie einfach einen Blick auf die zahlreichen Referenzen, die Sie auf unserer Bewertungsseite über die Detektei Lentz® finden.
Unsere nächsten Betriebsstätten finden Sie in Köln und in Düsseldorf
Angela Gottschalk, Daniel Martin-Ortega und ihr Detektiv-Team

Angela Gottschalk

Daniel Martin-Ortega
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

M. Grammig, 21337 Lüneburg

Lieselotte M., Wien

Harald K., A-5300 Hallwang

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Wie wir Lohnfortzahlungsbetrügern schnell und zuverlässig das Handwerk legen, zeigt das folgende, aktuelle Beispiel:

Es war etwa zwei Wochen vor der Hochzeit des Karneval, als sich der Geschäftsführer eines Anlagenbauers aus Frechen bei uns meldete. Er rief auf eine Empfehlung hin an und berichtete von seinen Problemen mit einem Mitarbeiter. Der Service-Techniker wies seit Längerem erhebliche Fehlzeiten auf. Vorwiegend vor den Wochenenden meldete er sich kurzfristig krank. Das Unternehmen arbeitete im Schichtbetrieb mit Wochenendeinsatz. Er bat uns, herauszufinden, ob der Mitarbeiter Hendrik V. tatsächlich krank war oder einfach nur seine Freizeit am Wochenende genießen wollte. Unser Ermittlerteam in Frechen sollte zwei Detektive zur Beobachtung abstellen, sobald beim Arbeitgeber die nächste Krankmeldung einreicht würde.
Am Samstag vor Karneval meldete sich der Geschäftsführer prompt zurück. Hendrik V. hatte sich soeben erneut krank gemeldet, angeblich ein grippaler Infekt. Angesichts der närrischen Zeit drängte sich die Frage auf, ob er nicht viel eher feiern wollte.
Unser mobiles Einsatzteams fuhr sofort los, ging vor seinem Wohnhaus in Stellung und beobachtete das Geschehen. Zunächst geschah nichts, aber gegen 17:30 fuhr ein Taxi vor und hielt an. Der Fahrer stieg aus und läutete an der Tür. Kurz darauf kam Hendrik V. aus dem Haus, in Jeans, Pullover, Lederjacke und mit einer kleineren Tasche in der Hand. Das Taxi machte sich auf den Weg, und unsere Detektive folgten ihm unauffällig und unerkannt. Die Fahrt ging nach Horrem, einem Stadtteil von Kerpen. An einem kleineren Wohnhaus endete die Fahrt vor der Einfahrt zu einem größeren Hofbereich mit mehreren Garagen – vorerst. Hendrik V. stieg aus, der Fahrer ebenfalls. Beide tauschten noch ein paar Worte miteinander aus und der Fahrer ging überraschend davon, um in dem Wohngebäude zu verschwinden. Mittlerweile hatte sich Hendrik V. ans Steuer gesetzt. Er stellte einige Daten am Taxameter ein und fuhr los. Der kranke Schichtarbeiter war offenbar nebenberuflicher Taxifahrer.
Unsere Detektive folgten ihm von da an und dokumentierten mehrere Fahreinsätze. Je später es wurde, desto belebter wurde das Geschäft. Ab elf Uhr abends war Hochbetrieb. Überall hielt er vor Gaststätten und Vereinshäusern und brachte fröhlich lachende Gesellschaften nach Hause. Das beginnende Wochenende vor Karneval war für den krankgeschriebenen Arbeitnehmer ein einträgliches Geschäft. Er fuhr die Nacht durch bis es ruhiger wurde und er immer länger an Halteplätzen warten musste. Um halb fünf morgens fuhr er nach Hause und stellte den Wagen ab. Am Samstag erschien er wieder in den frühen Nachmittagsstunden, um einige Besorgungen zu machen. Gegen fünf Uhr fuhr er wieder los. Wieder ging er auf Tour. Am späten Abend beförderte er schließlich auch einen unserer Detektive, der sich als Fahrgast ausgab. Hendrik V. brachte ihn nichts ahnend an ein etwa 20 Kilometer entferntes Ziel in Köln-Porz und erwies sich dabei als sehr gesprächsfreudig. So konnte der Detektiv von ihm selbst erfahren, dass er schon seit 15 seinen Taxischein hatte. Früher sei er mal zwei Jahre lang gefahren. Doch dann habe er eine Festanstellung bei einer großen Firma bekommen. Seitdem fahre er nur noch gelegentlich als Aushilfe. Das letzte Mal sei vor acht Wochen gewesen. Wie sich später herausstellte, hatte er sich auch da krank gemeldet.
Das kleine Taxiunternehmen, bei dem Hendrik V. regelmäßig aushalf, gehörte seinem Schwager, wie unsere Ermittlungen später ergaben. Alle Vorgänge und Gespräche wurden dokumentiert und mit entsprechendem Beweismaterial ergänzt. Unser Mandant musste sich alles nur noch ansehen und eine Entscheidung treffen. Als Hendrik V. wieder zur Arbeit erschien, erhielt er seine fristlose Kündigung. Sein letztes Gehalt wurde einbehalten und mit den Kosten für den Einsatz verrechnet. Auf eine Strafanzeige wegen Lohnfortzahlungsbetrugs wurde verzichtet. Wenigstens erhielt er ein wohlwollendes Zeugnis.
Haben auch Sie den Verdacht, dass sie von Mitarbeitern geschädigt werden? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Detektei Lentz®. Sie erreichen uns werktags unter (0800) 88 333 11, und zwar zum Nulltarif. Auch das erste Beratungsgespräch ist kostenfrei.

Die Bereiche der Lauschabwehr und des Abhörschutz deckt die Detektei Lentz® (Lentz & Co. GmbH) über ihre eigene, nur hierauf spezialisierte, Unternehmenstochter die Ultima Ratio ab, da normale Detektive hierfür meist nicht qualifiziert sind. Die Ultima Ratio ist das erste Unternehmen Deutschlands, welches nach DIN EN ISO 9001:2015 für die Bereiche "Lauschabwehr + Abhörschutz für Firmen und Privatpersonen" durch den TÜV zertifiziert ist und somit höchste Standards erfüllt. Bei der Ultima Ratio finden Sie Rat und professionelle Hilfe durch qualifizierte Techniker und Technikerinnen rund um die anspruchsvolle Thematik der Lauschabwehr, Abwehr von Lauschangriffen + Industriespionage durch illegales Abhören und vorbeugendem Abhörschutz. Auch die fairen Festpreishonorare, die alle Kosten für einen effektiven und erfolgreichen Einsatz zum Auffinden von Wanzen (Abhörgeräten) bei Ihnen beinhalten, finden Sie gleich hier.
Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Kostenfrei, Mo.-Fr. von 09-18 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unsere Kontaktmöglichkeiten.
Zur ersten Kontaktaufnahme erreichen Sie unsere Detektei für Frechen auch gerne per E-Mail. Klicken Sie einfach auf den rot hinterlegten Link und Sie gelangen sofort zu unserer Kontaktseite.
Häufig an unsere Detektei in Frechen im Einsatz gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet ein Privatdetektiv in Frechen?
Ein seriöses Detektivbüro in Frechen orientiert sich bei den Stundensätzen an Richtwerten, die von den Berufsverbänden veröffentlicht wurden und deren Höhe regelmäßig auch von Gerichten und Sachverständigen als ‚ortsüblich‘ und ‚angemessen‘ betrachtet wird.
Für Detektive in Frechen liegt der Stundensatz durchschnittlich bei 55-110 EUR meist abhängig von der Auftragsgröße und Auftragsdauer. Trotz des ausschließlichen Einsatzes erfahrener ZAD geprüfter Privatermittler (IHK) in Festanstellung und dem Verzicht auf unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen, oder Rentner liegen wir in unserem Detektivbüro hier regelmäßig im unteren Drittel. Näheres zu ihrem individuellen Stundensatz erfragen Sie bitte nach einer kostenfreien Erstberatung bei ihrem zuständigen Mandantenbetreuer unserer Detektei für Frechen
Welche Detektei in Frechen ist die beste?
Pauschal lässt sich darauf keine Antwort finden. Die Detektei Lentz & Co. GmbH als Detektei in Frechen zählt zu den größten Detekteien und bieten den Vorteil von TÜV geprüfter Arbeitsqualität und Kundenzufriedenheit.
Welche Detektei ermittelt bei Untreue in Frechen?
Gerne sind wir als Privatdetektei im Bereich Untreue für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Privatperson.
Welche Detektei ermittelt bei Lohnfortzahlungsbetrug in Frechen?
Gerne sind wir als Wirtschaftsdetektei im Bereich Lohnfortzahlungsbetrug für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Unternehmen.
Werde ich regelmäßig über den aktuellen Stand der Ermittlung informiert?
Selbstverständlich können Sie sich als Auftraggeber regelmäßig über die Ermittlungen bei ihrem zuständigen Mandantenbetreuer erkundigen. Schriftliche, minutiöse Tätigkeitsberichte, sowie umfangreiches Bild- und ggf. Videomaterial erhalten Sie dann online über unseren Lentz Membersclub®.
Bekomme ich das Bild- und Videomaterial der Beschattung?
Zu einer Observation gehört auch immer eine lückenlose Dokumentation. Als nach DIN SPEC 33452 zertifizierte Detektei ist dies für uns Standard und wird Ihnen gegenüber auch vertraglich geschuldet. In rechtskonformem Rahmen stellen wir Ihnen die Ergebnisse unserer Arbeit gerne zur Verfügung.
Sind die Detektive ortskundig?
Alle festangestellten Privatermittler der Detektei Lentz kennen sich an ihren jeweiligen Einsatzorten bestens aus. Denn zur Vorbereitung eines jeden Falls gehören stets eine sorgfältige Einsatzplanung und eine Begehung des vollständigen Observationsgebietes. Es werden nur Einsatzfahrzeuge mit Kennzeichen aus der jeweiligen Region eingesetzt und selbst diese können – aufgrund der Größe unseres Firmenfuhrparks – bei Bedarf mehrfach gewechselt werden. Hierdurch wird das Risiko eines Auffallens, oder gar Erkannt Werdens der lfd. Observation bestmöglich vermieden.