Detektei in Norderstedt im Einsatz seit 1995 mit Detektiven in Festanstellung – keine Subunternehmer!
(operatives Einsatzgebiet – keine Betriebstätte)

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0800 – 88 333 11
(Mo.-Sa. von 09-19 Uhr)
Die Detektei Lentz & Co. GmbH ist als Detektei in Norderstedt u. Umgebung eine der wenigen TÜV zert. Detekteien und auch als Detektei Norderstedt regelmäßig im Einsatz.
Detektei Norderstedt gesucht? Sensible Ermittlungen im privaten wie wirtschaftlichen Bereich möchte man in verlässlichen und seriösen Händen wissen.
Kaum etwas sorgt unter deutschen Arbeitgebern mehr für Verdruss als die Fehlzeiten von notorischen Schwänzern. Die Detektei Lentz® kann Ihnen als Detektei in Norderstedt im operativen Einsatz wie an Dutzenden weiteren Einsatzorten helfen, dem Krankfeiern in Ihrer Firma einen Riegel vorzuschieben. Auf sich allein gestellt, sind Arbeitgebern häufig die Hände gebunden. Denn ohne triftige Beweise ist es äußerst schwer, ständig fehlenden Mitarbeitern die Konsequenzen für ihr Handeln spüren zu lassen: Der Kündigungsschutz bietet Blaumachern reichlich Sicherheit – und viele von ihnen gehen bei der Täuschung ihrer Arbeitgeber äußerst geschickt vor. Hier können wir helfen als Detektei. In Norderstedt und der Umgebung kennen wir uns bestens aus und können deshalb richtig und zielorientiert reagieren.
Durch gezielte und sorgfältige Observation suspekter Angestellter aber können Ihnen unsere Berufsdetektive oft schon nach kurzer Zeit die Belege verschaffen, die Sie vor Gericht brauchen. Denn kein Arbeitgeber braucht sich Lüge und Betrug bieten lassen: Lohnfortzahlung ist eine Straftat, kein Kavaliersdelikt. Gemäß §626 BGB gilt das Fehlen wegen vorgetäuschter Krankheit als Grund für eine fristlose Entlassung. Da die Detektei Lentz® stets im Rahmen von Recht und Ordnung agiert, sind unsere Berichte und Beweismittel ein scharfes Schwert, auch vor dem Arbeitsgericht.
Die Vielzahl unserer zufriedenen Kunden spricht deshalb eine deutliche Sprache:
„In unseren Augen unstrittig eine der besten Detekteien in Deutschland, wenn es um Mitarbeiterüberwachung geht.“
„Empfehlenswerte und fachkundige Detektivkanzlei für Mitarbeiterbeobachtungen im Krankenstand.“
Viele weitere positive Bewertungen unserer Arbeit können Sie auf unabhängigen Portalen wie kennstdueinen.de selbst nachlesen. Auch für andere Delikte im wirtschaftlichen Bereich sowie für Ermittlungen in Ihrem privaten Umfeld haben wir als Detektei in Norderstedt im operativen Einsatz stets die richtigen Lösungsansätze.
Unsere nächsten Betriebsstätten finden Sie in Hamburg…
Charlotte Mannsfeld, Marcus Lentz und ihr Detektiv-Team

Charlotte Mannsfeld

Marcus Lentz
… und in Bremen
Anna-Lena Jung, Marcus Lentz und ihr Detektiv-Team

Anna-Lena Jung

Marcus Lentz
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

Wolf-Peter H., Köln

Ilona C. , Bad Bramstedt

H.V., Frankfurt am Main

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Wie unsere Ermittlungen unsere Mandanten vor weiterem Schaden bewahren, zeigt dieses Einsatzbeispiel unserer Detektei aus der Stadt Norderstedt:

Ulrike A. arbeitete bereits seit mehr als 20 Jahren als Sekretärin für eine ortsansässige Finanzberatungs-Firma. Doch seit mehreren Jahren bereits fiel die 56 Jahre alte Mitarbeiterin immer wieder krankheitsbedingt aus. Die Geschäftsleitung hatte bislang nichts dagegen unternommen, denn Ulrike A. war eine geschätzte Arbeitskraft – niemand konnte sich vorstellen, dass die Frau ihren Arbeitgeber eiskalt belügen würde. Zudem war sie ja nicht mehr die Jüngste. Es schien daher nicht unglaubwürdig, dass sie zunehmend mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hatte.
Doch die Fehlzeiten nahmen immer weiter zu: Ulrike A. blieb der Arbeit mal nur einen Tag fern, mal gleich für zwei Wochen am Stück. Als Begründung nannte sie Rückenschmerzen, Magenbeschwerden, grippale Infekte und Kreislaufprobleme. Schließlich wurde es dem Geschäftsführer zu bunt: Er ließ sich bei der Detektei Lentz® eingehend beraten und nahm den Vorschlag unserer Fachberater an: Die Frau sollte bei ihrer nächsten Krankmeldung observiert werden von unserer Detektei. In Norderstedt begannen wir bei nächster Krankmeldung mit unserer Tätigkeit.
Der Einsatz ließ, wie erwartet, nicht lange auf sich warten. Unser Team legte sich am Wohnort der Frau auf die Lauer, die in einem Viertel südlich der Innenstadt lebte. Schon am Morgen öffnete Ulrike A. die Haustür und setzte sich ins Auto – sie wirkte kerngesund und äußerst vital. Sie fuhr los, in Richtung Zentrum, und kaufte zunächst in aller Ruhe ein. Dann fuhr sie nach Hause zurück. Am Nachmittag beobachte das Lentz®-Team die Zielperson eine Stunde lang beim Nordic Walking im Park.
Es gab keinen Anhaltspunkt dafür, warum Ulrike A. sich arbeitsunfähig gemeldet hatte. Am frühen Abend fuhr sie zu einer Gaststädte. Unsere Detektive sahen, dass dort rund ein Dutzend weiterer Menschen beisammen saß – offenbar fand dort gerade eine Versammlung statt. Weitere Recherchen ergaben, dass es sich um die Sitzung eines globalisierungskritischen Vereins handelte. Unsere Detektive fanden heraus, dass Ulrike A. vor etwa einem Jahr zur Vorsitzenden gewählt worden war.
Am folgenden Tag konnten die Detektive unserer Detektei Ulrike A. in Norderstedt erneut beim Einkaufen und beim Sport beobachten. Am dritten Tag machte sie sich auf den Weg zum Gemeindezentrum einer Kirche nahe ihrer Wohnadresse – dort bediente sie zwischen 17 und 20 Uhr im Dritte-Welt-Laden. Bei einem Testkauf verwickelte einer der Detektive Ulrike A. in ein Gespräch. Sie erzählte ausführlich von den zahlreichen Aktivitäten der Dritte-Welt-Gruppe, und dass sie rege daran mitarbeite und sich wohl fühlte, Gutes zu tun.
Zwei Tage später folgten die vor Ort eingesetzten Berufsdetektive unserer Detektei in Norderstedt ihr zum Treffen einer Bürgerinitiative, die sich für den Erhalt einer Grünfläche im Stadtgebiet einsetzte. Ein Mann, der ebenfalls Mitglied war, unterhielt als Arzt eine Praxis in Norderstedt: Er war es, der ihr immer wieder neue Atteste ausgestellt hatte.
Offenbar war Ulrike A. eine äußerst engagierte Frau – nur eben nicht bei der Arbeit. Unser Mandant wunderte sich darüber, was seine Sekretärin während ihrer „Krankheit“ so alles trieb. Da sie bereits so lange schon für die Firma tätig war, wollte er sie persönlich zur Rede stellen.
Die Sekretärin fiel aus allen Wolken, als sie die Beweise sah, die unsere Detektive gesammelt hatten. Sie gab zu, sich durch falsche Krankschreibungen Freizeit erschlichen zu haben. Zur Begründung sagte sie, dass sie seit der Finanzkrise 2007 ethische Bedenken bei ihrer Arbeit für den Finanzberater habe. Deswegen wollte sie ihre Zeit lieber nutzen, um sich für die Dinge einzusetzen, die ihr am Herzen lagen.
Das konnte der Geschäftsführer natürlich nicht durchgehen lassen. Er übergab ihr die fristlose Kündigung. Ulrike A. hat keine Klage dagegen erhoben – ihr dürfte bewusst gewesen sein, dass sie keine Change dagegen gehabt hätte.
Gibt es auch in Ihrem Unternehmen verdächtige Mitarbeiter, die sie gern überprüfen lassen würden? Oder gibt es in Ihrem Privatleben Anlass zum Misstrauen? Dann sollten Sie die Detektei Lentz® heranziehen. Die Einzelheiten erklären Ihnen die Fachberater unserer Detektei unter (0800) 88 333 11 Mo.-Sa. von 09-19 Uhr durchgehend, kostenfrei und als Erstkontakt sogar anonym.
Sie haben noch Fragen an unsere Detektei? Schauen Sie doch einfach auf unsere FAQ-Serviceseite. Sollten Sie dort keine Antwort finden, rufen Sie uns einfach gebührenfrei an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!
Bild ‚Norderstedt Rathaus vorn‚: von Stephan Post (Eigenes Werk) [CC-BY-SA-2.0-de], via Wikimedia Commons

Die Bereiche der Lauschabwehr und des Abhörschutz deckt die Detektei Lentz® (Lentz & Co. GmbH) über ihre eigene, nur hierauf spezialisierte, Unternehmenstochter die Ultima Ratio ab, da normale Detektive hierfür meist nicht qualifiziert sind. Die Ultima Ratio ist das erste Unternehmen Deutschlands, welches nach DIN EN ISO 9001:2015 für die Bereiche "Lauschabwehr + Abhörschutz für Firmen und Privatpersonen" durch den TÜV zertifiziert ist und somit höchste Standards erfüllt. Bei der Ultima Ratio finden Sie Rat und professionelle Hilfe durch qualifizierte Techniker und Technikerinnen rund um die anspruchsvolle Thematik der Lauschabwehr, Abwehr von Lauschangriffen + Industriespionage durch illegales Abhören und vorbeugendem Abhörschutz. Auch die fairen Festpreishonorare, die alle Kosten für einen effektiven und erfolgreichen Einsatz zum Auffinden von Wanzen (Abhörgeräten) bei Ihnen beinhalten, finden Sie gleich hier.
Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Kostenfrei, Mo.-Sa. von 09-19 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unsere Kontaktmöglichkeiten.
Zur ersten Kontaktaufnahme erreichen Sie unsere Detektei für Norderstedt auch gerne per E-Mail. Klicken Sie einfach auf den rot hinterlegten Link und Sie gelangen sofort zu unserer Kontaktseite.
Häufig an unsere Detektei in Norderstedt im Einsatz gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet ein Privatdetektiv in Norderstedt?
Ein seriöses Detektivbüro in Norderstedt orientiert sich bei den Stundensätzen an Richtwerten, die von den Berufsverbänden veröffentlicht wurden und deren Höhe regelmäßig auch von Gerichten und Sachverständigen als ‚ortsüblich‘ und ‚angemessen‘ betrachtet wird.
Für Detektive in Norderstedt liegt der Stundensatz durchschnittlich bei 55-110 EUR meist abhängig von der Auftragsgröße und Auftragsdauer. Trotz des ausschließlichen Einsatzes erfahrener ZAD geprüfter Privatermittler (IHK) in Festanstellung und dem Verzicht auf unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen, oder Rentner liegen wir in unserem Detektivbüro hier regelmäßig im unteren Drittel. Näheres zu ihrem individuellen Stundensatz erfragen Sie bitte nach einer kostenfreien Erstberatung bei ihrem zuständigen Mandantenbetreuer unserer Detektei für Norderstedt
Welche Detektei in Norderstedt ist die beste?
Pauschal lässt sich darauf keine Antwort finden. Die Detektei Lentz & Co. GmbH als Detektei in Norderstedt zählt zu den größten Detekteien und bieten den Vorteil von TÜV geprüfter Arbeitsqualität und Kundenzufriedenheit.
Welche Detektei ermittelt bei Untreue in Norderstedt?
Gerne sind wir als Privatdetektei im Bereich Untreue für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Privatperson.
Welche Detektei ermittelt bei Lohnfortzahlungsbetrug in Norderstedt?
Gerne sind wir als Wirtschaftsdetektei im Bereich Lohnfortzahlungsbetrug für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Unternehmen.
Ist die GPS-Überwachung von Mitarbeitern zulässig?
Nein, das Orten und Aufspüren von Mitarbeitern eines Unternehmens mittels GPS-Sendern ohne deren Wissen ist streng verboten und eine Straftat. Sowohl die Überwachung an sich als auch die Auswertung der Daten ist in Deutschland strafbar!
Wie weit darf Mitarbeiter-Überwachung gehen?
Mitarbeiter dürfen bei „berechtigtem Interesse“ zwar kurzfristig, d.h. einige Tage, keinesfalls mehrere Wochen, von Detektiven in Norderstedt überwacht, aber niemals mit GPS-Peilsendern geortet werden. In Deutschland ist diese Art der GPS-Überwachung ein strafbares Vorgehen.
Wer ermittelt bei Verdacht auf Datendiebstahl?
Bei einem Verdacht auf Datendiebstahl ermittelt die Detektei Lentz aus Norderstedt. Die Detektive sind nicht nur in ganz Deutschland, sondern weltweit für ihre Mandanten im Einsatz.