Detektei in Werneck im Einsatz seit 1995 mit Detektiven in Festanstellung – keine Subunternehmer!
(operatives Einsatzgebiet – keine Betriebstätte)

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(Mo.-Fr. 09.00 – 18.00 Uhr)
…dafür gehört die Detektei Lentz® in Werneck u. Umland schon seit 1995 zu den ersten Adressen mit TÜV Zertifikat Zertifizierung.
Sie machen sich Sorgen, dass Ihre Kinder während ihrer Abwesenheit einen Umgang pflegen, der einen schlechten Einfluss auf sie hat?
Oder ob sich Mitarbeiter ohne Grund arbeitsunfähig krank schreiben, oder gar unerlaubt Ihrer Entwicklungen oder Patente bedienen, um finanzielle Vorteile zu erlangen?
Durch professionelle und diskrete Ermittlungen und Observationen gehen wir Ihrem Verdacht nach und sichern dabei die nötigen Beweise. Diese brauchen Sie, um Ihr gutes Recht zu erlangen, indem Sie rechtliche Schritte einleiten oder aber um ein offenes Gespräch mit Ihrer Familie zu führen. Die Detektei Lentz® & Co. GmbH bietet Ihnen Ermittlungserfahrung seit 1995 im privaten und gewerblichen Bereich mit TÜV Zertifikat zertifiziertem Qualitätsmanagement für höchste Ansprüche und ist damit Ihr seriöser Partner rund um investigative Dienstleistung einer modernen Detektei. Werneck gehört dabei zum operativen Einsatzgebiet seit 1995 – also seit rund zwei Jahrzehnten!
Die Ermittlungen, die die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz® für unsere Mandanten in Werneck durchführt, sind grundsätzlich Vertrauenssache. Daher garantieren wir Ihnen zu jedem Zeitpunkt absolute Diskretion, Mandantenschutz und Professionalität.
Deshalb achten wir unter anderem ganz besonders auf eine gezielte Auswahl von ausschließlich höchst qualifizierten Mitarbeitern, die ihr Handwerk in allen Facetten beherrschten. Sowohl am Einsatzort Werneck als auch in all unseren Niederlassungen und an weiteren Einsatzorten bundesweit sind ausschließlich ZAD-geprüfte Detektive, bzw. künftig ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) in exklusiver Festanstellung für uns tätig, die sich durch eine fundierte Ausbildung auszeichnen und deren Leistung mit der von billigen, nur halbherzig angelernten Aushilfen, Quereinsteigern ohne detektivische Ausbildung, oder Ex-Polizeibeamten nicht zu vergleichen ist.
Als deutliches Zeichen für die Einhaltung unserer hohen Qualitätsstandards lassen wir uns in jährlichen Abständen vom TÜV mehrtägig prüfen und neu nach DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen‘ zertifizieren. Auch damit unterscheiden wir uns von den meisten anderen Detekteien. Standards gelten bei uns zudem auch in puncto Preisgestaltung: Durch und durch fair und transparent berechnen wir von Anfang an den Gesamtaufwand für Ihren Fall inklusive aller Nebenkosten, sodass Sie bei uns nie mit unangenehmen finanziellen Überraschungen rechnen müssen. Das gilt selbstverständlich auch für internationale Ermittlungsfälle. All diese Faktoren tragen dazu bei, dass unsere Mandanten besonders zufrieden sind, wie sich aus vielen Bewertungen auf unabhängigen Portalen wie ekomi.de ersehen lässt: Neun von zehn haben uns mit hervorragend oder sehr gut bewertet und würden jederzeit eine Empfehlung für die Zusammenarbeit mit uns abgeben.
Unsere nächsten Betriebsstätten finden Sie in Hanau und in Nürnberg
Susanne Weyel, Alexander Malien und ihr Detektiv-Team

Susanne Weyel

Alexander Malien
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

Harald K., A-5300 Hallwang

Dr. Robert F., Basel

M. Grammig, 21337 Lüneburg

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Das folgende anschauliche Fallbeispiel entstammt aus unseren Ermittlungsakten für den Einsatzort unserer Detektei in Werneck und ging unter dem geflügelten Titel „Casandras Vorhersagen“ in die Geschichte unserer Detektei ein.

Der Geschäftsführer eines Pharmaunternehmens wandte sich telefonisch an unsere Mandantenbetreuer, Rainer Köhler: Man hatte den Verdacht, dass die für das Vertriebsgebiet Schweinfurt zuständige Außendienstmitarbeiterin, die 40-jährige Monika R. ihre Dienstpflichten vernachlässigte und überhöhte Arbeitszeit- und Spesenabrechnungen einreichte, während die Umsätze stetig zurückgingen. Inzwischen waren von Bestandskunden sogar vereinzelt Nachfragen und Beschwerden laut geworden über die schlechte Erreichbarkeit des Regionalvertriebs.
Der Geschäftsführer des Unternehmens erteilte der Detektei Lentz® den Auftrag, die 40-jährige Monika R., die in Werneck, der Größten Gemeinde im Landkreis Schweinfurt,ein Reihenhaus bewohnte, zu observieren und ihre Tätigkeit im Laufe von einer Woche mit fünf Einsatztagen zu dokumentieren. Zu Beginn der folgenden Woche nahm unser Ermittlerteam die Beobachtung auf.
Zunächst sah am ersten Tag alles nach einem regelrechten Arbeitstag aus: Monika R. verließ das Haus am frühen Morgen, um gegen acht Uhr bereits ihren ersten Termin in Schweinfurt wahrzunehmen. Nach zwei weiteren Terminen in Haßfurt und Bamberg war ihr Elan aber offensichtlich erschöpft, und sie fuhr mit ihrem schicken BMW 3er Cabriolet nach Hause zurück, um dort auf der Terrasse erst einmal in aller Ruhe zu Mittag einen Kaffee zu trinken.
Im Anschluss zog sie sich ins ebenerdig gelegene Arbeitszimmer zurück, wo sie bis zum Abend mit Telefonaten beschäftigt war. Derselbe Ablauf wiederholte sich an den vier folgenden Tagen. Am Samstagnachmittag setzte sich Monika R. allerdings mit Laptop und Headset auf die Terrasse, so dass es unseren Ermittlern gelang, den Inhalt der intensiven, nachmittäglichen Telefonate zu verfolgen: Monika R. war offensichtlich als Wahrsagerin und Kartenlegerin unter ihrem Künstlernamen „Casandra“ auf einer Esoterik-Plattform gelistet und erhielt in der zweiten Tageshälfte regelmäßig Anrufe von Hilfesuchenden, die für ihren Service einen hohen Minutenpreis über eine kostenpflichtige 0900er Telefonnummer bezahlten. Monika R. erhielt daran ihren Obolus – und zusätzlich zu ihrer einträglichen Nebentätigkeit das Gehalt für die in Wahrheit gar nicht geleisteten Arbeitsstunden.
Unsere Detektive ermittelten schließlich, dass „Casandra“ auch an den Nachmittag zuvor, entsprechende Dienste durchführte, wie die mit Datum und Uhrzeit abgegebenen Bewertungen ihrer Anrufer, direkt nach den Telefonaten klar bewiesen.
Unser Auftraggeber, der die ausführlichen Berichte und Bilder arbeitstäglich online über unseren Lentz Membersclub® einsehen und downloaden konnte, reagierte umgehend mit Konsequenzen:
„Casandra“, alias Monika R. erhielt am darauffolgenden Montag die fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug und nicht genehmigter Nebentätigkeit zugestellt. Von einer Anzeige wegen Abrechnungsbetrugs nahm ihr ehemaliger Arbeitgeber Abstand, im Gegenzug übernahm Monika R. unsere Ermittlungskosten. Immerhin hatte sie mit dem Kartenlegen ja bereits eine neue Einnahmequelle erschlossen – und das Pharmaunternehmen konnte das Vertriebsgebiet mit einem neuen, leistungsbereiten Mitarbeiter besetzen. Rückblickend konnten wir über „Casandra“ nur lächeln: Wäre Sie eine gute Wahrsagerin, hätte Sie das was passiert ist, wohl kommen sehen!
Die Leistungen der Detektei Lentz® für Sie am Einsatzort Werneck sind zu vielfältig, um Sie hier ausführlich zu beschreiben. Auf unserer FAQ-Serviceseite erhalten Sie deswegen weitere ausführliche Auskünfte. Wünschen Sie Beratung zu einem konkreten Fall, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unsere gebührenfreie Service-Hotline unter 0800 88 333 11, die werktags durchgehend von 09-20 Uhr für Sie geschaltet ist.
Die Erstberatung zu Ihrem Problem erfolgt dort während unserer Geschäftszeiten kostenlos, direkt und unverbindlich. Auf Wunsch sogar anonym.

Die Bereiche der Lauschabwehr und des Abhörschutz deckt die Detektei Lentz® (Lentz & Co. GmbH) über ihre eigene, nur hierauf spezialisierte, Unternehmenstochter die Ultima Ratio ab, da normale Detektive hierfür meist nicht qualifiziert sind. Die Ultima Ratio ist das erste Unternehmen Deutschlands, welches nach DIN EN ISO 9001:2015 für die Bereiche "Lauschabwehr + Abhörschutz für Firmen und Privatpersonen" durch den TÜV zertifiziert ist und somit höchste Standards erfüllt. Bei der Ultima Ratio finden Sie Rat und professionelle Hilfe durch qualifizierte Techniker und Technikerinnen rund um die anspruchsvolle Thematik der Lauschabwehr, Abwehr von Lauschangriffen + Industriespionage durch illegales Abhören und vorbeugendem Abhörschutz. Auch die fairen Festpreishonorare, die alle Kosten für einen effektiven und erfolgreichen Einsatz zum Auffinden von Wanzen (Abhörgeräten) bei Ihnen beinhalten, finden Sie gleich hier.
Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Kostenfrei, Mo.-Fr. von 09-18 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unsere Kontaktmöglichkeiten.
Häufig an unsere Detektei in Werneck im Einsatz gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet ein Privatdetektiv in Werneck?
Ein seriöses Detektivbüro in Werneck orientiert sich bei den Stundensätzen an Richtwerten, die von den Berufsverbänden veröffentlicht wurden und deren Höhe regelmäßig auch von Gerichten und Sachverständigen als ‚ortsüblich‘ und ‚angemessen‘ betrachtet wird.
Für Detektive in Werneck liegt der Stundensatz durchschnittlich bei 55-110 EUR meist abhängig von der Auftragsgröße und Auftragsdauer. Trotz des ausschließlichen Einsatzes erfahrener ZAD geprüfter Privatermittler (IHK) in Festanstellung und dem Verzicht auf unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen, oder Rentner liegen wir in unserem Detektivbüro hier regelmäßig im unteren Drittel. Näheres zu ihrem individuellen Stundensatz erfragen Sie bitte nach einer kostenfreien Erstberatung bei ihrem zuständigen Mandantenbetreuer unserer Detektei für Werneck
Welche Detektei in Werneck ist die beste?
Pauschal lässt sich darauf keine Antwort finden. Die Detektei Lentz & Co. GmbH als Detektei in Werneck zählt zu den größten Detekteien und bieten den Vorteil von TÜV geprüfter Arbeitsqualität und Kundenzufriedenheit.
Welche Detektei ermittelt bei Untreue in Werneck?
Gerne sind wir als Privatdetektei im Bereich Untreue für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Privatperson.
Welche Detektei ermittelt bei Lohnfortzahlungsbetrug in Werneck?
Gerne sind wir als Wirtschaftsdetektei im Bereich Lohnfortzahlungsbetrug für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Unternehmen.
Sind meine Daten bei der Detektei Lentz & Co. GmbH sicher?
Als TÜV geprüfte Detektei erfüllt die Privatdetektei Lentz alle Qualitätsanforderungen. Somit können sowohl Rechtssicherheit als auch Datenschutz vollständig gewährleistet werden. Dies ist ein Bestandteil unseres Qualitätsmanagements und auch der DIN SPEC 33452 nach der wir zertifiziert sind.
Wie kann ich die Detektei Lentz & Co. GmbH kontaktieren?
Ihnen stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können das Team der Detektei Lentz & Co. GmbH per Telefon, E-Mail oder per Fax erreichen, wobei die telefonische Kontaktaufnahme von der Detektei bevorzugt wird.
Muss ich für die Beauftragung einen Vertrag unterschreiben?
Grundlage für eine seriöse Beauftragung ist immer eine wechselseitig schriftlich bestätigte Auftrags- und Honorarvereinbarung. Es handelt sich um einen ganz gewöhnlichen Dienstleistungsvertrag nach §611 BGB. Auch bei der Detektei Lentz & Co. GmbH ist eine solche schriftliche Vereinbarung maßgeblich für die Zusammenarbeit.
Welche einzelnen Schritte muss ich bei der Beauftragung durchlaufen?
In den meisten Fällen ist der erste Schritt eine unverbindliche Erstberatung in Form eines Telefonats. Anschließend wird die Beauftragung per E-Mail oder Fax vorgenommen. Alle Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und gegenseitig unterzeichnet. Nachdem Sie alle Informationen zu Ihrem Fall ausführlich geschildert haben, starten die Ermittlungen.