Detektei in Henstedt-Ulzburg im Einsatz seit 1995 mit Detektiven in Festanstellung – keine Subunternehmer!

(operatives Einsatzgebiet – keine Betriebstätte)

Detektei in Henstedt-Ulzburg im Einsatz seit 1995 mit Detektiven in Festanstellung - keine Subunternehmer!

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(Mo.-Sa. von 09-19 Uhr)

Sie suchen eine Detektei in Henstedt-Ulzburg? Dann ist Detektei Lentz® als TÜV zertifiziert die richtige Wahl.

Benötigen Sie Hilfe bei einem komplizierten Fall aus dem geschäftlichen Bereich? Oder bezieht sich Ihr Anliegen auf die Auflösung einer privaten Angelegenheit? Dann sind Sie bei der Detektei Lentz® an der richtigen Adresse. Wir ermitteln als Detektei in Henstedt-Ulzburg, der näheren Umgebung oder ganz Deutschland seit fast 20 Jahren. Auch für internationale Kunden sind wir tätig.

Für uns spricht eine hohe Kundenzufriedenheit. Neun von zehn ehemaligen Mandanten würden uns ihren Freunden, Bekannten oder Geschäftspartnern weiterempfehlen. Außerdem ist, nach einer ausgiebigen Prüfung durch den TÜV, die anschließende Auszeichnung mit dem TÜV Zertifikat, das wir jährlich seit 2002 verliehen bekommen, ein weiteres Argument für uns. Dies bestätigt die Hochwertigkeit unserer Arbeit sowie die Einhaltung der hohen international geltenden Standards für eine Detektei.

Wir versuchen uns stetig zu verbessern, um den Kunden unserer Detektei für Henstedt-Ulzburg den besten Service zu bieten. Aus diesem Grund schicken wir die Detektive unserer Detektei regelmäßig auf Fortbildung, um Ihre Fähigkeiten zu verbessern und stets auf dem neusten Stand zu sein. Im Übrigen ist jeder Mitarbeiter in unserer Detektei vollständig ausgebildet und offiziell geprüft.

Managementsystem zur professionellen, nachhaltigen Unternehmensführung einer Detektei und der Einhaltung von Qualitätsrichtlinien bei allen Arbeitsschritten der Observation, Lauschabwehr und Ermittlung.

Zertifiziert für geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privat­ermittlungen unserer Detektive.

Wir sind angeschlossen an die Internationale Kommission der Detektivverbände (IKD) und verfügen hierdurch über weltweite Kontakte.

Wir sind, über die Mit­glied­schaft unserer beiden Geschäfts­führer, Mit­glied im Bundes­verband des Detektiv und Ermittlungs­gewerbe e.V.

Unser Sach­verständiger für das De­tek­tei-/­Be­wach­ungs­gewerbe ist Senior-Mit­glied im Bundes­verband Deutscher Sach­ver­ständiger und Fach­gut­achter e.V.

Unsere nächsten Betriebsstätten finden Sie in Hamburg

Charlotte Mannsfeld, Marcus Lentz und ihr Detektiv-Team

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Telefon:Rückrufservice
Fax:(0800) 88 333 12
E-Mail:eMail Hamburg
Video-BeratungVideo-Beratung
Allgemeine UnternehmensvorstellungAllgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtIhre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtPrivatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + LauschabwehrAbhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
 

Charlotte Mannsfeld

Charlotte Mannsfeld
Marcus Lentz

Marcus Lentz
Anna-Lena Jung

Anna-Lena Jung
Marcus Lentz

Marcus Lentz
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

Kundenbewertungen für Detektei Lentz & Co. GmbH
KundenstimmeWir bedanken uns für ihre hohe Einsatz­bereitschaft, die letztlich zum Erfolg in unserer Sache geführt hat und können Sie guten Gewissens weiter empfehlen. Viele Grüße
Ilona C. , Bad Bramstedt
KundenstimmeProfessionell, sehr fachkundig, geschickt, verlässlich, schnell – das sind die Attribute die uns nach drei­maliger, gewerblicher in Anspruch­nahme der Dienste der Detektei Lentz einfallen.
Christian E., Brüssel
KundenstimmeKompetent, zielstrebig, verlässlich und vor allen Dingen vertragstreu.
Dr. Werner G., München
Top Dienstleister 2023 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler – IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Das folgende reale Fallbeispiel unserer Detektei aus Henstedt-Ulzburg soll Ihnen zur Veranschaulichung dienen, um Ihnen einen Einblick in die Arbeit unserer Detektei zu gewähren.

Das folgende reale Fallbeispiel unserer Detektei aus Henstedt-Ulzburg soll Ihnen zur Veranschaulichung dienen, um Ihnen einen Einblick in die Arbeit unserer Detektei zu gewähren.

Eine Bank aus Hamburg trat in Kontakt mit unserer Detektei. Hintergrund war ein selbstständiger Immobilienmakler, der für die besagte Bank tätig war und im Verdacht stand diese finanziell zu betrügen. Da die Geschäftsleitung der Bank anonyme Hinweise erhielt, dass der Makler teils Zahlungen von Schwarzgeldern annahm, aber als offizielle Nachlässe auf Provisionen verbuchte, beauftragte diese unsere Detektei sich dem Fall anzunehmen. Henstedt-Ulzburg sollte der Einsatzort sein, als Wohnsitz des Maklers.

Kurze Zeit später machte sich ein mobiles Observationsteam unserer Detektei auf den Weg nach Henstedt-Ulzburg, um den Verdächtigten zu beobachten. Unauffällig verfolgten wir unsere Zielperson zu den verschiedensten Kunden. Die Ermittler unserer Detektei in Henstedt-Ulzburg als Ausgangsort konnten dabei alle besuchten Kunden dokumentieren und visuell festhalten, welche Art von Geschäften er abwickelte. Durch die Aufnahmen konnten die einzelnen Kunden sogar zweifellos identifiziert werden.

Bei den Untersuchungen stellte sich heraus, dass der Immobilienmakler bei einigen Kunden zusätzliche Bargeldbezahlungen entgegennahm, die er eigentlich nicht bekommen sollte. Auch das wurde fotografisch festgehalten.

Als wir die Auftragsgeber unserer Detektei aus Hamburg mit den Ergebnissen konfrontierten, waren diese sehr enttäuscht von dem angestellten Makler. Dennoch waren Sie froh, dass unsere Detektei in Henstedt-Ulzburg den Fall so schnell aufklären konnte und für nötige Beweise gesorgt hat. Aus diesem Grund konnte dem Mann Abrechnungsbetrug nachgewiesen werden und sein Vertrag wurde folglich fristlos beendet. Außerdem fordert die Bank eine Schadensersatzklage vor Gericht ein.

Unsere Detektei ist auch für Sie zur Stelle. Geschäftliche, aber auch private Fälle, klärt unsere Detektei in Henstedt-Ulzburg mit Sicherheit für Sie auf und hilft Ihnen somit gerne.

Die Bereiche der Lauschabwehr und des Abhörschutz deckt die Detektei Lentz® (Lentz & Co. GmbH) über ihre eigene, nur hierauf spezialisierte, Unternehmenstochter die Ultima Ratio ab, da normale Detektive hierfür meist nicht qualifiziert sind. Die Ultima Ratio ist das erste Unternehmen Deutschlands, welches nach DIN EN ISO 9001:2015 für die Bereiche "Lauschabwehr + Abhörschutz für Firmen und Privatpersonen" durch den TÜV zertifiziert ist und somit höchste Standards erfüllt. Bei der Ultima Ratio finden Sie Rat und professionelle Hilfe durch qualifizierte Techniker und Technikerinnen rund um die anspruchsvolle Thematik der Lauschabwehr, Abwehr von Lauschangriffen + Industriespionage durch illegales Abhören und vorbeugendem Abhörschutz. Auch die fairen Festpreishonorare, die alle Kosten für einen effektiven und erfolgreichen Einsatz zum Auffinden von Wanzen (Abhörgeräten) bei Ihnen beinhalten, finden Sie gleich hier.

Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Detektei Lentz Telefonnummer (0800) 88 333 11

Kostenfrei, Mo.-Sa. von 09-19 Uhr.
 
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30

oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unsere Kontaktmöglichkeiten.

Zur ersten Kontaktaufnahme erreichen Sie unsere Detektei für Henstedt-Ulzburg auch gerne per E-Mail. Klicken Sie einfach auf den rot hinterlegten Link und Sie gelangen sofort zu unserer Kontaktseite.

Häufig an unsere Detektei in Henstedt-Ulzburg im Einsatz gestellte Fragen (FAQ)

Detektiv-Henstedt-Ulzburg-Privatdetektiv-Henstedt-Ulzburg-FAQ
Was kostet ein Privatdetektiv in Henstedt-Ulzburg?

Ein seriöses Detektivbüro in Henstedt-Ulzburg orientiert sich bei den Stundensätzen an Richtwerten, die von den Berufsverbänden veröffentlicht wurden und deren Höhe regelmäßig auch von Gerichten und Sachverständigen als ‚ortsüblich‘ und ‚angemessen‘ betrachtet wird.
Für Detektive in Henstedt-Ulzburg liegt der Stundensatz durchschnittlich bei 55-110 EUR meist abhängig von der Auftragsgröße und Auftragsdauer. Trotz des ausschließlichen Einsatzes erfahrener ZAD geprüfter Privatermittler (IHK) in Festanstellung und dem Verzicht auf unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen, oder Rentner liegen wir in unserem Detektivbüro hier regelmäßig im unteren Drittel. Näheres zu ihrem individuellen Stundensatz erfragen Sie bitte nach einer kostenfreien Erstberatung bei ihrem zuständigen Mandantenbetreuer unserer Detektei für Henstedt-Ulzburg

Welche Detektei in Henstedt-Ulzburg ist die beste?

Pauschal lässt sich darauf keine Antwort finden. Die Detektei Lentz & Co. GmbH als Detektei in Henstedt-Ulzburg zählt zu den größten Detekteien und bieten den Vorteil von TÜV geprüfter Arbeitsqualität und Kundenzufriedenheit.

Welche Detektei ermittelt bei Untreue in Henstedt-Ulzburg?

Gerne sind wir als Privatdetektei im Bereich Untreue für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Privatperson.

Welche Detektei ermittelt bei Lohnfortzahlungsbetrug in Henstedt-Ulzburg?

Gerne sind wir als Wirtschaftsdetektei im Bereich Lohnfortzahlungsbetrug für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Unternehmen.

Ist die GPS-Überwachung von Mitarbeitern zulässig?

Nein, das Orten und Aufspüren von Mitarbeitern eines Unternehmens mittels GPS-Sendern ohne deren Wissen ist streng verboten und eine Straftat. Sowohl die Überwachung an sich als auch die Auswertung der Daten ist in Deutschland strafbar!

Wie weit darf Mitarbeiter-Überwachung gehen?

Mitarbeiter dürfen bei „berechtigtem Interesse“ zwar kurzfristig, d.h. einige Tage, keinesfalls mehrere Wochen, von Detektiven in Henstedt-Ulzburg überwacht, aber niemals mit GPS-Peilsendern geortet werden. In Deutschland ist diese Art der GPS-Überwachung ein strafbares Vorgehen.

Wer ermittelt bei Verdacht auf Datendiebstahl?

Bei einem Verdacht auf Datendiebstahl ermittelt die Detektei Lentz aus Henstedt-Ulzburg. Die Detektive sind nicht nur in ganz Deutschland, sondern weltweit für ihre Mandanten im Einsatz.

Hinweis: Die Lentz & Co. GmbH macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.