Detektei in Lüneburg im Einsatz seit 1995 mit Detektiven in Festanstellung – keine Subunternehmer!
(operatives Einsatzgebiet – keine Betriebstätte)

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(Mo.-Sa. von 09-19 Uhr)
Profitieren auch Sie von unserem Know-How als Detektei. In Lüneburg helfen wir Ihnen.
Sie werden den Verdacht nicht los, dass Sie von Ihren Mitarbeitern, Geschäftsfreunden oder gar Ihrem Lebenspartner hintergangen werden? Dann sollten Sie nicht länger zögern und abwarten, bis das Problem immer größer wird: Die Detektei Lentz® ist der geeignete Ansprechpartner, wenn es um sachkundige, seriöse und beweisfeste Ermittlungen geht. Wir sind bundesweit mit zahlreichen Niederlassungen vertreten – und auch vor Ort im Großraum Lüneburg mit einem eigenen Ermittlerteam für Sie aktiv.
Sollten Ihnen Unstimmigkeiten im Betrieb auffallen, so bedenken Sie, dass sich auch kleinere Schäden auf Dauer in der Bilanz summieren. Wir observieren bis die der Fall aufgedeckt ist.
Wenn Sie sich nicht länger hintergehen und schädigen lassen wollen, brauchen Sie handfeste Fakten. Nur qualifizierte Ermittler sind in der Lage, Ihnen die umfassenden Beweise zu liefern, die Ihnen zuverlässig zu Ihrem Recht verhelfen. Wir achten nicht nur auf professionelle Ermittlungen und eine transparente Honorarstruktur ohne versteckte Zusatzkosten: Auch unsere Unterlagen sind gerichtsfest. Mit ihnen lassen sich Tathergang und Täter samt aller beteiligten Personen genau erkennen. Parallel zeigen die Ergebnisse von auftragsbegleitenden Ermittlungen die wesentlichen Hintergründe auf.
Die häufigsten Anlässe für den Einsatz unserer Detektei in Lüneburg und Umgebung stammen unter anderem aus dem Wirtschaftsbereich. Lohnfortzahlungs-, Abrechnungs- und Spesenbetrug sowie Diebstahl oder Unterschlagung gehören seit 1995 zu unserer täglichen Arbeit. Unsere Detektive kennen sich vor Ort aus, operieren diskret, schnell und effizient. Sie sind durchgehend ZAD-geprüft und auf die verschiedensten Bereiche spezialisiert.
Neun von zehn unserer Mandanten sind mit unserer Arbeit rundum zufrieden und würden uns weiter empfehlen. Werfen Sie gerne einen Blick auf die Vielzahl aussagekräftiger Empfehlungen, die dankbare Mandanten auf unserer Bewertungsseite hinterlassen haben. Ein repräsentatives Beispiel sei hier stellvertretend für viele andere angeführt:
„Wirklich zuverlässig und extrem professionell! Wir haben sehr umfangreiches Beweismaterial erhalten und sehen unseren Verdacht vollstens bestätigt.“
Unsere nächsten Betriebsstätten finden Sie in Hamburg…
Charlotte Mannsfeld, Marcus Lentz und ihr Detektiv-Team

Charlotte Mannsfeld

Marcus Lentz
… und in Hannover
Daniel Martin-Ortega, Anna-Lena Jung und ihr Detektiv-Team

Daniel Martin-Ortega

Anna-Lena Jung
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

Günter K., Geschäftsführer, Hamburg

Dr. Musa D., Düsseldorf

Dr. Daniel T., München

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Wie wir dabei vorgehen, zeigt folgender Beispielsfall eines allzu eigennützigen Geschäftsführers:

Eine Druckerei aus Lüneburg wandte sich an die Detektei Lentz®, um einem bösen Verdacht auf die Spur zu kommen. Die Gesellschafter des Unternehmens misstrauten ihrem angestellten Geschäftsführer und argwöhnten, dass dieser gegen ihre Interessen handelte. Sie hatten Peter L. im dringenden Verdacht, dass er Kunden- und Angebotsdaten an Mitbewerber verkaufte.
Unser Observationsteam in Lüneburg bestand aus drei Detektiven. Vereinbart war ein Einsatz von einer Woche. Unsere Detektive nutzten dabei eine Scheinfirma. Derartige Firmen haben wir eigens für Fälle aus dem Wirtschaftsbereich gegründet und jederzeit abrufbar zur Verfügung. Damit kann eine misstrauische Zielperson selbst bei einer Überprüfung unsere wahre Identität nicht feststellen. Über die Scheinfirma holten sich die Ermittler Angebote für umfangreichere Aufträge ein.
Wie erwartet, gingen die Angebote ein. Was uns stutzig machte: Stunden später lag uns auch das Angebot einer anderen Druckerei vor. Es lag deutlich unter dem dem Preis des ersten Angebots. Unsere Ermittler gingen der Sache auf den Grund. Das Ergebnis: das Konkurrenzangebot kam von einem Unternehmen, das dem Bruder des verdächtigten Geschäftsführers Peter L. gehörte. Die Firma existierte erst seit Kurzem. Nun wurde klar, dass die beiden die Informationen der Druckerei, bei dem er angestellt war, zum eigenen Vorteil nutzten. Die Kunden sollten abgeworben werden. Wie weitere Ermittlungen zeigten, war Peter L. stiller Teilhaber der Konkurrenzfirma seines Bruders. Als solcher war er nicht im Handelsregister eingetragen und für Außenstehende nicht zu erkennen.
Wir konnten das Treiben des Geschäftsführers für unseren Mandanten umfangreich dokumentieren und mit aussagekräftigem Beweismaterial untermauern. Damit war belegt, dass der Geschäftsführer gegen das Wettbewerbsverbot verstieß, das in seinem Vertrag ausdrücklich geregelt war. Hinzu kamen Verstöße gegen die Verschwiegenheits- und Datenschutzverpflichtungen. Das kommt einem Geheimnisverrat gleich. Die Folge: Der Geschäftsführer Peter L. erhielt umgehend seine fristlose Kündigung, der eine Schadensersatzklage der Gesellschafter der Druckerei folgte.
Müssen auch Sie in Ihrem Unternehmen durchgreifen? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Unserer Fachberater sind jeden Tag unter der Woche zwischen 9 und 20 Uhr für Sie da. Unserer Service-Hotline erreichen Sie unter der Nummer (0800) 88 333 11.
Sie haben noch Fragen an unsere Detektei? Schauen Sie doch einfach auf unsere FAQ-Serviceseite. Sollten Sie dort keine Antwort finden, rufen Sie uns einfach gebührenfrei an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!

Die Bereiche der Lauschabwehr und des Abhörschutz deckt die Detektei Lentz® (Lentz & Co. GmbH) über ihre eigene, nur hierauf spezialisierte, Unternehmenstochter die Ultima Ratio ab, da normale Detektive hierfür meist nicht qualifiziert sind. Die Ultima Ratio ist das erste Unternehmen Deutschlands, welches nach DIN EN ISO 9001:2015 für die Bereiche "Lauschabwehr + Abhörschutz für Firmen und Privatpersonen" durch den TÜV zertifiziert ist und somit höchste Standards erfüllt. Bei der Ultima Ratio finden Sie Rat und professionelle Hilfe durch qualifizierte Techniker und Technikerinnen rund um die anspruchsvolle Thematik der Lauschabwehr, Abwehr von Lauschangriffen + Industriespionage durch illegales Abhören und vorbeugendem Abhörschutz. Auch die fairen Festpreishonorare, die alle Kosten für einen effektiven und erfolgreichen Einsatz zum Auffinden von Wanzen (Abhörgeräten) bei Ihnen beinhalten, finden Sie gleich hier.
Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Kostenfrei, Mo.-Sa. von 09-19 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unsere Kontaktmöglichkeiten.
Zur ersten Kontaktaufnahme erreichen Sie unsere Detektei für Lüneburg auch gerne per E-Mail. Klicken Sie einfach auf den rot hinterlegten Link und Sie gelangen sofort zu unserer Kontaktseite.
Häufig an unsere Detektei in Lüneburg im Einsatz gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet ein Privatdetektiv in Lüneburg?
Ein seriöses Detektivbüro in Lüneburg orientiert sich bei den Stundensätzen an Richtwerten, die von den Berufsverbänden veröffentlicht wurden und deren Höhe regelmäßig auch von Gerichten und Sachverständigen als ‚ortsüblich‘ und ‚angemessen‘ betrachtet wird.
Für Detektive in Lüneburg liegt der Stundensatz durchschnittlich bei 55-110 EUR meist abhängig von der Auftragsgröße und Auftragsdauer. Trotz des ausschließlichen Einsatzes erfahrener ZAD geprüfter Privatermittler (IHK) in Festanstellung und dem Verzicht auf unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen, oder Rentner liegen wir in unserem Detektivbüro hier regelmäßig im unteren Drittel. Näheres zu ihrem individuellen Stundensatz erfragen Sie bitte nach einer kostenfreien Erstberatung bei ihrem zuständigen Mandantenbetreuer unserer Detektei für Lüneburg
Welche Detektei in Lüneburg ist die beste?
Pauschal lässt sich darauf keine Antwort finden. Die Detektei Lentz & Co. GmbH als Detektei in Lüneburg zählt zu den größten Detekteien und bieten den Vorteil von TÜV geprüfter Arbeitsqualität und Kundenzufriedenheit.
Welche Detektei ermittelt bei Untreue in Lüneburg?
Gerne sind wir als Privatdetektei im Bereich Untreue für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Privatperson.
Welche Detektei ermittelt bei Lohnfortzahlungsbetrug in Lüneburg?
Gerne sind wir als Wirtschaftsdetektei im Bereich Lohnfortzahlungsbetrug für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Unternehmen.
Welche Detektei ermittelt für Unternehmen?
Die Detektei Lentz mit mehr als zwanzig Betriebsstätten in ganz Deutschland ermittelt deutschlandweit für Unternehmen und übernimmt für Sie die Observation von wirtschaftskriminellen, dolosen Handlungen jeglicher Art, wie zum Beispiel bei Diebstahl, Anlagebetrug, Lohnfortzahlungsbetrug, Geheimnisverrat oder Lauschangriffen.
Ermittelt die Privatdetektei Lentz auch im Ausland?
Ja, die Ermittler der Detektei Lentz sind weltweit im Einsatz und ermitteln in ganz Europa, Nord- und Südamerika, Asien, Australien sowie in Afrika für Sie. Die Kosten werden hierbei immer erst ab dem jeweiligen Einsatzort berechnet. Auf Subunternehmer wird konsequent verzichtet, um die hohe Qualität der Dienstleistung und die Diskretion zu garantieren.
In welchen europäischen Ländern ermittelt die Detektei?
Die Detektei Lentz ermittelt in fast allen europäischen Ländern. Sprechen Sie uns einfach an, egal ob in Italien, Frankreich, Polen, Norwegen, Schweden, Kroatien oder Portugal – wir helfen Ihnen gerne mit orts- und sprachkundigen, festangestellten ZAD geprüften Privatermittlern (IHK) weiter.