Detektei in Monheim am Rhein im Einsatz seit 1995 mit Detektiven in Festanstellung – keine Subunternehmer!
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Die Detektei Lentz® bietet viele Vorteile als Detektei. In Monheim am Rhein helfen wir Ihnen.

Haben Sie ein Problem mit einem ihrer Angestellten, welcher schlicht und ergreifend zu hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten hat, oder seine Arbeitszeit im Außendienst nicht einhält?
Oder haben Sie einen begründeten Verdacht, dass ihr Ehemann bzw. ihre Ehefrau gar keine Überstunden macht, sondern Sie stattdessen mit einem Nebenbuhler vergnügt?
In solchen Fällen hilft eine gezielte Observation unserer Detektei in Monheim am Rhein an diesem Einsatzort schnell und effizient weiter, um ihren Verdacht zu beweisen.
Die Detektive unserer Detektei in Monheim am Rhein arbeiten an diesem Einsatzort diskret und unauffällig einzig dafür, die Wahrheit für Sie aufzudecken und zu beweisen. Das Honorar unserer Detektei wird hierbei nicht durch weitere Kosten unnötig erhöht, wie sie etwa für die An- und Abfahrt oder die verwendete Ausrüstung anfallen, denn diese Kosten übernehmen wir als Detektei in Monheim am Rhein für Sie.
Diese transparente Kostengestaltung wissen die Mandanten unserer Detektei zu schätzen und so erhalten wir auf unserer Bewertungsseite stets hervorragende Rezensionen von Mandanten unserer Detektei. Monheim am Rhein ist dabei nur eines von unzähligen, regelmäßigen Einsatzgebieten unserer Detektei. In Monheim am Rhein kommen ausschließlich hervorragend ausgebildete Detektive zum Einsatz die fest angestellt sind in unserer Detektei. Monheim am Rhein als operatives Einsatzgebiet wird von unserer nächsten Niederlassung mit ortskundigen Detektiven aus betreut.
Unsere nächsten Betriebsstätten finden Sie in Düsseldorf und in Köln
Angela Gottschalk, Daniel Martin-Ortega und ihr Detektiv-Team

Angela Gottschalk

Daniel Martin-Ortega
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

M. Grammig, 21337 Lüneburg

Jesko Luciano, 60329 Frankfurt am Main

Jürgen Harms, Berlin

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Unsere Detektei in Monheim am Rhein als Einsatzort bearbeitete dort etwa das folgende Fallbeispiel, dass Ihnen unsere Tätigkeit anschaulich verdeutlichen soll:

Ein dort ansässiger Anwalt beauftragte unsere Detektei in Monheim am Rhein als Einsatzort, den Verdacht gegen einen Außendienstmitarbeiter seines Mandanten zu überprüfen.
Der fraglichen Außendienstler, der 39-jährige Jochen H., wurde des Spesen- und Abrechnungsbetrugs verdächtigt. Er rechnete jede Woche stets 40-42 Arbeitsstunden, aber seine Berichte und Ergebnisse waren so unbefriedigend, dass massive Zweifel an der Richtigkeit seiner Angaben aufgekommen waren.??
Vom Beginn der darauffolgenden Woche an wurde der Mann von drei Detektiven unserer Detektei in Monheim am Rhein als Ausgangsort dieses Einsatzes während seiner Arbeitszeit lückenlos beobachtet.
Die Observation fand zwei Wochen lang jeweils von 7 bis etwa 18 Uhr statt. Sie begann vor dem Einfamilienhaus von Jochen H. in Monheim am Rhein. So konnte nachgewiesen werden, dass Jochen H. in der ersten Woche 12 Stunden und in der zweiten Woche 14 Stunden lang für seinen Arbeitgeber tätig war. In seinen Berichten über diese Zeiträume gab er jedoch für beide Wochen 40,5 in der ersten bzw. 42 Stunden Arbeitszeit in der zweiten Woche an.
Die abgerechneten Fahrtstrecken entsprachen zwar der Realität, aber ein großer Teil davon diente privaten Zwecken des Mannes. So kaufte er in zahlreichen Baumärkten Baumaterial, das er – ebenfalls während seiner Arbeitszeit – selbst in seinem Eigenheim verbaute. Dabei wurde Jochen H. teils von mehreren Bekannten unterstützt.
Einer von diesen Bekannten erzählte einem unserer – speziell psychologisch auf die Führung solcher Gespräche geschulten – Detektive, der „zufällig“ mit ihm ins Gespräch kam, dass er schon seit mehreren Wochen den beobachteten Mann, der sein Schwager sei, beim Innenausbau unterstütze, damit seine Schwester und sein Schwager noch vor dem Winter endlich fertig werden.
Der Rechtsanwalt, der unsere Detektei in Monheim am Rhein beauftragte, hatte nach zwei Wochen alle Beweise, die er benötigte um Jochen H. wegen Spesen- und Abrechnungsbetrug im Namen seines Mandanten fristlos zu entlassen – nicht zuletzt, um ein Zeichen gegen Unehrlichkeit im Betrieb zu setzen.
Eine Kündigungsschutzklage von Jochen H. vor dem Arbeitsgericht wurde aufgrund der eindeutigen Beweislage, die das von unserer Detektei in Monheim am Rhein und Umgebung gesammelte Material, abgewiesen. Die entstandenen Detektivkosten unserer Detektei in Monheim am Rhein als Einsatzort wurden als erstattungsfähig im Sinne des §91 ZPO anerkannt; der inzwischen rechtskräftig entlassene Mitarbeiter muss sie an unseren Auftraggeber als „Kosten der notwendigen Beweisführung“ erstatten.
Egal ob unehrliche Mitarbeiter, vermeintlich untreuer Partner, oder säumige Schuldner, die Detektei Lentz® ist für sie in Monheim am Rhein aktiv!
Weitere Info’s erhalten Sie gebührenfrei unter (0800) 88 333 11 werktags Mo.-Fr. von 8 Uhr – 20 Uhr und auf Wunsch als Erstberatung sogar völlig anonym.

Die Bereiche der Lauschabwehr und des Abhörschutz deckt die Detektei Lentz® (Lentz & Co. GmbH) über ihre eigene, nur hierauf spezialisierte, Unternehmenstochter die Ultima Ratio ab, da normale Detektive hierfür meist nicht qualifiziert sind. Die Ultima Ratio ist das erste Unternehmen Deutschlands, welches nach DIN EN ISO 9001:2015 für die Bereiche "Lauschabwehr + Abhörschutz für Firmen und Privatpersonen" durch den TÜV zertifiziert ist und somit höchste Standards erfüllt. Bei der Ultima Ratio finden Sie Rat und professionelle Hilfe durch qualifizierte Techniker und Technikerinnen rund um die anspruchsvolle Thematik der Lauschabwehr, Abwehr von Lauschangriffen + Industriespionage durch illegales Abhören und vorbeugendem Abhörschutz. Auch die fairen Festpreishonorare, die alle Kosten für einen effektiven und erfolgreichen Einsatz zum Auffinden von Wanzen (Abhörgeräten) bei Ihnen beinhalten, finden Sie gleich hier.
Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Kostenfrei, Mo.-Fr. von 09-18 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unsere Kontaktmöglichkeiten.
Zur ersten Kontaktaufnahme erreichen Sie unsere Detektei für Monheim am Rhein auch gerne per E-Mail. Klicken Sie einfach auf den rot hinterlegten Link und Sie gelangen sofort zu unserer Kontaktseite.
Häufig an unsere Detektei in Monheim am Rhein im Einsatz gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet ein Privatdetektiv in Monheim am Rhein?
Ein seriöses Detektivbüro in Monheim am Rhein orientiert sich bei den Stundensätzen an Richtwerten, die von den Berufsverbänden veröffentlicht wurden und deren Höhe regelmäßig auch von Gerichten und Sachverständigen als ‚ortsüblich‘ und ‚angemessen‘ betrachtet wird.
Für Detektive in Monheim am Rhein liegt der Stundensatz durchschnittlich bei 55-110 EUR meist abhängig von der Auftragsgröße und Auftragsdauer. Trotz des ausschließlichen Einsatzes erfahrener ZAD geprüfter Privatermittler (IHK) in Festanstellung und dem Verzicht auf unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen, oder Rentner liegen wir in unserem Detektivbüro hier regelmäßig im unteren Drittel. Näheres zu ihrem individuellen Stundensatz erfragen Sie bitte nach einer kostenfreien Erstberatung bei ihrem zuständigen Mandantenbetreuer unserer Detektei für Monheim am Rhein
Welche Detektei in Monheim am Rhein ist die beste?
Pauschal lässt sich darauf keine Antwort finden. Die Detektei Lentz & Co. GmbH als Detektei in Monheim am Rhein zählt zu den größten Detekteien und bieten den Vorteil von TÜV geprüfter Arbeitsqualität und Kundenzufriedenheit.
Welche Detektei ermittelt bei Untreue in Monheim am Rhein?
Gerne sind wir als Privatdetektei im Bereich Untreue für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Privatperson.
Welche Detektei ermittelt bei Lohnfortzahlungsbetrug in Monheim am Rhein?
Gerne sind wir als Wirtschaftsdetektei im Bereich Lohnfortzahlungsbetrug für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Unternehmen.
Werde ich regelmäßig über den aktuellen Stand der Ermittlung informiert?
Selbstverständlich können Sie sich als Auftraggeber regelmäßig über die Ermittlungen bei ihrem zuständigen Mandantenbetreuer erkundigen. Schriftliche, minutiöse Tätigkeitsberichte, sowie umfangreiches Bild- und ggf. Videomaterial erhalten Sie dann online über unseren Lentz Membersclub®.
Bekomme ich das Bild- und Videomaterial der Beschattung?
Zu einer Observation gehört auch immer eine lückenlose Dokumentation. Als nach DIN SPEC 33452 zertifizierte Detektei ist dies für uns Standard und wird Ihnen gegenüber auch vertraglich geschuldet. In rechtskonformem Rahmen stellen wir Ihnen die Ergebnisse unserer Arbeit gerne zur Verfügung.
Sind die Detektive ortskundig?
Alle festangestellten Privatermittler der Detektei Lentz kennen sich an ihren jeweiligen Einsatzorten bestens aus. Denn zur Vorbereitung eines jeden Falls gehören stets eine sorgfältige Einsatzplanung und eine Begehung des vollständigen Observationsgebietes. Es werden nur Einsatzfahrzeuge mit Kennzeichen aus der jeweiligen Region eingesetzt und selbst diese können – aufgrund der Größe unseres Firmenfuhrparks – bei Bedarf mehrfach gewechselt werden. Hierdurch wird das Risiko eines Auffallens, oder gar Erkannt Werdens der lfd. Observation bestmöglich vermieden.