Detektei in Ranstadt im Einsatz seit 1995 mit Detektiven in Festanstellung – keine Subunternehmer!
(operatives Einsatzgebiet – keine Betriebstätte)

Sie suchen eine Detektei in Ranstadt? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.
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(montags – samstags jeweils 09-18 Uhr und sonntags 09-14 Uhr)
Die Einschaltung einer Detektei ist immer eine Vertrauensfrage…
…daher beschäftigen wir keine Subunternehmer, sondern ausschließlich erfahrene, in unserer Detektei zweijährig zum ZAD geprüften Detektiv, bzw. künftig ZAD geprüften Privatermittler (IHK) ausgebildete und fest angestellte Detektive. Der Diskretionsanspruch unserer Mandantschaft und die Einschaltung von Fremdpersonal (Subunternehmer) kann in unseren Augen nicht miteinander einhergehen. Daher garantieren wir Ihnen in unserer Detektei bei Einsätzen in Ranstadt und bundesweit schriftlich den völligen Verzicht auf freie Detektive (Subunternehmer) als Qualitätsmerkmal.
Egal ob Sie eine Detektei in Ranstadt, oder sonst irgendwo im Wetteraukreis suchen. Die Detektive unserer Detektei kennen Ranstadt wie ihre Westentasche! Jährlich bearbeiten die Detektive unserer Detektei in Ranstadt und dem Wetteraukreis rund 30-40 Aufträge, die wir von Mandanten vertrauensvoll erhalten. Ranstadt selbst ist dabei nur eines von unzähligen Einsatzgebieten unserer Detektei. In Ranstadt werden wir als Detektei aber sehr gerne auch für Sie erfolgreich tätig.
Beachten Sie die fairen Honorare unserer Detektei. Die Higlights: Kosten generell erst ab Einsatzort unserer Detektei in Ranstadt und dem Wetteraukreis abgerechnet. Kosten werden generell für An- und Abfahrt nicht abgerechnet. Grundhonorare, Kosten für Berichte und Fotos werden ebenfalls nicht zusätzlich abgerechnet. Bei Ihnen in Ranstadt wissen das zahlreiche Mandanten unserer Detektei schon seit 19995 sehr zu schätzen, wie zahlreiche Empfehlungen zeigen, die unsere Detektei von zufriedenen Mandanten schon erhalten hat und die Sie auf unseren Bewertungsseiten hier auf unserer Homepage jederzeit einsehen können. Mehr neutrale und öffentlich einsehbare Empfehlungen zufriedener Mandanten bietet unseres Wissens nach keine andere Detektei im Wetteraukreis ihren Mandanten als Entscheidungshilfe!
Unsere nächsten Zweigniederlassungen finden Sie in Hanau und in Frankfurt am Main
Shannon Schreuder, Alexander Malien und ihr Detektiv-Team

Shannon Schreuder

Alexander Malien
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

Wilhelm R., Leipzig

Werner Klein, Berlin

Dr. Werner G., München

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Beispielfall unserer Detektei aus Ranstadt:

Dem Steuerberater eines mittelständigen Baudekorationsbetriebes aus Ranstadt (Wetterau) fielen schon seit geraumer Zeit Ungereimtheiten im Warenzu- und abfluss in der Buchhaltung auf. Zum einen stimmten die eingekauften Mengen der für den Trockenbau verwendeten Materialien nicht mit dem in den Angeboten und abgerechneten Mengen überein und zum anderen fiel auf, dass einer der Poliere, der 44-jährige Hans-Georg K. sich zu Beginn eines jeden Quartals immer für zwei bis drei Wochen von wechselnden Ärzten aus dem gesamten Wetteraukreis krankschreiben ließ.
Hauptsächlich wegen der Abweichungen zwischen den bestellten und den verbauten Materialien sprach der Steuerberater den bis dahin recht ahnungslosen Geschäftsführer an. Der wurde auf Drängen des Steuerberaters hellhörig und beauftragte, auf Empfehlung seines Steuerberaters, dann sehr zeitnah die Wirtschaftsdetektive unserer Detektei für Ranstadt mit der Aufklärung des Sachverhalts und mit der Überprüfung der Krankheit des Poliers.
Drei Detektive unserer Detektei für Ranstadt begannen zeitnah mit der Observation (Beobachtung) des in einem Ranstädter Stadtteil Bellmuth wohnhaften Mannes ab seiner Wohnung.
Der Mann verließ bereits am ersten Observationstag kurz vor 06:00 Uhr das Haus. Er fuhr mit seinem Geländewagen zu einer leer stehenden Werkstatthalle, einmal quer durch den halben Wetteraukreis, bis nach Niddatal. Dank der Tatsache, dass unsere Detektei in Ranstadt an diesem Einsatzort völlig auf – oftmals nur unzureichend ausgebildete und unqualifizierte – Subunternehmer verzichtet, arbeiteten die drei Detektive unserer Detektei ab Ranstadt als Einsatzort perfekt als Team miteinander. So gelang es, trotz des morgendlichen Berufsverkehrs, den Mann durch den halben Wetteraukreis völlig unbemerkt zu verfolgen, ohne aufzufallen und ohne ihn zu verlieren.
In Niddatal – Assenheim in der leer stehenden Werkstatthalle angekommen, belud das Fahrzeug dort mit diversen Trockenbaumaterialien und fuhr weiter nach Niddatal – Ilbenstadt. Dort wurde der Polier bereits von zwei anderen Männern erwartet. Noch immer bemerkten die Männer nichts von den drei Detektiven unserer Detektei. Zu dritt luden sie sowohl die Fahrzeuge der beiden Männer, als auch den Geländewagen des Poliers aus und begannen im Dachgeschoss eines hier neu errichteten Einfamilienhauses umfangreiche Trockenbauarbeiten auszuführen.
Dieser Vorgang wiederholte sich auch an zwei weiteren Observationstagen unserer Detektive. In Ranstadt startete Hans-Georg P., lud Material auf und fuhr dann wieder zu ein und derselben Baustelle. Auftragsbegleitende Ermittlungen ergaben, dass die Lagerhalle in Niddatal-Assenheim von einem der beiden Männer selbst angemietet wurde, die mit dem angeblich arbeitsunfähigen Polier zusammen auf der Baustelle tätig waren und das darin gelagerte Material exakt dem Material entsprach, wie es bei unserem Auftraggeber verschwunden ist. Die konnte klar durch unsere Detektive in Ranstadt als Ausgangsort dieses Einsatzes dokumentiert werden. Auch die beiden übrigen Männer waren schnell Identifiziert: Es handelte sich um zwei im Jahr zuvor bei unserem Auftraggeber fristlos gefeuerte Männer, die wegen Alkoholkonsums während der Arbeitszeit auffällig wurden.
Nach Ende des dritten Observationstages waren genügend Beweise gesammelt, um den Mann unverzüglich fristlos zu entlassen und – über eine Durchsuchung der Lagerhalle in Niddatal-Assenheim durch die Polizei – auch für einen umfangreichen Warendiebstahl bei unserem Auftraggeber, alle notwendigen Beweise zu sichern. ‚Eine perfekte detektivische Leistung. Vielen Dank!‘, wurde unsere Detektei für den Einsatz ab Ranstadt von dem Geschäftsführer in einer öffentlichen kurzen Bewertung gelobt.
Welcher detektivische Aufwand zu dieser kurzen Bewertung führte, wissen Sie nun auch.
Kostenlose, unverbindliche Beratung montags – samstags jeweils 09-18 Uhr und sonntags 09-14 Uhr
Unser Team freut sich auf ihren Anruf als Erstkontakt für Beratung und Information. Natürlich völlig kostenfrei und auf Wunsch als Erstkontakt sogar anonym! Nutzen Sie unsere Berater-Hotline (0800) 88 333 11 und sprechen Sie sofort montags – samstags jeweils 09-18 Uhr und sonntags 09-14 Uhr mit einem erfahrenen Mandantenbetreuet unserer Detektei über ihr Problem und lassen sich informieren, wie effektiv und zielgerichtet wir aufgrund unserer langjährig gewachsenen Erfahrung auch ihr Problem lösen können in unserer Detektei. In Ranstadt und dem ganzen Wetteraukreis stehen wir Ihnen mit kurzer Vorlaufphase gern auch für ein persönliches Gespräch kostenfrei zur Verfügung.
Bild ‚Evangelische Kirche Ranstadt‘: veröffentlicht auf www.ev-kirche-ranstadt.de
Häufig an unsere Detektei in Ranstadt im Einsatz gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet ein Privatdetektiv in Ranstadt?
Ein seriöses Detektivbüro in Ranstadt orientiert sich bei den Stundensätzen an Richtwerten, die von den Berufsverbänden veröffentlicht wurden und deren Höhe regelmäßig auch von Gerichten und Sachverständigen als ‚ortsüblich‘ und ‚angemessen‘ betrachtet wird.
Für Detektive in Ranstadt liegt der Stundensatz durchschnittlich bei 55-110 EUR meist abhängig von der Auftragsgröße und Auftragsdauer. Trotz des ausschließlichen Einsatzes erfahrener ZAD geprüfter Privatermittler (IHK) in Festanstellung und dem Verzicht auf unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen, oder Rentner liegen wir in unserem Detektivbüro hier regelmäßig im unteren Drittel. Näheres zu ihrem individuellen Stundensatz erfragen Sie bitte nach einer kostenfreien Erstberatung bei ihrem zuständigen Mandantenbetreuer unserer Detektei für Ranstadt
Welche Detektei in Ranstadt ist die beste?
Pauschal lässt sich darauf keine Antwort finden. Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG als Detektei in Ranstadt zählt zu den größten Detekteien und bieten den Vorteil von TÜV geprüfter Arbeitsqualität und Kundenzufriedenheit.
Welche Detektei ermittelt bei Untreue in Ranstadt?
Gerne sind wir als Privatdetektei im Bereich Untreue für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Privatperson.
Welche Detektei ermittelt bei Lohnfortzahlungsbetrug in Ranstadt?
Gerne sind wir als Wirtschaftsdetektei im Bereich Lohnfortzahlungsbetrug für Sie im Einsatz. Wir überzeugen mit fairen Detektivkosten für Sie als Unternehmen.
Welche Leistungen sind in den Kosten inklusive?
Neben den Ermittlungen erhalten Sie bei uns eine Reihe weiterer Leistungen. Fotos, ggf. Videos und minutiöse, schriftliche Berichte sind ebenso inklusive wie der Einsatz hochwertiger Technik, oder anfallende Spesen. Auch eine Mindesteinsatzdauer gibt es bei der Lentz GmbH & Co. Detektive KG nicht.
Übernimmt der Staat meine Detektivkosten?
Die anfallenden Kosten werden als Teil der Prozesskosten gewertet und müssen unter bestimmten Umständen nach dem Urteil von der unterlegenen Partei ganz, oder teilweise übernommen werden.
Welche Zahlungsmöglichkeiten bietet die Lentz GmbH & Co. Detektive KG an?
Die Kosten können per Banküberweisung, oder bequem und sicher per Kreditkarte Visa®, Mastercard® oder American Express® beglichen werden.