Ausspähung von Betriebsgeheimnissen & Computersabotage

‚Wir sind erst am Anfang, was Formen der Computersabotage und die Ausspähung von Firmen angeht‘, so lautete das Zitat von Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts. Ziercke malt kein pessimistisches Bild vom Ausmaß der Internet-Kriminalität in sehr naher Zukunft, sondern stellt sich lediglich der traurigen Wahrheit.

In Deutschland wurden im letzten Jahr mehr als 870.000 Firmen durch gezielte Computersabotage und Ausspähung von Betriebsgeheimnissen zum Teil erheblich geschädigt. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen, da nicht alle Firmen überhaupt mitbekommen, was da in ihren eigenen vier Wänden abläuft, bzw. viele Firmen auch den Gang in die Öffentlichkeit wegen des drohenden Imageverlustes scheuen.

Die Lentz GmbH & Co. KG verfügt als bundesweit erste und bislang einzige Detektei über Fachpersonal, welches nach DIN ISO 27001 als ‚Lizenzierte IT-Grundschutz-Auditoren‘ zugelassen wurde. Sie können über uns auch folgenden Service erhalten:- Stellung externer Datenschutzbeauftragter für ihr Unternehmen (Outsourcing des Datenschutzbeauftragten) bei monatlicher Betreuungspauschale- Entwicklung einer Datenschutzorganisation- Schwachstellen-Analysen + Beseitigung- Entwicklung von Datenschutzkonzepten für Ihr Unternehmen- Mitarbeiter-Schulung + Sensibilisierung für die Thematik des Datenschutzes Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland

Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt von Gewerbetreibenden und Unternehmen, dass ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter (intern oder extern) bestellt wird, wenn mehr als 4 Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Jeder Mitarbeiter, der am PC Arbeitsvorgänge bearbeitet, die Kunden, Interessenten, Lieferanten oder Beschäftigte betrifft, muss im Zweifel hier eingerechnet werden.

Die nicht rechtzeitige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis zu 250.000 € geahndet werden.

Ein Datenschutzbeauftragter muss fachkundig sein. Das BDSG fordert vom Datenschutzbeauftragten u. a. Fachkunde (§ 4f Abs. 2 Satz1 BDSG). Dazu zählt nicht nur eine entsprechende einmalige Ausbildung sondern auch eine permanente Weiterbildung. Ein Datenschutzbeauftragter hat die gesetzlichen Aufgaben nach dem BDSG erfüllen.

Dieser Datenschutzbeauftragte kann für Ihr Unternehmen über uns als externer Mitarbeiter gestellt werden. Die Vorteile für Sie eines solchen externen Datenschutzbeauftragten liegen klar auf der Hand:- Ein externer Mitarbeiter ist in Teilzeit in der Regel günstiger als eine interne Lösung,- Sie haben keinerlei Kosten für Aus- und ständige Weiterbildung,- Sie erreichen eine höhere Effizienz,- Ein externer Mitarbeiter sieht Fehler und Nachlässigkeiten im Regelfall eher und kann sofort Einschreiten ohne Kollegen in der eigenen Firma zu ‚diffamieren‘,- Ihre eigenen Mitarbeiter können sich auf die eigentliche Kernkompetenz Ihres Tagesgeschäfts konzentrieren.

Über die Autorin: Luise Schäfer

Luise Schäfer

Luise Schäfer ist seit sechs Jahren, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung zur Examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerin in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als zwischenzeitlich ausgebildete ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa und ist auch in der Mandantenbetreuung aktiv tätig.

Frau Schäfer spricht neben deutsch und englisch fließend auch polnisch und ist in ihrer Freizeit begeisterte Motorradfahrerin.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeWir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
KundenstimmeSehr kompetent, schnelle Regelung. Der Auftrag wurde zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Werner Klein, Berlin
KundenstimmeMitarbeiter­beobachtung wurde ohne Ein­schränkung zu unserer vollsten Zu­frieden­heit an vier Be­obachtungs­tagen durchgeführt. Aus der schriftlichen und der Bild­doku­men­tation wird deutlich, dass hier echte Profis tätig sind.
S. Mesner, Herne
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.