Lässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer wegen Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit durch eine Detektei überwachen und dokumentiert diese dabei den sichtbaren Gesundheitszustand des Arbeitnehmers, handelt es sich um die Verarbeitung von Gesundheitsdaten i.S.d. DSGVO.
Seit Unternehmensgründung im Jahr 1995 empfiehlt die Lentz Gruppe® auf den Verzicht von Subunternehmern und setzt ausschließlich auf langjährig als Team aufeinander eingespielte und als ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) zweijährig in Vollzeit ausgebildete Ermittler in Festanstellung.