Fußballspiele live aus Brasilien bis spät in die Nacht.

Die derzeit im Land der Copacabana stattfindende Fußballweltmeisterschaft fordert von hartgesottenen Fußballfans alles.

Leider erkranken auch viele Fußballfans pünktlich zur WM am „Fußballfieber“ und lassen sich in Form einer ein- bis zweiwöchigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Hausarzt ihres Vertrauens kurieren, wenn der Urlaubsantrag zuvor abgelehnt wurde.

Viele Geschäftsführer hegen hier den Verdacht, dass die plötzliche fiebrige Grippe der fußballbegeisterten Mitarbeiter eher mit übermäßigem Alkoholgenuss beim letzten Public Viewing zu tun hat, als mit einer echten Erkrankung.

Das Lohnfortzahlungsbetrug kein Kavaliersdelikt ist, entschied auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG Erfurt 2 AZR 123/02). Wer mit Krankheit droht, weil er keinen Urlaub bekommt, kann noch am selben Tag mit seinen Entlassungspapieren zur Erholung gehen.

Was für viele noch immer als ein Kavaliersdelikt gilt, ist in Wahrheit ein vollwertiger Straftatbestand: „Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall ist ein Betrug am Arbeitgeber, an den Kollegen und an den Beitragszahlern der Krankenkassen“, so Frances Lentz, Geschäftsführerin der Detektei Lentz & Co. GmbH.

Im Interesse der ehrlichen Arbeitnehmer, die sich an einem solchen Verhalten unter Umständen ein Beispiel nehmen könnten, sollten Firmenchefs so etwas gar nicht erst einreißen lassen und Blaumachern gleich von Anfang an die „rote Karte“ zeigen. Die Beweislast, so Frances Lentz weiter, liegt aber beim Chef. „Daher sollte die Einschaltung einer Detektei gleich zu Beginn der Krankheit erfolgen, damit noch genügend Zeit für eine vernünftige Planung des Einsatzes und einer lückenlosen, rechtssicheren Beweisführung bleibt. Nichts ist schlimmer als eine ungeplante und unvorbereitete Ad-hoc Observation.“, so Frances Lentz weiter.

Haben auch Sie den Verdacht, dass ihr Mitarbeiter am Fußballfieber erkrankt ist? Sprechen Sie uns an, damit Sie wissen, auf welches ihrer Teammitglieder Sie wirklich zählen können!

„Wenn ein Firmenchef Blaumachern das Handwerk legt, kann er in der Regel bei der nächsten sportlichen Großveranstaltung mit vollem Einsatz seiner Mannschaft rechnen.“, so Frances Lentz.

Für Beratung und Information sind wir montags – samstags jeweils 09-17 Uhr gerne für Sie erreichbar. Gebührenfrei unter (0800) 88 333 11.

Über den Autor: Daniel Martin Ortega

Daniel Martin Ortega

Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit acht Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.

In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeHier werden alle getroffenen Zusagen eingehalten und in jeglicher Hinsicht kompetent, transparent und seriös gearbeitet.
Walther K., Viernheim
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KundenstimmeSehr kompetent, schnelle Regelung. Der Auftrag wurde zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
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Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.